Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 11295 Widersprechende Henkel AG & Co. KGaA, Henkelstrasse 67, DE-40589 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 1 002 216 «TERRA» gegen Widerspruchsgegnerin Technolit GmbH, Industriestrasse 8, DE-36137 Grossenlüder, IR-Marke Nr. 1 035 814 «Terra Nawaro» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 14. Februar 2011 Folgendes verfügt: 1.

Das Widerspruchsverfahren wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs als erledigt abgeschrieben.

2.

Der Widersprechenden wird die Hälfte der Widerspruchsgebühr von 800 Franken, d.h. 400 Franken, zurückerstattet.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung beim Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist mit Kopie des vorliegenden Entscheides einzureichen.

14. Februar 2011

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2024

2011-0390