Bekanntmachungen der Gerichte
Mitteilung (Art. 11 Abs. 2 BZP in Verbindung mit Art. 40 und 135 OG)
Es wird Slavoljub Lukic, 1935, Bratstva Jedinstva 362, YU-11247 Vranic, mitgeteilt, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht am 2. Juli 2002 auf seine Eingabe vom 25. September 2001 (Postaufgabe) gegen das Urteil der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV/IV für die im Ausland wohnenden Personen vom 4. Mai 2001 folgendes Urteil gefällt hat: «I. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird abgewiesen.
II.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.»
Das begründete Urteil steht bei der Gerichtskanzlei des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zur Verfügung.
6. August 2002
Eidgenössisches Versicherungsgerichts: i.A. des Präsidenten Der Kanzleidirektor
H 315/01 Bl
2002-1699
5365