Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5366 Widersprechende/r Worklink AG, 3008 Bern, CH-Marke Nr. 483 767 «WORKLINK» gegen Widerspruchsgegner/in P.M. Holding B.V., NL-3065 RE Rotterdam, IR-Marke Nr. 758 651 «WORDLINK» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Juli 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5366 wird teilweise gutgeheissen (bezüglich «divertissements et loisirs; organisation de jeux, concours de jeux (de hasard)» [Klasse 41]).

3.

Bezüglich der Klasse 38 wird der Widerspruch abgewiesen.

4.

Der internationalen Marke Nr. 758 651 «WORDLINK» (fig.) wird der Schutz in der Schweiz für «divertissements et loisirs; organisation de jeux, concours de jeux (de hasard)» (Klasse 41) definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 800.- Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden die hälftige Widerspruchsgebühr (400 Franken) zurückzuerstatten.

7.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

8.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

26. Juli 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1702

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