Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4353 Widersprechende/r Proboden AG, 8610 Uster, CH-Marke Nr. 463 684 «KLICK IT» gegen Widerspruchsgegner/in E.F.P.Floor Products Fussböden-GmbH, A ­ 6380 St. Johann in Tirol, IR-Marke Nr. 726 367 «clic-it» (fig.).

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 8. Juli 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4353 wird infolge des Verzichtes auf den Schutz der angefochtenen Markeneintragung in der Schweiz als erledigt abgeschrieben.

3.

Nach Eintritt der Rechtskraft der vorliegenden Verfügung wird der Widersprechenden die Hälfte der Widerspruchsgebühr, nämlich 400 Franken zurückerstattet.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

8. Juli 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1514

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