Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3148 Widersprechende Deutsche Telekom AG., D-53113 Bonn, IR-Marke Nr. 650 290 «T (fig.)» gegen Widerspruchsgegnerin GratisTel International ABl, S-11260 Stockholm, IR-Marke Nr. 695 348 «T GratisTel (fig.)».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. April 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen;

2.

Der Widerspruch Nr. 3148 wird abgewiesen;

3.

Die internationale Marke Nr. 695 348 «T GratisTel (fig.)», wird nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides zum Markenschutz in der Schweiz definitiv zugelassen;

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut;

5.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen;

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

8. April 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0837

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