Bundesbeschluss IV über die Rechnung 2010 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich) vom 15. Juni 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 19911 über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Gesetz), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. März 20112, beschliesst: Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2010 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: 1.

Die konsolidierte Erfolgsrechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen, die bei einem operativen Ertrag von 2 907 195 741 Franken, einem operativen Aufwand von 2 854 531 034 Franken und dem Finanzergebnis von 7 318 370 Franken mit einem Jahresergebnis von 59 983 077 Franken abschliesst;

2.

Der konsolidierten Investitionsrechnung mit Investitionen von netto 246 829 140 Franken;

3.

Die konsolidierte Geldflussrechnung mit der Veränderung des Fonds Flüssige Mittel von 123 094 751 Franken als Zunahme;

4.

Die Bilanz per 31. Dezember 2010 mit einer konsolidierten Bilanzsumme von 2 236 589 590 Franken.

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 10 der Verordnung des ETH-Rats vom 5. Februar 20043 über das Rechnungswesen des ETH-Bereichs wird die bilanzielle Reserve aus dem Finanzierungsbeitrag des Bundes im Umfang von 14 849 836 Franken erhöht.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht.

SR 414.123

2011-1479

6259

Rechnung 2010 des Bereichs der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH-Bereich). BB IV

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 9. Juni 2011

Nationalrat, 15. Juni 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

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