Verfügung im Markenprüfungsverfahren Nr. 2233/1998 Hinterleger Microsoft Corporation., One Microsoft Way, Redmond, WA 980526399 USA, CH-Marke Nr. 2233/1998 CLOSE COMBAT Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 4. Oktober 2002 Folgendes verfügt: 1.

Der Hinterleger hat bis zum 04. Dezember 2002 einen in der Schweiz niedergelassenen Vertreter zu bestellen (Art. 42 Abs. 1 MSchG).

2.

Das Versäumnis dieser Frist hat die Zurückweisung des Gesuchs zur Folge (Art. 30 Abs. 2 MSchG i.V.m. Art. 16 und 17 MSchV).

3.

Dem Hinterleger wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

4. Oktober 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-2188

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