Militärische Plangenehmigung im ordentlichen Plangenehmigungsverfahren betreffend Schiessplatz Wichlen, Gemeinde Elm: Neubau Einstellhalle für Raupen- und Betriebsfahrzeuge vom 25. Juni 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 8887 Mels, vom 10. Januar 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Neubau einer Einstellhalle für Raupen- und Betriebsfahrzeuge auf dem Schiessplatz Wichlen, Gemeinde Elm unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindeverwaltung Elm, 8767 Elm, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

16. Juli 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

2002-1469

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