Verfügung im Widerspruchsverfahren Nr. 3501 Widersprechende Siemens Aktiengesellschaft, D ­ 8033 München, IR - Marke Nr.

R413 107 ,,MEVATRON", vertreten durch A. W. Metz & CO. AG in 8024 Zürich, gegen AMSA Vertriebs GmbH unbekannter Aufenthalt, Inhaberin der CH - Marke Nr. 458 837 ,,MEGATRON" gemäss Registereintrag Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 20. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3501 wird gutgeheissen.

2.

Die Eintragung der Marke CH 458 837 ,,MEGATRON" wird nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung widerrufen.

3.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von Franken. 1800 (inkl. Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von Franken 800 verbleibt dem Institut.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

20. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

1800

2002-0371