Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte
Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Reichenbach im Kandertal BE, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion, Howald, Wengi Projekt-Nr. 411.3-BE-0003/0001
Gemeinde Nesslau SG, Krummenau SG, Erschliessungsanlagen, Ausbau FriessenJärflen Projekt-Nr. 421.1-SG-0000/0084
Gemeinde Muotathal SZ, Erschliessungsanlagen, Hintere Rotmatt Projekt-Nr. 421.1-SZ-0016/0001
Gemeinde Zwischbergen VS, Schutzbauten und -anlagen, Zentrale Gondo Projekt-Nr. 431.1-VS-3201/0001
Integralprojekte:
Gemeinde Davos GR, Integralprojekt Davos Projekt-Nr. 401-GR-9133/0001 mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Verbesserung der Bewirtschaftungsbedingungen Schutzbauten und -anlagen
Gemeinde St. Peter GR, IP St. Peter Projekt-Nr. 401-GR-9135/0001 mit folgenden Komponenten: Waldbau bei besonderer Schutzfunktion Erschliessungsanlagen Schutzbauten und -anlagen
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031 324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
22. Oktober 2002
2002-2232
Eidgenössische Forstdirektion
6627