Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend den Waffenplatz Herisau/Gossau SG, Schiessplatz Breitfeld/ Anschwilen, Anpassung für erw GAA Inf 05

Gesuchsteller:

armasuisse Immobilien

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (SR 510.10) und der Militärischen Plangenehmigungsverordnung (SR 510.51).

Gesuchsdossier:

­ Projektbeschrieb ­ Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in VerbinAnhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (SR 172.010) sind die betroffenen Kantone, Gemeinden und Fachbehörden des Bundes anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat zudem die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Stadt Gossau SG, der Gemeinde Gaiserwald oder der Stadt Herisau AR schriftliche Anregungen einzureichen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Stadt Gossau SG, der Gemeinde Gaiserwald und der Stadt Herisau AR vom 19. Juli 2011 bis 19. August 2011 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (SR 711) Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens am 22. August 2011, bei den erwähnten Städten und Gemeinden zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen. Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über die Kantone St. Gallen und Appenzell Ausserhoden an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

19. Juli 2011

2011-1390

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

6171