Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Wimmis BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Schlosswald Projekt-Nr. 411.3-BE-4056/0001
Gemeinde Pitasch GR, Erschliessungsanlagen, Cuolm Selvadi Projekt-Nr. 421.1-GR-0113/0002
Gemeinde Einsiedeln SZ, Erschliessungsanlagen, Grosser Runs Schräwald Projekt-Nr. 421.1-SZ-0000/0003.E01
Gemeinde Grächen VS, Schutzbauten und -anlagen, Stägjitschugge Projekt-Nr. 431.1-VS-3240/0001
Gemeinde Diverse ZH, Erschliessungsanlagen, WH Erschliessungsanlagen nach Lothar Projekt-Nr. 421.1-ZH-0000/0003
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
18. Juni 2002
4282
Eidgenössische Forstdirektion
2002-1274