Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5107 Widersprechende/r Iromedia AG, 9014 St. Gallen, CH-Marke Nr. 393 518 «CARMOL» gegen Widerspruchsgegner/in Byk Gulden Lomberg Chemische Fabrik GmbH., D-78467 Konstanz, IR-Marke Nr. 748 701 «CARMAC».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5107 wird zufolge Löschung der angefochtenen Markeneintragung als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

7.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet, der Widerspruchsgegnerin durch Veröffentlichung im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

20. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4492

2002-1390