zu 11.400 Parlamentarische Initiative Anzahl Richterstellen am Bundesgericht ab 2012 Bericht vom 8. April 2011 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 4. Mai 2011

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren Zum Bericht vom 8. April 20111 der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates betreffend Anzahl Richterstellen am Bundesgericht ab 2012 nehmen wir nach Artikel 112 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 2002 nachfolgend Stellung.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

4. Mai 2011

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Corina Casanova

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BBl 2011 4509

2011-0779

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Stellungnahme Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates beantragt im Rahmen ihrer parlamentarischen Initiative, die bis Ende 2011 befristete Verordnung der Bundesversammlung vom 23. Juni 2006 über die Richterstellen am Bundesgericht (SR 173.110.1) durch eine inhaltlich übereinstimmende unbefristete Verordnung zu ersetzen. Das Bundesgericht soll weiterhin aus 38 ordentlichen und 19 nebenamtlichen Richtern und Richterinnen bestehen. In seinen Stellungnahmen vom 31. Januar und 16. März 2011 hat sich das Bundesgericht gestützt auf seine Geschäftsstatistiken für die Beibehaltung der bisherigen Richterzahl ausgesprochen.

Der Bundesrat beantragt Zustimmung zum Verordnungsentwurf der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates.

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