Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 10910 Widersprechende ARCANDOR AG, Theodor-Althoff-Strasse 2, DE-45133 Essen, IR-Marke Nr. 742 944 «she» (fig.) gegen Widerspruchsgegnerin WE Netherlands B.V., Reactorweg 101, NL-3542 AD UTRECHT, IR-Marke Nr. 1 011 871 «SHE» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 31. Januar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Die Sistierung des Widerspruchsverfahrens Nr. 10910 wird aufgehoben.

3.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 10910 wird zufolge Gegenstandslosigkeit als erledigt abgeschrieben.

4.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

5.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

31. Januar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2011-0284

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