Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement 05.445 Parlamentarische Initiative. Verfassungsgerichtsbarkeit ­ 07.476 Parlamentarische Initiative. Bundesverfassung massgebend für rechtsanwendende Behörden Die Kommissionsmehrheit schlägt die Aufhebung von Artikel 190 BV vor. Bundesgesetze könnten dann bei ihrer konkreten Anwendung wie Verordnungen des Bundes und kantonale Erlasse von allen Behörden auf ihre Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und dem Völkerrecht überprüft werden. Prüfungsmassstab wäre in erster Linie die gesamte Bundesverfassung. Das Bundesgericht würde also im Unterschied zu heute im Konfliktfall auch Grundrechten, die nicht durch das Völkerrecht garantiert sind, sowie Verfassungsbestimmungen über die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen Vorrang vor einem Bundesgesetz einräumen. Eine Minderheit möchte am aktuellen Inhalt von Artikel 190 BV festhalten und lediglich den Grundsatz einschränken, wonach Bundesgesetze selbst bei Verfassungswidrigkeit für die Behörden massgebend sind. Die Behörden müssten dann keine Bundesgesetze mehr anwenden, die ein Grundrecht der Bundesverfassung oder eine Menschenrechtsgarantie des Völkerrechts verletzen.

Vernehmlassungsfrist: 20. Mai 2011 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Justiz, Bundesrain 20, 3003 Bern, Telefon 031 322 41 30, Fax 031 322 78 37, www.bj.admin.ch Die Vernehmlassungsunterlagen sind elektronisch abrufbar unter: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html

8. März 2011

2011-0401

Bundeskanzlei

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