Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Anpassung der laufenden BVG-Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung auf den 1. Januar 2003 vom 22. Oktober 2002

Nach Artikel 1 Absatz 2 sowie Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung vom 16. September 1987 über die Anpassung der laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten an die Preisentwicklung (SR 831.426.3) gibt das Bundesamt für Sozialversicherung den Anpassungssatz für die erstmalige und für die nachfolgenden Anpassungen bekannt.

Erstmalige Anpassung Das erste Mal anzupassen sind auf den 1. Januar 2003 alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 1999 zum ersten Mal ausgerichtet wurden. Der Anpassungssatz beträgt 2,6 Prozent.

Nachfolgende Anpassungen Die Anpassungen erfolgen auf den gleichen Zeitpunkt wie die Anpassungen der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Letzte Anpassung am 1. Januar 2002 Alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die im Verlaufe des Jahres 1998 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, sind auf den 1. Januar 2003 anzupassen. Der Anpassungssatz beträgt 0,5 Prozent.

Letzte Anpassung am 1. Januar 2001 Alle Hinterlassenen- und Invalidenrenten, die vor dem Jahre 1998 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, sind auf den 1. Januar 2003 auch anzupassen. Die anzuwendenden Anpassungssätze für das Jahr 2003 sind unterschiedlich, je nach angewendeten Anpassungssätzen auf den 1. Januar 2001:

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2002-2245

Jahr des Rentenbeginns

Zur Erinnerung Publikation

Nachfolgende Anpassung am 1. Januar 2003 Angewendete Anpassungssätze am 1. Januar 2001

1985­1995 1996 1997

19. Dezember 2000 2,7 Prozent (BBl 2000 6054) 1,4 Prozent 2,7 Prozent

1,2 Prozent 1,2 Prozent 1,2 Prozent

1985­1995 1996 1997

23. Oktober 2000 (BBl 2000 5232)

0,4 Prozent 0,3 Prozent 0,3 Prozent

22. Oktober 2002

3,5 Prozent 2,3 Prozent 3,6 Prozent

Bundesamt für Sozialversicherung

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