Mitteilung Es wird Dragica Radosavljevic-Mraovic, Ul. Milenka Trisica Bimbe 53, YU31250 Bajina Basta, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 9. April 2002 auf ihre Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 24. Dezember 2001 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: «I. Auf die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird nicht eingetreten.

II. Es werden keine Gerichtskosten erhoben.» Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

21. Mai 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössischen Versicherungsgerichts: Der Kanzleidirektor

I 31/02 Hm

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2002-1035