Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4331 Widersprechende ABB Turbo Systems Ltd., Haselstrasse 16, 5400 Baden, CH-Marke Nr. 462 892 TPS gegen Widerspruchsgegnerin TPS Di Franzan Antonio & C.S.R.L., Via IV Novembre n. 20, I-36030 Zugliano, Italien, IR-Marke Nr. 725 384 TPS (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 21. Januar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4331 wird gutgeheissen.

3.

Die IR-Marke Nr. 725 384 TPS (fig.) wird nach Eintritt der Rechtskraft dieses Entscheids für die Waren «machines et machines-outils; moteurs (à l'exception des moteurs pour véhicules terrestres); accouplements et organes de transmission (à l'exception de ceux pour véhicules terrestres» (Klasse 7) in der Schweiz definitiv nicht zum Markenschutz zugelassen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Der Widerspruchsgegner hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber dem Widerspruchsgegner erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

21. Januar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-0175