Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4802/01 Widersprechende XTEND Holding GmbH, Kaiststrasse 5, D-40213 Düsseldorf, IR-Marke Nr. 657 812 «XTEND» gegen Widerspruchsgegnerin PWA Personnel Systems Limited, Courtyard House, Liston Road, Marlow, Buckinghamshire SL7 1BX, Grossbritannien, IR-Marke Nr. 741 478 «e-Xtend» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4802 wird zufolge Löschung der angefochtenen IR-Marke Nr. 741 478 «e-Xtend» als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800.­ Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden 400.­ Franken (hälftige Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

5.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

6.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1240

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