Richtplan des Kantons Zug Genehmigung der Richtplananpassungen bezüglich Streichung der Beschäftigtenzahlen, Standortfestsetzung für Erweiterung der kantonalen Verwaltung, Grundsätze zu Reitsportanlagen und Anpassung des Beschlusses E 7.1.4 zu den elektrischen Übertragungsleitungen Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation hat am 4. August 2011 folgenden Beschluss gefasst: Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) vom 27. Juli 2011 werden die Richtplananpassungen bezüglich Streichung der Beschäftigtenzahlen, Standortfestsetzung für Erweiterung der kantonalen Verwaltung, Grundsätze zu Reitsportanlagen und Anpassung des Beschlusses E 7.1.4 zu den elektrischen Übertragungsleitungen genehmigt.

Die genehmigten Richtplandokumente sowie der Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung können zu den ordentlichen Bürozeiten bei folgenden Stellen eingesehen werden: ­

Amt für Raumplanung des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 728 54 80

­

Bundesamt für Raumentwicklung, Mühlestrasse 2, 3063 Ittigen, Tel. 031 322 40 58

6. September 2011

6610

Bundesamt für Raumentwicklung

2011-1747