Bekanntmachungen der Gerichte

Mitteilung Es wird Esad Agic, Slavka Micica 24, BA-75000 Tuzla/Bosnien Herzegowina, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 12. Dezember 2001 auf seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. November 2000 gegen den Entscheid der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen folgendes Urteil gefällt hat: «I. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.

II.

Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»

Das begründete Urteil mitsamt den eingereichten Beilagen stehen bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.

7. Januar 2002

i.A. des Präsidenten des Eidgenössisichen Versicherungsgerichts: Der stellvertretende Kanzleidirektor

I 626/01 Hm

438

2002-0077