Bundesbeschluss über den Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011 vom 21. September 2011

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 31. August 20112, beschliesst: Art. 1

Nachtragskredite

Für das Jahr 2011 werden als vorgezogener Teil des zweiten Nachtrags zum Voranschlag 2011 der Schweizerischen Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Voranschlagskredite bewilligt: Franken

a.

Erfolgsrechnung: Aufwände von

845 600 000

b.

Investitionsbereich: Ausgaben von

123 400 000

Art. 2

Ausgaben

Im Rahmen der Finanzierungsrechnung für das Jahr 2011 werden zusätzliche Ausgaben von 869 000 000 Franken genehmigt.

Art. 3

Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite

Es werden folgende Zusatzkredite bewilligt: Franken

1 2

a.

zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) für die Jahre 2008­2011

100 000 000

b.

für nationale Begleitmassnahmen zur Beteiligung der Schweiz am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (EU) für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007­2013

30 000 000

c.

für die Finanzierung der Begleitmassnahmen auf nationaler Ebene zur Unterstützung der Beteiligung an den Programmen der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) in den Jahren 2008­2011

10 000 000

d.

für ETH-Bauten 2010 (Einzelvorhaben)

9 000 000

SR 101 BBl 2011 6749

2011-1816

7511

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

Art. 4

Der Ausgabenbremse nicht unterstellter Verpflichtungskredit

Für Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Röntgenlasers (SwissFEL) am Paul-Scherrer-Institut (PSI) wird ein Verpflichtungskredit von 12 900 000 Franken bewilligt.

Art. 5

Der Ausgabenbremse unterstellter Zahlungsrahmen

Folgende Zahlungsrahmen werden um die nachstehenden Beträge aufgestockt: Franken

3 000 000

a.

für Institutionen nach Artikel 16 Absatz 3 Buchstaben b und c des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes vom 7. Oktober 19833 (FIFG) in den Jahren 2008­2011 insgesamt

b.

für die Institutionen der Forschungsförderung nach Artikel 10 Absatz 1 FIFG in den Jahren 2008­2011

10 000 000

c.

zur Deckung des Finanzbedarfs des ETH-Bereichs für Betrieb und Investitionen in den Jahren 2008­2011

59 500 000

Art. 6

Schlussbestimmung

Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 14. September 2011

Nationalrat, 21. September 2011

Der Präsident: Hansheiri Inderkum Der Sekretär: Philippe Schwab

Der Präsident: Jean-René Germanier Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz

3

SR 420.1

7512

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

Zahlenteil mit technischen Erläuterungen Mit dem Nachtrag IIa beantragte Voranschlagskredite 1. Eidg. Departement des Innern 325

Staatssekretariat für Bildung und Forschung

Stiftung Schweizerischer Nationalfonds A2310.0193

10 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

10 000 000

Das Budget 2011 des Schweizerischen Nationalfonds wird zur Stärkung des Wissens- und Technologietransfers im Bereich der Nationalen Forschungsschwerpunkte aufgestockt. Die Projektzusprachen erfolgen ab 2012.

Institutionen Art. 16 FIFG A2310.0195

3 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

3 000 000

Institutionen nach Art. 16 Abs. 3 Bst. b und c, wird zusätzlich zum ordentlichen Beitrag eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.

7. EU-Forschungsrahmenprogramm A2310.0208

30 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

30 000 000

Schweizer Forschenden, Institutionen und Unternehmen, die sich am 7. Forschungsrahmenprogramm der EU beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.

Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt A2310.0441

10 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

10 000 000

Schweizer Unternehmen und Institutionen, die sich an Programmen der ESA beteiligen, wird eine einmalige Ausgleichszahlung zur Abfederung eines Teils ihres im Jahr 2011 erlittenen Währungsverlustes aus Forschungsförderverträgen entrichtet, sofern dieser eine Untergrenze von 15 Prozent der Vertragssumme übersteigt.

7513

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich A2310.0346

36 100 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

36 100 000

Die Mittel für den ETH-Bereich werden aufgestockt, um den Wissens- und Technologietransfer zu beschleunigen. An der ETH Zürich geschieht dies mit dem Innovation and Entrepreneurship Lab. Ausserdem werden Investitionen in umsetzungsreife Forschungsinfrastrukturen wie den Röntgenlaser SwissFEL vorgezogen.

2. Eidg. Finanzdepartement 606

Eidg. Zollverwaltung

Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte A2310.0211

10 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

10 000 000

Infolge der Frankenstärke haben sich die Rohstoffpreisdifferenzen zwischen der Schweiz und dem Ausland erhöht. Mit der beantragten Aufstockung des Budgets 2011 für die Finanzierung der Ausfuhrbeiträge um 10 Millionen auf insgesamt 80 Millionen soll eine Senkung der Ansätze für den Preisausgleich und damit eine währungsbedingte Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Nahrungsmittelexporte und der darin enthaltenen Schweizer Agrarrohstoffe vermieden werden (vgl. auch Ziff. 2.3.3).

620

Bundesamt für Bauten und Logistik

ETH-Bauten A4100.0125

23 400 000

­ Liegenschaften fw

23 400 000

An der ETH Lausanne wird der Teaching and Innovation Square geschaffen, der ein Begegnungszentrum von KMU, Studierenden, Doktorierenden, Ingenieuren und Naturwissenschaftern werden soll. Diese werden an gemeinsamen Projekten arbeiten können. Konkret soll dies in der umzubauenden alten Bibliothek erfolgen. Ausserdem werden erste Investitionen im Zusammenhang mit dem Bau des SwissFEL am PSI getätigt.

7514

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

3. Eidg. Volkswirtschaftsdepartement Staatssekretariat für Wirtschaft Leistungen des Bundes an die ALV A2310.0351

500 000 000

­ Beiträge an die ALV fw

500 000 000

In Zusammenhang mit den Verwerfungen an den Devisenmärkten und den konjunkturellen Unsicherheiten dürften in den nächsten Jahren auch die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung ansteigen, insbesondere bei der Kurzarbeitsentschädigung.

Um den mit der 4. AVIG-Revision eingeleiteten Sanierungspfad der Arbeitslosenversicherung nicht zu gefährden, leistet der Bund im Jahr 2011 einen einmaligen zusätzlichen Beitrag.

Darlehen für Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit A4200.0108

100 000 000

­ Darlehen fw

100 000 000

Damit die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) über genügend Spielraum verfügt, um bei einer allfälligen Kreditverknappung bei Beherbergungsbetrieben in die Bresche springen und bei Kreditnachfragen möglichst vorteilhafte Zinsund Amortisationskonditionen anbieten zu können, beantragt der Bundesrat eine vorsorgliche und befristete Aufstockung des bestehenden Bundesdarlehens um 100 Millionen. Ende 2015 sollen die zu diesem Zeitpunkt eingesetzten Mittel als dauerhafte Erhöhung des Bundesdarlehens von heute 136 Millionen bei der SGH belassen werden («Fonds de roulement»). Der bis Ende 2015 nicht beanspruchte Teil der zusätzlich gewährten 100 Millionen fliesst an den Bund zurück.

760

Kommission für Technologie und Innovation

Technologie- und Innovationsförderung KTI A2310.0477

100 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

100 000 000

Schweizer Unternehmen sollen unter erleichterten Bedingungen Innovationsprojekte verfolgen können. Im Vordergrund steht die angewandte Forschung, die aus den grundlegenden Kenntnissen und Technologien rasch Demonstratoren und schlussendlich die Entwicklung neuer Produkte vorantreibt. Es handelt sich um eine einmalige Massnahme im Jahr 2011, weshalb ein allfälliger Kreditrest nicht aufs Folgejahr übertragen werden kann.

7515

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

4. Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation Bundesamt für Verkehr Abgeltung alpenquerender kombinierter Verkehr A2310.0214

28 500 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

28 500 000

Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln können die auf die Euroschwäche zurückzuführenden Erlösminderungen bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen zum Teil kompensiert werden. Die Massnahme unterstützt die Erreichung des in der Verfassung verankerten Ziels zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene.

Regionaler Personenverkehr A2310.0216

18 000 000

­ Übrige Beiträge an Dritte fw

18 000 000

Abgeltungsberechtigte Transportunternehmen mit einem hohen Anteil touristischem Verkehr haben aufgrund der Aufwertung des Frankens einen unerwartet hohen Nachfragerückgang bei den ausländischen Besuchern zu gegenwärtigen. Die daraus resultierenden Erlösminderungen sollen durch eine Erhöhung der Abgeltungen kompensiert werden.

7516

Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

Mit dem Nachtrag IIa beantragte Verpflichtungskredite CHF

Verpflichtungskredit (V, J) Voranschlagskredit (A)

Früher bewilligte Verpflichtungskredite inkl.

Zusatzkredite

Der Ausgabenbremse unterstellt Departement des Innern 325 Begleitmassnahmen zur Vollbeteiligung am 7. FRP 325 Begleitmassnahmen Zusammenarbeit Raumfahrt Finanzdepartement 620 ETH-Bauten 2010 > 10 Mio.

620

Neuer VK SwissFEL

Volkswirtschaftsdepartement 704 Förderung Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus 2012­2015* 706/ Finanzierung der Tätigkeit 760 der KTI 2008­2011

Beantragter Verpflichtungskredit/ Zusatzkredit

165 900 000

51 000 000

40 000 000 30 000 000

25 900 000

10 000 000

V0196.04 A4100.0125 neu A4100.0125

12 000 000

21 900 000 9 000 000

­

12 900 000

V0078.02 A2310.0357

20 000 000

104 000 000 4 000 000

V0084.02 A2310.0107 A2310.0477

553 500 000

100 000 000

V0137.01 A2310.0208 V0165.00 A2310.0441

* Dieser Verpflichtungskredit soll vom Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 2012­2015 in der Herbstsession 2011 verabschiedet werden. Die in der Spalte «Früher bewilligte Verpflichtungskredite inkl. Zusatzkredite» ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Betrag gemäss Beschluss des Erstrats

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Nachtrag IIa zum Voranschlag 2011. BB

Mit dem Nachtrag IIa beantragte Zahlungsrahmen CHF

Zahlungsrahmen (Z) Voranschlagskredit (A)

Früher bewilligte Zahlungsrahmen inkl. Aufstockungen

Der Ausgabenbremse unterstellt Departement des Innern 325 Institutionen der Forschungsförderung 2008­2011 325 Institutionen Artikel 16 Forschungsgesetz 2008­2011 328 Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich 2008­2011 Volkswirtschaftsdepartement 704 Schweiz Tourismus 2012­2015* 704

Exportförderung 2012­2015*

Beantragter Zahlungsrahmen/ Aufstockungen

86 900 000

Z0009.01 A2310.0193 Z0041.00 A2310.0195 Z0014.01 A2310.0346 A4100.0125

Z0016.02 A2310.0355 Z0017.03 A2310.0365

3 824 300 000

72 500 000 10 000 000

137 900 000

3 000 000

10 493 800 000

59 500 000

207 300 000

14 400 000 7 900 000

75 000 000

6 500 000

* Diese Zahlungsrahmen sollen vom Parlament im Rahmen der Beratung der Botschaft über die Standortförderung 2012­2015 in der Herbstsession 2011 verabschiedet werden. Die in der Spalte «Früher bewilligte Zahlungsrahmen inkl. Aufstockungen» ausgewiesenen Mittel entsprechen dem Betrag gemäss Beschluss des Erstrats.

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