Raumplanung; Richtplan des Kantons Zürich Teilrevision Landschaft Der Bundesrat hat am 10. April 2002 folgenden Beschluss gefasst: 1.

Gestützt auf den Prüfungsbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung vom 7. März 2002 wird die Teilrevision Landschaft des Richtplans des Kantons Zürich genehmigt.

2.

Der Kanton wird eingeladen, die folgenden Grundlagen im Sinne des Prüfungsberichts zu erstellen und die entsprechenden Ergänzungen des Richtplans bis zum 31. Dezember 2005 zur Prüfung und Genehmigung einzureichen: a. Unterlagen betreffend Bestimmung des minimalen Raumbedarfs der Gewässer zum Schutz vor Hochwasser sowie zur Gewährung der ökologischen Funktionen der Gewässer; b. die Gefahrenkartierung gemäss Naturschutzkonzept vom 20. Dezember 1995.

An den Regierungsrat des Kantons Zürich, an die Regierungen der Kantone Aargau, Schaffhausen, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Zug.

28. Mai 2002

3936

Bundesamt für Raumentwicklung

2002-1057