Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Wichlen, Truppenlager Matt; Sanierung und Umbau Mitwirkung und Anhörung vom 8. Januar 2002

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

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Projektbeschrieb Planbeilagen

Mitwirkungs- und Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Anhörungsverfahren: Verbindung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei der Gemeinde Matt schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei der Gemeinde 8766 Matt vom 8. Januar bis 8. Februar 2002 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 8. Februar 2002, bei der Gemeinde Matt zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

8. Januar 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

2001-2854