Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11411 Widersprechende Lidl Stiftung & Co. KG, Stiftsbergstrasse 1, D-74167 Neckarsulm, internationale Registrierung Nr. 974 355 «LIDL» gegen Widerspruchsgegnerin Leis GmbH, Spechtweg 1c, D-38108 Braunschweig, internationale Registrierung Nr. 1 041 988 «LIDA».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 15. November 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin ist vom Verfahren auszuschliessen.

2.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

3.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

4.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie der vorliegenden Verfügung einzureichen.

15. November 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

8804

2011-2726