zu 01.455 Parlamentarische Initiative Beschwerderecht gegen diskriminierende Einbürgerungsentscheide Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats Stellungnahme des Bundesrats vom 21. November 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen unsere Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats vom 25. Oktober 2001.

Die parlamentarische Initiative verfolgt den Zweck, bei willkürlichen und diskriminierenden Einbürgerungsentscheiden den Zugang zu den Gerichten auf Kantonsund Bundesebene sicherzustellen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

21. November 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

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Stellungnahme Die geltende Einbürgerungsregelung erlaubt den Gemeinden und Kantonen, Einbürgerungen jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Entscheide, welche gegen das in der Bundesverfassung verankerte Verbot der Diskriminierung und der Willkür verstossen, können in der Regel weder auf Kantons- noch auf Bundesebene von einem Gericht überprüft werden. Diese Tatsache wird zu Recht als rechtsstaatlich bedenklich und als gravierendster Mangel im schweizerischen Bürgerrecht eingestuft.

Der Bundesrat hat am 21. November 2001 die Botschaft zum Bürgerrecht für junge Ausländerinnen und Ausländer sowie zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Im Rahmen der vorgeschlagenen Revision des Bürgerrechtsgesetzes ist ebenfalls die Einführung eines Beschwerderechts wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte gegen willkürliche und diskriminierende Einbürgerungsentscheide vorgesehen.

Die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats erarbeitete Vorlage stimmt mit der in der Botschaft vorgesehenen Einführung eines Beschwerderechts vollumfänglich überein.

Der Bundesrat ist der Auffassung, es sei an den eidgenössischen Räten zu bestimmen, ob sie das mit der Parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats verfolgte Anliegen als einzelne Vorlage oder zusammen mit den übrigen Revisionspunkten im Rahmen der oben erwähnten Botschaft als Gesamtpaket verabschieden wollen.

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