01.073 Zusatzbotschaft über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III für die Zusammenarbeit mit Osteuropa vom 14. November 2001

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen die Zusatzbotschaft und den Entwurf zum Bundesbeschluss über die Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III für die Zusammenarbeit mit Osteuropa.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

14. November 2001

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

11703

Der Bundespräsident: Moritz Leuenberger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2001-2514

1829

Übersicht Die vorliegende Zusatzbotschaft präsentiert den Stand der Verwendung der Mittel aus dem Rahmenkredit III und begründet die Notwendigkeit einer Aufstockung um 500 Millionen Franken bei gleichzeitiger Verlängerung um zwei Jahre. Zu diesem Zeitpunkt steht die Erneuerung des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.1) an, welche mit einem künftigen Rahmenkredit IV verknüpft werden könnte.

Die Botschaft konzentriert sich auf die Analyse der wesentlichen neuen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in Osteuropa und der GUS, welche zu einer intensiveren Benutzung der für die Ostzusammenarbeit bereitgestellten Mittel geführt haben. Sie beschreibt zudem die geplante zukünftige Ausrichtung der schweizerischen Unterstützung zu Gunsten dieser Länder.

Mit der Verabschiedung der Botschaft vom 19. August 1998 zum Rahmenkredit III haben die eidgenössischen Räte für eine Mindestdauer von vier Jahren insgesamt 900 Millionen Franken zu Gunsten der Ostzusammenarbeit gesprochen. Werden davon die für Kreditgarantien vorgesehenen 200 Millionen Franken abgezogen, so stehen für die technische und finanzielle Zusammenarbeit 700 Millionen Franken zur Verfügung. Nach Ablauf von zweieinhalb Jahren sind bereits mehr als drei Viertel dieser Mittel verpflichtet. Der Rahmenkredit weist seit Inkrafttreten eine gegenüber der Planung erhöhte Mittelbeanspruchung auf, welche mit einem erhöhten Auszahlungsbudget einhergeht. Bei einem gleich bleibenden Verpflichtungsrhythmus wird deshalb der Rahmenkredit III Anfang 2002, statt wie vorgesehen Anfang 2003, vollständig verpflichtet sein.

Verschiedene Gründe haben zu dieser Intensivierung der Ostzusammenarbeit geführt. Die wichtigsten sind: 1.

Im Jahre 1999 erschütterte die Kosovo-Krise die Region Südosteuropa und führte zu grossen Flüchtlingsströmen, von denen auch die Schweiz betroffen war. Unser Land gewährte vielen Flüchtlingen den vorübergehenden Aufenthalt und unterstützte nach dem Ende der Krise die Wiedereingliederung der Rückkehrer. Seither wurde ein breites Zusammenarbeitsprogramm aufgebaut. Die Schweiz leistete auch technische und finanzielle Soforthilfe an die von den Auswirkungen der Krise betroffenen angrenzenden Länder. Diese Massnahmen hatten bedeutende Mehraufwendungen zu Lasten des Rahmenkredits III zur Folge.

2.

Noch unter dem Eindruck der Kosovo-Krise wurde Mitte 1999 der Stabilitätspakt für Südosteuropa lanciert. Er hat zum Ziel, durch eine langfristig angelegte Ursachenbekämpfung Demokratie, Wohlstand und Sicherheit in den Ländern Südosteuropas zu fördern und damit einen Beitrag zu nachhaltiger Stabilität in der Region zu leisten. Die Mitglieder des Paktes verpflichten sich zu einem zusätzlichen finanziellen Engagement, während die Partnerländer ihrerseits umfassende Reformen in Angriff nehmen. Die Schweiz erachtet den Stabilitätspakt als wichtiges Mittel zur Stabilisierung Südosteuropas. Sie engagierte sich deshalb von Anfang an und wurde im

1830

Juni 2000 Vollmitglied. Das verstärkte Engagement soll auch über die kommenden Jahre weitergeführt werden.

3.

Der politische Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) im Herbst 2000 hat den Weg zu politischen und wirtschaftlichen Reformen frei gemacht. Dadurch wurde auch ein wichtiges Hindernis für die regionale Stabilisierung beseitigt. Die Schweiz ist bestrebt, die sich daraus ergebende Chance zu ergreifen, und hat entsprechend die Reformbemühungen von Anfang an unterstützt. Inzwischen ist sie daran, ein bedeutendes Unterstützungsprogramm aufzubauen. Im Rahmen der Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen und der European Bank for Reconstruction and Development (EBRD), welche von der Schweiz angeführt wird und der die BRJ angehört, unterstützt die Schweiz zudem die Wiedereingliederung der BRJ in die internationalen Finanzinstitutionen. Auch dieses Engagement führte und führt weiterhin zu bedeutenden Mehraufwendungen.

4.

Die Regionen Zentralasien und der Kaukasus sind von beträchtlicher strategischer Bedeutung. Die Länder sollen deshalb in ihrer Transformation unterstützt werden. Reformen lassen sich allerdings nur zögerlich umsetzen, da diese Staaten nicht nur einen dramatischen wirtschaftlichen und sozialen Einbruch erlitten haben, sondern teilweise auch sehr einseitige wirtschaftliche Strukturen aufweisen. Mehrere Länder dieser Region sind Mitglied der schweizerischen Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen und der EBRD. Die Schweiz hat damit gegenüber diesen Staaten, aber auch gegenüber der internationalen Gemeinschaft eine politische Verantwortung zur Unterstützung und Begleitung dieser Länder übernommen. Sie beabsichtigt, ihr Engagement in den nächsten Jahren verstärkt wahrzunehmen.

Der Transitionsprozess in den Einsatzländern der Ostzusammenarbeit verläuft unterschiedlich, ganz allgemein aber langsam. Die Finanzkrise von 1998 hat diesen Prozess zusätzlich verlangsamt. Fortschritte wurden in der Demokratisierung und in der Reorganisation der politischen Institutionen erzielt. Makroökonomische Stabilisierung wurde weit herum erreicht, doch fehlt es bislang nach wie vor am notwendigen Schwung für die Umsetzung dringend notwendiger struktureller Reformen, die vor allem auch dem aufkeimenden Privatsektor zum Durchbruch verhelfen sollen. Zu den grossen Herausforderungen zählt zudem die Bekämpfung der Armut breiter Bevölkerungskreise. Mangelnde soziale Unterstützung und fehlende wirtschaftliche Perspektiven bergen das Risiko von Resignation und Konflikten.

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Angesichts dieser Entwicklung und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen in den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) stellen sich für die Zusammenarbeit heute neue und zusätzliche Aufgaben.

Die Mittel aus dem Rahmenkredit III reichen beim bisherigen Verpflichtungsrhythmus nicht aus, um eine Finanzierung bis ins Jahr 2003 sicherzustellen oder gar das Engagement in Südosteuropa und Zentralasien auszubauen. Sie werden bereits zu Beginn des Jahres 2002 aufgebraucht sein. Deshalb ist eine signifikante Aufstockung bei gleichzeitiger Verlängerung des Rahmenkredits III um weitere zwei Jahre notwendig.

1832

Botschaft 1

Ausgangslage

1.1

Bisheriges Engagement, Hintergrund und Motivation

Die Schweiz ist seit 1990 in den Staaten Osteuropas und seit 1992 auch in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) im Rahmen der Ostzusammenarbeit tätig.

Den ersten Rahmenkredit von 250 Millionen Franken bewilligte das Parlament 1990 für die Zusammenarbeit mit Polen, der (damaligen) Tschechoslowakei und Ungarn.

Der zweite Rahmenkredit im Umfang von insgesamt 1400 Millionen Franken wurde 1991 in zwei Tranchen bewilligt: In einem ersten Schritt wurde der Geltungsbereich auf die Länder Südosteuropas sowie die baltischen Staaten ausgeweitet (800 Mio.

Fr.). Das Auseinanderfallen der Sowjetunion veränderte die politische Karte in Osteuropa radikal und führte zur Bildung neuer Staaten. In einem zweiten Schritt erfolgte deshalb 1992 durch eine Zusatzbotschaft die Aufstockung der Mittel um 600 Millionen Franken sowie die Ausdehnung der Zusammenarbeit auf die Länder der neu gebildeten GUS. 1998 bewilligte das Parlament den dritten Rahmenkredit im Umfang von 900 Millionen Franken.

Der Bundesbeschluss vom 24. März 19951 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas bildet die rechtliche Grundlage der Zusammenarbeit mit Osteuropa und hält als Zielsetzung fest: ­

die Förderung und Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte sowie des Aufbaus und der Festigung des demokratischen Systems, namentlich stabiler politischer Institutionen

­

die Förderung einer nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, beruhend auf marktwirtschaftlichen Grundsätzen, welche die wirtschaftliche Stabilität, das Wachstum des Einkommens und die Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung begünstigt und dabei zum Schutz der Umwelt und zur rationellen Verwendung der natürlichen Ressourcen beiträgt.

Ostzusammenarbeit als Instrument der Aussenpolitik ...

Die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) ist ein integraler Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik und untersteht damit den Zielen, die Artikel 54 Absatz 2 BV vorgibt: Im Einsatz zur Wahrung der Unabhängigkeit und zur Wohlfahrt der Schweiz trägt der Bund namentlich bei zur Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen. Zusammen mit der in Artikel 101 Absatz 1 BV verankerten Aufgabe, die Interessen der schweizerischen Wirtschaft im Ausland zu wahren, steckt Artikel 54 Absatz 2 BV also die allgemeine Stossrichtung der schweizerischen Aussenpolitik und damit auch der Ostzusammenarbeit ab. Diese Ziele hat der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 (BBl 2001 261) insbesondere auch für 1

SR 974.1

1833

die Ostzusammenarbeit (a.a.O., S. 323 f.) konkretisiert. Er hat zudem erklärt, er sei bestrebt, das Ziel, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit im Umfang von 0,4 Prozent des schweizerischen Bruttosozialprodukts zu leisten, innert den nächsten zehn Jahren zu erreichen (a.a.O., S. 310).

... und der Aussenwirtschaftspolitik Die Ostzusammenarbeit leistet mit ihrem umfassenden Instrumentarium auch einen wichtigen Beitrag an die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz. Sie unterstützt ihre Partnerländer im Rahmen sowohl multilateraler als auch bilateraler Massnahmen im Auf- und Ausbau von Kompetenzen und Potenzialen im wirtschaftlichen Bereich mit dem Ziel der besseren Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft.

Die bessere Integration dieser Länder in die Weltwirtschaft ist für die Schweiz von Bedeutung, da so die wirtschaftliche Entwicklung, aber auch stabile politische Verhältnisse, Demokratisierung und die Bekämpfung der Armut gefördert werden. Die Schweiz ist zudem an guten Wirtschaftsbeziehungen mit den Ländern Osteuropas und der GUS interessiert und fördert ihre Partnerländer auch als ­ zukünftige ­ Handelspartner der Schweiz. Die Ostzusammenarbeit spielt dabei die wichtige Rolle einer Türöffnerin für Wirtschaft und Handel.

Zur Erreichung der aussenpolitischen- und der aussenwirtschaftspolitischen Ziele tragen sowohl die Massnahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit des seco wie auch der technischen Zusammenarbeit der DEZA im Rahmen der Ostzusammenarbeit bei (siehe Kap. 3).

Internationale Entwicklungsziele Bei der Verwirklichung ihrer spezifischen, im Bundesbeschluss von 1995 festgeschriebenen Zielsetzung orientiert sich die Ostzusammenarbeit auch an den so genannten internationalen Entwicklungszielen («International Development Goals»), welche aus den Weltkonferenzen der Neunzigerjahre unter der Ägide der UNO hervorgegangen sind. Dabei sind die sieben quantitativen Ziele besonders wichtig, welche der Exekutivausschuss der OECD im Grundsatzpapier «Shaping the 21st Century: The Contribution of Development Cooperation» festgehalten hat und die auch von der UNO, der Weltbank, dem IWF und allen Geberländern angenommen worden sind. Diese Ziele dienen als Leitfaden für die internationale Gemeinschaft in der Armutsbekämpfung sowie in der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung.

1.2

Verwendung des Rahmenkredits III

Mit der Verabschiedung des Bundesbeschlusses vom 8. März 1999 über den Rahmenkredit zur Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS (Rahmenkredit III) (BBl 1999 2585) haben die eidgenössischen Räte für die Ostzusammenarbeit für eine Mindestdauer von vier Jahren mit Beginn der Kreditperiode ab 1. Januar 1999 insgesamt 900 Millionen Franken gesprochen. Davon sind 200 Millionen Franken vom Bundesrat als Richtgrösse für Kreditgarantien reserviert. Insgesamt stehen somit für mindestens vier Jahre 700 Millionen Franken, d.h. pro Jahr durchschnittlich 175 Millionen Franken, für die Zusammenarbeit zur Verfügung. Dem steht Mitte September 2001, mithin nach zweieinhalb Jahren, ein Verpflichtungsvolumen von insgesamt 559 Millionen

1834

Franken gegenüber (siehe Anhang 1 Statistiken über die Verwendung des Rahmenkredites III). Die Grafik 1 zeigt auf, dass der Rahmenkredit III seit Inkrafttreten 1999 jeweils jedes Jahr eine gegenüber der Planung erhöhte Mittelbeanspruchung ausweist. Bei einem gleichbleibenden Verpflichtungsrhythmus wird der Rahmenkredit III Anfang 2002, statt wie vorgesehen Anfang 2003, vollständig verpflichtet sein. Der Betrag der Aufstockung wurde auf der Basis des Budgets für 2002 kalkuliert und trägt den Projektionen des Finanzplans für die Jahre 2003 und 2004 Rechnung. Die Mittel werden zu gleichen Teilen zwischen DEZA und seco aufgeteilt.

Dieses erhöhte Verpflichtungsvolumen korrespondiert mit einem stark erhöhten Auszahlungsbudget. Rückblickend wurden die Zahlungsbudgets über diverse Nachtragskreditbegehren substanziell erhöht. Zu erwähnen sind insbesondere die Nachtragskredite im Zusammenhang mit der Kosovo-Krise im Jahre 1999 und der Budgetnachtrag im Jahre 2000 für den Wiederaufbau im Kosovo, den Stabilitätspakt und die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ). Auch für das laufende und ­ im Rahmen der Finanzplanung ­ die kommenden Jahre hat der Bundesrat einer Erhöhung des Budgets für die Verstärkung der Massnahmen in Südosteuropa sowie des längerfristigen Engagements in Zentralasien zugestimmt. Dazu kommt die Absicht des Bundesrates, die Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit (und dies betrifft auch die auf der Liste des DAC2 figurierenden Länder in Osteuropa und der GUS) auf 0,4 Prozent des BSP zu erhöhen.

Vergleich zwischen geplanter und effektiver Mittelverwendung Grafik 1

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2

Development Assistant Committee der OECD

1835

Das grosse Verpflichtungsvolumen widerspiegelt somit eine vom Parlament und dem Bundesrat unterstützte Ausdehnung des Unterstützungsprogramms in Südosteuropa und Zentralasien.

Der für die Kreditgarantien vorgesehene Betrag von 200 Millionen Franken soll in diesem Umfang beibehalten werden. Der Bedarf für dieses Instrument ist schwer abzuschätzen. Er hängt von der Risikolage in den Empfängerländern, der Entwicklung des Privatsektors in diesen Ländern sowie letztlich von der Nachfrage der schweizerischen Exporteure ab. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen ist jedoch davon auszugehen, dass der bisherige Rahmen für Kreditgarantien auch für die verlängerte Laufzeit ausreichend ist.

1.3

Gründe für diese Entwicklung

Die Entwicklung verlief in den Ländern Osteuropas und der GUS in den letzten Jahren je nach Land und Region sehr unterschiedlich und war im Einzelnen kaum vorhersehbar. Sie war begleitet von Unsicherheiten und Risiken, von Fortschritten und von Rückschlägen. Für die Ostzusammenarbeit der Schweiz besonders relevant waren das Ende des Kosovo-Krieges, die Wahlen und die Demokratisierung in der BRJ, das Engagement im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa und die zögerliche Transformation in den Ländern Zentralasiens und des Kaukasus.

Die schweizerische Ostzusammenarbeit muss einen hohen Grad an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zeigen, um den Bedürfnissen der Partnerländer gerecht werden zu können. Diese haben mit stark fluktuierenden Verhältnissen zu kämpfen. Die nunmehr zehnjährige Erfahrung lehrt, dass die Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft grundsätzlich für alle Länder einen langwierigen und problematischen Prozess darstellt. In vielen Ländern wird die zögerliche Transformation zusätzlich behindert durch Kriege oder latent schwelende und immer wieder ausbrechende Konflikte. Auf der positiven Seite sind neu gewonnene politische Freiheiten und neue wirtschaftliche Möglichkeiten zu verzeichnen.

Auch vorausblickend ist festzustellen, dass die Schweiz ihre Ostzusammenarbeit ausbauen will. Dabei stützt sie sich auf die Botschaft zum Rahmenkredit III von 1998, deren Auslegeordnung in den Grundzügen auch heute noch Gültigkeit besitzt.

Der Aussenpolitische Bericht 2000 sieht ebenfalls einen Ausbau der Zusammenarbeit in Südosteuropa und den Staaten der GUS vor.

Die wichtigsten Gründe für den erhöhten Verpflichtungs- und Zahlungsrhythmus sind: (i)

1836

Das vom Bundesrat gewünschte verstärkte Engagement der Schweiz in den Ländern Südosteuropas (insbesondere der BRJ, die zum Schwerpunktland wird) im Rahmen der internationalen Bemühungen zur Förderung der politischen und wirtschaftlichen Integration ­ und letztlich Stabilisierung ­ dieser Länder.

(ii) Die Verstärkung der Schweizer Unterstützung der Länder ihrer Stimmrechtsgruppe3 in Zentralasien und im Kaukasus. Damit soll in erster Linie die schweizerische Stimmrechtsgruppe in den Bretton-Woods-Institutionen gestützt werden.

(iii) Der Bundesrat beabsichtigt, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit über die nächsten Jahre zu erhöhen. Davon profitieren auch die als Entwicklungsländer eingestuften Länder Osteuropas und mithin das Zahlungsbudget der Ostzusammenarbeit.

(iv) Weitere Krisen sind nicht ausgeschlossen; der Rahmenkredit braucht deshalb auch eine gewisse Reserve, um allenfalls dringende Notfallmassnahmen finanzieren zu können. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass dies notwendig ist.

Der bisherige Verpflichtungs- und Zahlungsrhythmus wird somit ­ auch über die beiden zusätzlich einbezogenen Jahre ­ beibehalten werden. Aus diesem Grund beantragen wir eine Aufstockung des Rahmenkredites III um 500 Millionen Franken auf neu 1,4 Milliarden Franken, bei gleichzeitiger Verlängerung der Geltungsdauer bis mindestens Ende 2004. Zu diesem Zeitpunkt steht die Erneuerung des Bundesbeschlusses vom 24.März 1995 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas an, welche mit einem künftigen Rahmenkredit IV verknüpft werden könnte.

2

Wichtigste Entwicklungen in den Ländern Osteuropas und der GUS

2.1

Veränderung der politischen und wirtschaftlichen Verhältnisse

Die Länder Osteuropas und der GUS sind sehr unterschiedlich und vielfältig, und die Entwicklung der letzten zehn Jahre zeigt, dass die Umgestaltung der politischen, wirtschaftlichen und sozialen Strukturen in Richtung Demokratie und soziale Marktwirtschaft seit Anbeginn der Transition in den verschiedenen Regionen und Ländern Osteuropas äusserst heterogen verläuft.

Während die Länder Mitteleuropas und des Baltikums die Transition weitgehend abgeschlossen haben und ihre Integration in die globalen und europäischen politischen und wirtschaftlichen Strukturen nun schnell vorantreiben, geht dieser Prozess in Südosteuropa, im Kaukasus und in Zentralasien ­ wenn auch mit Unterschieden ­ bedeutend langsamer vorwärts. Die Entwicklung in diesen Ländern hat zwar Fortschritte gemacht; die Lage bleibt jedoch vielfach geprägt von Krisenanfälligkeit, Verunsicherung und Rückschritten. Positiv ­ wenn auch zuweilen mit gewissen Vorbehalten ­ sind zweifellos die Fortschritte im Bereich der Demokratisierung zu werten. Die Planung als Steuerungsmechanismus ist aber weitgehend inexistent; funktionsfähige marktwirtschaftliche Strukturen sind erst im Entstehen begriffen. Zu erwähnen ist zudem die in allen diesen Ländern keimende private Initiative. Dem politischen wie auch dem wirtschaftlichen Transformationsprozess stehen jedoch 3

Mitglieder der Stimmrechtsgruppen: IWF/Weltbank: Aserbaidschan, BRJ, Kirgisistan, Polen, Schweiz, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan, EBRD: Aserbaidschan, BRJ, Kirgisistan, Liechtenstein, Schweiz, Türkei, Turkmenistan, Usbekistan.

1837

noch viele Hindernisse entgegen. Zu stark und zu verbreitet bleiben die politische Manipulation und die bürokratischen und steuerlichen Hindernisse für die Entwicklung eines prosperierenden Privatsektors.

Zudem hat der wirtschaftliche und politische Umbau von der Planwirtschaft in einem zentralistischen System hin zur Marktwirtschaft und zur Demokratie unterschiedliche Auswirkungen auf die Bevölkerung: Arbeitslosigkeit, neue Armut auf der einen und neuer Reichtum und sozialer Aufstieg auf der anderen Seite. Die staatlichen Dienstleistungen im Sozialbereich, beispielsweise in der Alters- und Krankenvorsorge oder bei der Kinderbetreuung, werden abgebaut. Dadurch werden insbesondere Frauen noch zusätzlich belastet. Die Zunahme dieser Gegensätze birgt ein grosses Konfliktpotenzial für die Demokratisierung der Gesellschaft. Viele Länder sind zudem geprägt von einer brüchigen Staatlichkeit, welche die Entfaltung der Wirtschaftskriminalität begünstigt. Ein grosses Problem stellt auch die Korruption dar. Die meisten Staaten sind formal zwar Demokratien, weisen jedoch oft eine geringe Reformbereitschaft auf, weil alte Eliten ihre Privilegien nicht abgeben wollen.

Insgesamt ist es deshalb vielen Ländern Osteuropas und der GUS nicht geglückt, den Transformationsprozess in einen nachhaltigen Aufschwung überzuführen. Sie weisen auch heute noch ein durchschnittliches BSP/Kopf aus, das unter dem Niveau von 1989/1990 liegt (siehe Tabelle Wirtschaftsindikatoren im Anhang 2). Die Statistiken zeichnen zudem das Bild einer zunehmenden Verschlechterung bei der Verteilung der Einkommen zu Ungunsten der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen. In den ärmsten Ländern Osteuropas, beispielsweise in Tadschikistan, Kirgisistan, Belarus und Albanien, lebt rund die Hälfte der Bevölkerung unter der Armutsgrenze.4 Was diese Länder betrifft, entwickeln sich die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Ausland bedeutend langsamer als allgemein angenommen. Dies widerspiegelt sich in den Aussenhandelsstatistiken dieser Länder, so auch in der Aussenhandelsstatistik mit der Schweiz. So haben die Länder der GUS im Jahr 2000 gegenüber dem Jahr 1997 beispielsweise einen massiven Einbruch ihrer Exporte in die Schweiz erlebt (siehe Anhang 3: Der schweizerische Aussenhandel mit den Oststaaten).

2.1.1

Mitteleuropa und Baltikum

Die Länder Mitteleuropas und des Baltikums waren die ersten Partnerländer der schweizerischen Ostzusammenarbeit Anfang der Neunzigerjahre: Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Estland, Lettland, Litauen. Diese Länder hatten relativ günstige Ausgangsbedingungen für die Transformation und sind heute im politischen und wirtschaftlichen Reformprozess am weitesten fortgeschritten. Politisch herrschen stabile Verhältnisse, und wirtschaftlich ist eine positive Entwicklung im Gange. Diese Länder sind Beitrittskandidaten zur Europäischen Union.

4

EBRD (European Bank for Reconstruction and Development): Transition Report 2000.

Employment, skills and transition. Transition Report 1999, Ten years of transition. Die EBRD definiert als Armutsgrenze ein Tageseinkommen von unter 4 US-Dollar pro Person.

1838

In diesen Staaten wird die technische Zusammenarbeit und die Wirtschafts- und Finanzhilfe beendet. Einzig gewisse punktuelle Massnahmen in den Bereichen der Handels- und Investitionsförderung sowie Umwelt (Test der flexiblen Mechanismen des Kyoto-Protokolls) werden in diesen Ländern noch weitergeführt.

2.1.2

Südosteuropa

Anders präsentiert sich die Lage in den Ländern Südosteuropas: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Bundesrepublik Jugoslawien, Kroatien, Mazedonien, Rumänien. Diese Region stellt ein komplexes Umfeld für die Zusammenarbeit dar, und die Entwicklung verläuft in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Vor allem Bulgarien und Rumänien sind den übrigen Ländern der Region bezüglich der eingeleiteten Reformen um einiges voraus. Erklärtes aussenpolitisches Ziel aller südosteuropäischen Staaten ist der Beitritt zu den europäischen Institutionen, insbesondere der Europäischen Union.

Im Frühjahr 1999 führte die Kosovo-Krise, nach Abbruch erfolgloser diplomatischer Gespräche, zum Krieg, welcher die ganze Region in Mitleidenschaft zog und zu gewaltigen Flüchtlingsströmen führte. Heute versuchen die demokratisch gewählten Regierungen das politische System zu reformieren und zu demokratisieren, wenn auch zum Teil gegen hartnäckigen Widerstand oppositioneller Kreise. In der Krisenregion brechen immer wieder Konflikte aus, wie beispielsweise im laufenden Jahr in Mazedonien. Montenegro und die Voivodina sind gegen den Ausbruch künftiger Krisen ebenfalls nicht gefeit. Der Wiederaufbau erfährt dadurch Rückschläge, und für die Menschen ist es schwierig, das Vertrauen in eine sichere Zukunft aufzubauen. Die Kosovo-Krise belegte mit aller Deutlichkeit die anhaltende Krisenanfälligkeit der Region und demonstrierte auch die direkten Auswirkungen (Migration) auf die Länder Westeuropas.

Stabilitätspakt für Südosteuropa Noch unter dem Eindruck der Kosovo-Krise lancierte die Europäische Union die Initiative zur Schaffung eines Stabilitätspaktes für Südosteuropa, welcher am 10.

Juni 1999 in Köln verabschiedet wurde. Der Pakt verfolgt das Ziel, durch verstärkte regionale Zusammenarbeit sowie die Förderung der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung und Integration die notwendigen Rahmenbedingungen für Frieden, Sicherheit, Stabilität und Wohlstand in Südosteuropa zu schaffen. Der Pakt bietet eine Plattform bzw. ein Netzwerk für den regionalen und internationalen Dialog, die Abstimmung der Reformen und die Koordination der internationalen Unterstützung.

Dabei ist es gelungen, den regionalen Dialog anzuregen, dem Reformrhythmus in diesen Ländern neue Impulse zu verleihen und nicht zuletzt auch die internationale
Unterstützung besser auf die effektiven Bedürfnisse abzustimmen. Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg dieser Bemühungen bilden die in Aussicht gestellte Annäherung und ­ letztlich ­ der Beitritt zur Europäischen Union. Die Schweiz unterstützte die Initiative zum Stabilitätspakt von Anfang an und wurde im Juni 2000 Vollmitglied. Für den Bundesrat ist die Teilnahme am Stabilitätspakt eine konsequente Umsetzung der aussenpolitischen Ziele in der Region Südosteuropa.

1839

Der Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien Der Wandel in der Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ), der durch die neue Regierung eingeschlagene politische Weg und die auch im Lande selbst angestrebten politischen und wirtschaftlichen Reformen sind ermutigend für die Entwicklung des Landes und der ganzen Region. Nach den Wahlen in der BRJ im Dezember 2000 wurden die internationalen Sanktionen weitgehend aufgehoben, und der Weg zur Wiedereingliederung in die Staatengemeinschaft wurde frei. Der Wandel scheint jedoch noch nicht gesichert, der Reform- und Wiederaufbaubedarf des Landes ist enorm und die Erwartungen der Bevölkerung an die neue Regierung schier unerfüllbar. Die internationale Gemeinschaft unterstützt den Prozess des Wiederaufbaus und der Reformen grosszügig. Die Schweiz beteiligt sich an diesem internationalen Effort mit einem wichtigen Unterstützungsprogramm. Sie hat sich zudem mit Erfolg auch um den Beitritt der BRJ in die von ihr angeführte Stimmrechtsgruppe bei den Bretton-Woods-Institutionen und der EBRD bemüht. Dies hat die Position der Schweiz in diesen Institutionen gestärkt. Die Rolle des Anführers der Stimmrechtsgruppe bringt für die Schweiz jedoch auch Verpflichtungen mit sich. So ist sie in dieser ersten Phase der BRJ bei ihrer Wiedereingliederung in die internationalen Finanzinstitutionen beigestanden und hat zugesagt, den Reformprozess längerfristig zu unterstützen.

2.1.3

Gemeinschaft Unabhängiger Staaten ­ GUS

Zentralasien Die Reformen in Zentralasien (Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan) schreiten langsamer voran als erwartet. Diese neuen Staaten müssen gänzlich neue politische und wirtschaftliche Strukturen aufbauen und sind angesichts ihrer schwierigen finanziellen und institutionellen Situation auf internationale Hilfe angewiesen. Die Länder Zentralasiens wurden durch den Zusammenbruch der Sowjetunion wirtschaftlich auch deshalb am stärksten zurückgeworfen, weil sie in der zentralistischen Wirtschaftsstruktur der damaligen Sowjetunion auf die Rolle eines Zulieferanten für Rohstoffe und einiger weniger industrieller Massenprodukte reduziert waren. Zusätzlich wurden relativ willkürliche politische Grenzen gezogen, welche keine Rücksicht auf die regionale Infrastruktur (Transportwesen, Energieund Wasserversorgung), wirtschaftliche Verbindungen oder ethnische Gruppierungen nahmen. So ist in dieser Region das Entwicklungspotenzial sehr unterschiedlich verteilt, und es schwelen an vielen Orten Konfliktherde.

Ein wichtiges Hindernis für die Demokratisierung und die wirtschaftlichen Reformen sind die Clanstrukturen, die den Sozialismus und die Planwirtschaft sowjetischer Ausprägung überlebt haben. Sie verhindern den politischen Pluralismus, bremsen strukturelle wirtschaftliche Reformen, fördern den Nepotismus und sind zum Teil auch Ursache für fortwährende bewaffnete interne Auseinandersetzungen.

Eines der grössten Probleme ist zudem die wachsende Armut breiter Bevölkerungskreise. Armut in einem schwachen Staat, d.h. besonders mangelnde soziale Unterstützung und fehlende wirtschaftliche Perspektiven, vor allem der Jugend, stellen einen Nährboden für Kriminalität und illegale Geschäfte dar und erhöhen auch den Migrationsdruck. Durch diese Länder führt zudem der Drogenkorridor Ost­West, was ebenfalls Illegalität und Korruption in Wirtschaft und Gesellschaft begünstigt.

1840

Es hat sich in den letzten Jahren klar gezeigt, dass diese Region die Transition zu Demokratie und Marktwirtschaft nicht aus eigener Kraft schaffen kann und dass sie noch für lange Jahre auf die konstruktiv-kritische Unterstützung der internationalen Gebergemeinschaft angewiesen sein wird. Vermehrt ins Bewusstsein rücken zudem die nicht zu unterschätzende strategische Lage Zentralasiens als Brücke zwischen Ost und West und das damit verbundene Migrationspotenzial, welche ein erhöhtes Engagement des Westens bei der Unterstützung dieser Länder rechtfertigt. Die Schweiz hat ­ insbesondere als Anführer ihrer Stimmrechtsgruppe bei den BrettonWoods-Institutionen ­ diese Länder von Anbeginn in ihren Reformen unterstützt.

Sie hat dabei als wichtiger Geber eine bedeutende Rolle gespielt.

Südkaukasus Die Region des Südkaukasus ist geprägt durch die grosse Abhängigkeit von ausländischen Geldquellen, vorwiegend der öffentlichen Entwicklungshilfe. Anhaltende Konflikte in Georgien (Abchasien und Ossetien) und zwischen Aserbaidschan und Armenien (Nagorny-Karabach) hatten Flüchtlingsbewegungen zur Folge. Die wirtschaftlichen Reformen und insbesondere die Privatisierung kommen nur langsam voran. Die Region ist der Transitkorridor wichtiger Pipelines für die Öl- und Gasversorgung, und Aserbaidschan kann sogar von Einkünften aus eigenen Ölquellen profitieren. Die Schwächen in der Regierungsführung, der unbefriedigende Stand der Demokratisierung und das tiefe wirtschaftliche Ausgangsniveau hindern diese Länder jedoch daran, daraus realen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Wachsende Armut und Arbeitslosigkeit prägen somit das wirtschaftliche und soziale Klima.

Emigration wird zusehends als einzige Möglichkeit für die Jungen und die gut ausgebildeten Menschen gesehen, um der schwierigen Alltagsrealität zu entfliehen. Die grössten Herausforderungen sind deshalb die Förderung politischer und (zum Teil schmerzhafter) wirtschaftlicher Reformen und gleichzeitig die Bekämpfung der wachsenden Armut und der Schattenwirtschaft und Korruption. Diese Region wird auf Grund ihrer geostrategischen Bedeutung mehr als Energielieferant denn als die alte Schnittstelle zwischen Islam und Christentum wahrgenommen. Die Schweiz ist gegenwärtig daran, ein regionales Unterstützungsprogramm aufzubauen.

Russland und Ukraine Russland erlebte
1998 eine grosse Finanzkrise, welche die ohnehin schwierige Wirtschaftslage zusätzlich beeinträchtigte. Die Finanzkrise schwächte jedoch nicht nur das eigene Land, sondern wirkte sich auch negativ auf die Volkswirtschaften der ganzen Region aus. Der Riese tut sich schwer mit dem politischen und wirtschaftlichen Umbau. Kämpfe um politische und wirtschaftliche Macht zwischen den Oligarchien, das Recht des Stärkeren und eine immense Bürokratie prägen das Bild der politischen und wirtschaftlichen Entwicklung. Der Umbau der alten politischen und wirtschaftlichen Strukturen hin zu Demokratie und sozialer Marktwirtschaft wird sehr viel mehr Zeit beanspruchen als bisher angenommen. Gleiches gilt für die Ukraine, das zweitgrösste Land der GUS, das sich dem Hegemonialanspruch Russlands gegenübersieht und mit einer eigenständigen politischen Entwicklung Mühe hat. Die Ukraine spielt eine wichtige strategische Rolle durch ihre geopolitische Situation als Schnittstelle zwischen Russland, Zentralasien und Südosteuropa.

1841

3

Verwendung der zusätzlichen Mittel

Wie in Kapitel 2 ausgeführt, erforderten die verschiedenen, bei der Redaktion der Botschaft zum Rahmenkredit III in ihrem Ausmass nicht vorhersehbaren Entwicklungen in den Partnerländern ein erhöhtes Engagement der Schweiz.

Grundsätzlich gelten auch für das zusätzliche Engagement im Rahmen der Ostzusammenarbeit die folgenden in der Botschaft von 1998 dargestellten Ziele: ­

Förderung einer den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft entsprechenden nachhaltigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung;

­

Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte sowie Aufbau und Konsolidierung des demokratischen Systems;

­

Umweltschutz und rationelle Verwendung der natürlichen Ressourcen;

­

Modernisierung der Infrastruktur.

Als Grundsatz für die Zusammenarbeit gilt wie bis anhin, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie notwendig sind und wo sie die grösste Wirksamkeit bei der Unterstützung und Erleichterung des Transformationsprozesses versprechen. Die reformorientierten Kräfte sollen unterstützt werden in ihrem Bemühen, demokratische, rechtsstaatliche Strukturen zu schaffen und wirtschaftlichen Reformen zum Durchbruch zu verhelfen. Auf Seiten der Partner werden klarer Reformwillen der Regierung, die Unterstützung des Prozesses durch die Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit der politischen Machthaber erwartet.

In jedem Land präsentiert sich der Reformprozess unterschiedlich, und es ist in jedem Fall sorgfältig abzuwägen, inwiefern die Reformen ernsthaft in Richtung Demokratie und soziale Marktwirtschaft arbeiten und welchen wirkungsvollen Beitrag die Schweiz dabei leisten kann. Die Verstärkung des Engagements birgt auch neue Risiken, die sorgfältig mit den zu erwartenden Entwicklungsschritten abgewogen werden müssen. Das dynamische, von Unvorhersehbarkeit und Unsicherheit geprägte Umfeld erfordert ein flexibles Instrumentenset der Zusammenarbeit, aber auch eine klare Zielsetzung und ein sorgfältiges Monitoring unserer Projekte.

3.1

Die Instrumente

Grundsätzlich hat sich das in der Botschaft 1998 vorgestellte Instrumentenset der DEZA (technische Zusammenarbeit) und des seco (wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit) bewährt. In der vorliegenden Botschaft werden diese Instrumente deshalb nicht im Einzelnen nochmals umfassend beschrieben, sondern es werden die auf Grund der gemachten Erfahrungen erlangten neuen Erkenntnisse und die Neuausrichtungen in den Vordergrund gestellt.

Durch den komplementären Einsatz der vorhandenen Instrumente konnten in den letzten Jahren die Synergien gesteigert werden. Gemeinsame Landesprogramme bilden für das seco und die DEZA die Grundlage für die Planung und Umsetzung. Das Landesprogramm enthält verbindliche Vorgaben für die Projektauswahl und -gestaltung. Diese widerspiegeln die prioritären Bedürfnisse der Partnerländer in denjenigen Bereichen, in denen die Schweiz Unterstützung anbieten kann.

1842

Auch wenn die Zusammenarbeit grosses Gewicht auf die Stärkung von öffentlichen Institutionen legt, stehen die Menschen als Partnerinnen und Partner im Mittelpunkt.

Ihre Visionen für eine dauernde Verbesserung der Lebenssituation können sich nur erfüllen, wenn der Zugang zu Bildung, Arbeit, sozialen Dienstleistungen und der notwendigen Infrastruktur wieder gewährleistet werden kann. Dazu ist ein stabiles wirtschaftliches, soziales und kulturelles Umfeld Voraussetzung.

3.1.1

Technische Zusammenarbeit

Die technische Zusammenarbeit unterstützt den politischen, wirtschaftlichen und sozialen Transformationsprozess gemäss der strategischen Ausrichtung der fünf miteinander vernetzten prioritären Aktionsbereiche, wie sie in der Strategie 2010 der DEZA festgehalten sind: ­

Krisenprävention und -bewältigung,

­

gute Regierungsführung,

­

Einkommensförderung und Beschäftigung,

­

Erhöhung der sozialen Gerechtigkeit,

­

nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen.

Die technische Zusammenarbeit ist auf der Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten sowie der dazu notwendigen Lieferung von Ausrüstungsgütern aufgebaut. Sie geht vom Potenzial und von den Fähigkeiten der Partnerinnen und Partner aus, welche mit Expertise, Technologietransfer und der Stärkung und Vernetzung von Institutionen gefördert werden. Beratungsleistungen und die Förderung des Zugangs zu Krediten ermöglichen die Realisierung eigener Initiativen.

Angesichts der komplexen Herausforderungen der Transition legt die DEZA bei der Identifikation der Programme und Projekte Gewicht auf die sorgfältige Planung und setzt im Falle von Konflikten und Divergenzen besonders auch Fähigkeiten im Bereich der Mediation und der Kommunikation ein.

Die vielfältigen Massnahmen werden jeweils sorgfältig auf das Umfeld und auf die Bedürfnisse vor Ort abgestimmt. Durch die geografische und thematische Fokussierung der Aktionen auf ausgewählte Bereiche wird die Wirkung der schweizerischen Unterstützung verstärkt. Ein besonderes Anliegen ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Die spezifischen Herausforderungen im Hinblick auf Komplexität und Dynamik der Zusammenarbeit mit Ländern im Transformationsprozess verlangt ein prozessorientiertes Vorgehen sowohl in der Planung als auch in der Umsetzung und für die Evaluation der Massnahmen. Die Aktionen kommen sowohl Regierungsstellen wie Gruppierungen der Zivilgesellschaft zugute und unterstützen besonders auch die Frauen.

Anhang 4 illustriert die thematische Verteilung der bis anhin durch die DEZA verpflichteten Mittel.

1843

Krisenprävention und -bewältigung Bewaffnete Auseinandersetzungen und die Gefahr der Eskalation von politischen und ethnischen Spannungen zwingen viele Menschen zu Flucht und Abwanderung.

Zusätzlich zur hohen Erwerbslosigkeit gehen damit Einkommensmöglichkeiten verloren, wodurch die wirtschaftlich begründete Migration begünstigt wird. Im Rahmen der Ostzusammenarbeit werden vermehrt Aktivitäten zur Krisenprävention und zur zivilen Konfliktbewältigung entfaltet. Diese Aktivitäten sind auf Langfristigkeit angelegt und haben strukturbildenden, generalpräventiven Charakter. Sie tragen dazu bei, strukturelle Ursachen von Krisen zu bewältigen und die Friedensentwicklung und die menschliche Sicherheit zu fördern.

Die Massnahmen kommen auf zwei Ebenen zum Tragen: erstens im Politikdialog mit den Regierungsstellen im Rahmen von Allianzen mit anderen Partnern (Stabilitätspakt, UN-Organisation); zweitens steht die Förderung jeweils eigener Kapazitäten zum gewaltlosen Umgang mit unterschiedlichen Auffassungen und Interessen im Vordergrund. Ziel ist die Einführung von verlässlichen Mechanismen oder Institutionen für die Früherkennung von Spannungen, das Zusammenleben von Gemeinschaften und die Verarbeitung von Kriegstraumata.

Im Bereich der Konfliktarbeit ist der nahtlose Übergang von der Nothilfe in Krisensituationen hin zum langfristigen Wiederaufbau von grosser Wichtigkeit. Dadurch trägt die Ostzusammenarbeit zur nachhaltigen Verbesserung der Lebenssituation der Betroffenen bei. Dies ist besonders bei Rückkehrhilfeprogrammen von zentraler Bedeutung.

Gute Regierungsführung Durch die Globalisierung und den Wunsch der Ostländer zur Integration in westliche Strukturen (EU) nimmt der Druck auf den Staat zu, seine Institutionen auf zentraler und lokaler Ebene wirkungsvoll und transparent zu verwalten. Eine verantwortungsvolle Verwaltungsführung ist Voraussetzung für das Zusammenwirken des Staates mit der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft und im Kampf gegen Korruption und Kriminalität.

Die gute Regierungsführung wird lokal dadurch gefördert, dass die Dezentralisierung und die Beratung für die Umsetzung demokratischer Entscheidfindung (lokale Parlamente, Aufbau von Verbänden) unterstützt wird. Auf nationaler Ebene konzentriert sich die Förderung auf Reformen im Justiz- und Polizeiwesen.

Der gleichberechtigten
Entwicklung von Frauen und Männern wird besonderes Gewicht beigemessen, da dies eine Voraussetzung für das notwendige konstruktive Rollenverständnis innerhalb einer Gesellschaft ist. Ebenso wird mit den Medien die «vierte Kraft» gestärkt, dass sie eine unabhängige, objektive Berichterstattung gewährleisten kann.

Einkommensförderung und Beschäftigung Zugang zu Arbeit und Einkommen sind für die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation unabdingbar. Die internationale Gebergemeinschaft muss dazu beitragen, den vorherrschenden negativen Trend des Nettoabbaus von Arbeitsplätzen in vielen Ländern Osteuropas und der GUS zu brechen. Unsichere wirtschaftliche Aussichten und eine nicht transparente Bürokratie halten Investoren ab. Die Staaten sind

1844

gefordert, günstige Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung anzubieten.

Die Schweiz unterstützt im Rahmen von Netzwerken und Allianzen mit spezialisierten internationalen Institutionen die Verbesserung der Rechtsetzung, den Aufbau eines funktionierenden Kreditwesens und den Kampf gegen die Korruption.

Die Anforderungen an die Unternehmerinnen und Unternehmer sind vielfältig, und sie sind oft schlecht vorbereitet für unternehmerisches Wirken im System der freien Marktwirtschaft. Das Verständnis für die neue Rolle und Aufgabe braucht Zeit.

Wenn alles im Umbau ist, sind dem spezifischen Kontext der Transformation angepasste Instrumente für die Planung der Tätigkeit, die Beschaffung, die Verarbeitung und die Vermarktung gefragt. Für gewiefte und flexible Menschen bietet dieser Prozess grosse Chancen. Für ältere und weniger flexible Menschen, für Zugehörige von ­ ausgegrenzten ­ Minderheiten oder für schlecht Ausgebildete ist der Zugang zu Beschäftigung und Einkommen jedoch besonders schwierig.

Die Massnahmenbereiche der schweizerischen technischen Zusammenarbeit umfassen die Integration von Beschäftigten der so genannten Schattenwirtschaft in legale Arbeitsverhältnisse, die Beratung in Organisationsentwicklung für KMU, den Zugang zu Krediten und die Förderung von Verbänden und von deren Dienstleistungen. Zusätzliche Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen wird in der Investitions- und Handelsförderung geleistet (siehe Kap. 3.1.2).

Soziale Entwicklung Der Prozess der Transformation wirkt sich für eine grosse Zahl von Menschen unerwartet lange negativ auf ihren Wohlstand und ihre Lebensqualität aus und ist geprägt vom Verlust der Arbeit, vom Abbau von staatlichen Dienstleistungen im Gesundheits- und Bildungsbereich. Die Renten sind unzureichend, werden nicht oder verspätet ausbezahlt und unterliegen der hohen Inflation. Die Menschen sind unter erschwerten Bedingungen auf sich selber zurückgeworfen; Resignation, der Verlust der sozialen Kohäsion und politische Radikalisierung sind die Folge.

Die Zusammenarbeit ist mit dem Phänomen der wachsenden «neuen Armut» konfrontiert, und in einigen Ländern zeichnet sich die Gefahr ab, dass die für Systemverbesserungen vorgesehenen Finanzmittel längerfristig für die Sozialhilfe eingesetzt werden, was nicht mehr dem Auftrag der
Ostzusammenarbeit entsprechen würde. Um diesem Trend entgegenzuwirken, setzt die Zusammenarbeit grosses Gewicht auf die Verbesserung der Dienstleistungen in einzelnen Sektoren (Arbeitsmarkt, Gesundheit, Bildung) und legt dabei besonderen Wert auf die Betreuung von «sozial gefährdeten» Bevölkerungsgruppen wie Strassenkinder, ältere Personen, Flüchtlinge, Vertriebene. Innovative Ansätze zur sozialen Integration und Entwicklung sind gefragt, wie etwa die gemeinsame Ausarbeitung eines mit allen Betroffenen demokratisch ausgehandelten Integrationsmodells für Rückkehrende.

Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen Die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen bleibt auch für die Zukunft eine der wichtigsten Herausforderungen in Osteuropa und der GUS auf dem Weg zu einer ökologischen Entwicklung.

1845

In einigen Ländern ist mit der Unterstützung der internationalen Gebergemeinschaft, darunter auch der Schweiz, bereits eine umfassende Umweltgesetzgebung ausgearbeitet und auch in Kraft gesetzt worden; die Anwendung und Einhaltung der Gesetzgebung steckt jedoch noch in den Anfängen. Grund sind sowohl fehlende Mittel als auch ungenügendes Fachwissen und mangelnde Fachkräfte. Bei den Unterstützungsmassnahmen stehen die Förderung einer alle Akteure einbindenden, multifunktionellen Nutzung der natürlichen Rohstoffe und die Sensibilisierung und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzeptes im urbanen und ländlichen Raum im Vordergrund. Umweltorganisationen und Lehranstalten sind wichtige Partner für den notwendigen intensiven Dialog über Rolle und Nutzen der Umwelt.

Das Konzept der nachhaltigen Ressourcennutzung verlangt die Übernahme der Verantwortung durch die lokalen und nationalen Instanzen für «ihre» Umwelt. Nach wie vor sind Umweltbelastung und potenzielle Gefährdung durch Umweltkatastrophen hoch. Im Rahmen des Stabilitätspaktes für Südosteuropa unterstützt die Schweiz auch regionenübergreifende Projekte im Umweltbereich, was eine neue Dimension des Dialoges und die Ausschöpfung von Synergien fördert.

3.1.2

Wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit

Die wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit des seco unterstützt die Schaffung marktwirtschaftlicher Strukturen, fördert die Entwicklung eines prosperierenden Privatsektors und leistet einen Beitrag zur Integration der Transitionsländer in die Weltwirtschaft. Damit leistet sie einen Beitrag zur Entstehung nachhaltigen wirtschaftlichen Wachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zur Armutsbekämpfung. Die Unterstützung hat vier Stossrichtungen: ­

Verbesserungen der makroökonomischen Rahmenbedingungen Dazu gehören insbesondere die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität, die Durchführung notwendiger struktureller Reformen (insbesondere die Entflechtung von Staat und Wirtschaft; Good Governance und Corporate Governance; eine transparente und kohärente Fiskalpolitik, die Restrukturierung und Sanierung des Finanzsektors usw.) sowie die Regelung der finanziellen Aussenbeziehungen (Verschuldung und Zugang zu den Kapitalmärkten, Handels- und Investitionspolitik usw.).

­

Bereitstellung von Basisinfrastruktur Damit soll die notwendige Versorgung mit grundlegender Infrastruktur sichergestellt werden. Im Vordergrund stehen die Energie- und Wasserversorgung, Transport und Telekommunikation, welche von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung sind. Zunehmende Bedeutung kommt dabei dem Einbezug des Privatsektors zu. Die Unterstützung bei der Modernisierung der Infrastruktur soll auch einen Beitrag zur Verringerung der Umweltbelastung dieser Anlagen leisten.

­

Förderung privater Investitionen Dies umfasst sowohl inländische ­ mithin die Schaffung eines Binnenmarktes ­ als auch ausländische Investitionen. Im Vordergrund stehen die Förde-

1846

rung der Entstehung neuer Betriebe (vor allem kleiner und mittlerer Betriebe) sowie die Unterstützung bei der Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur, der Erneuerung des Produktionsapparates und der Verwendung ressourcenund umweltschonender Technologien.

­

Förderung des Handels Sie soll die Fähigkeit zur Formulierung einer Handelspolitik stärken, Kapazitäten für die Verhandlungsführung und Implementierung von multilateralen Regelwerken (WTO) aufbauen, den regionalen Handel erleichtern, den Zugang zu den internationalen Beschaffungs- und Absatzmärkten fördern und in den Ländern Exportpotenzial und -kapazitäten schaffen.

In allen diesen Bereichen geht es darum, mit konkreten Unterstützungsprogrammen und -projekten die notwendigen wirtschafts- und sektorpolitischen Reformen zu unterstützen. Die Programme und Projekte sind somit eingebettet in einen wirtschaftlichen und strukturellen (sektorspezifischen) Reformprozess.

Alle Aktivitäten zielen darauf ab, das Wissen und die Ressourcen des Privatsektors sowohl in den Ländern selbst als auch in der Schweiz für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung zu mobilisieren. Zudem wird eine enge Zusammenarbeit mit den internationalen Finanzinstitutionen angestrebt, welche ebenfalls in diesen Bereichen tätig sind. Im Folgenden werden wichtige Neuerungen und Änderungen im Instrumentarium beschrieben. Anhang 5 gibt einen Überblick über die Verteilung auf die Instrumente der durch das seco verpflichteten Mittel.

Handels- und Investitionsförderung In den letzten Jahren hat ein starker Ausbau der Massnahmen der Handels- und Investitionsförderung, und zwar in geografischer wie auch in sektorieller Hinsicht stattgefunden. Waren sie zuvor in erster Linie auf Mitteleuropa konzentriert, wird ihre Anwendung nun zunehmend auf die Länder Südosteuropas ausgedehnt. Im Zuge des Ausbaus der Zusammenarbeit mit den Ländern in Zentralasien sollen diese Massnahmen zudem auch vermehrt in dieser Region zum Einsatz kommen. Sektoriell hat sich der Blickwinkel von der Unterstützung individueller, wirtschaftlicher Vorhaben auf breitere Unterstützung in den Bereichen der Verbesserung der Handels- und Investitionspolitiken, die Förderung der wirtschaftlichen (regionalen und internationalen) Integration sowie die Stärkung von Strukturen (Bildung von Berufsverbänden, Stärkung des Finanzsektors) ausgeweitet.

Im Bereich der Förderung privater Investitionen wird eine Unterstützung in allen Projektphasen angestrebt. In der Schweiz stehen dabei die Swiss Organisation for Facilitating Investments (SOFI) für die Beratung bei der Projektvorbereitung (und dem so genannten «Match-making») und ­ seit Anfang 1999 ­ die Swiss Development Finance Corporation (SDFC) für die Finanzierung konkreter Vorhaben zur Verfügung. In den Ländern selbst beteiligt sich die Schweiz an spezialisierten Fazilitäten, welche den lokalen Unternehmen (vor allem KMU) Beratungsleistungen in der Projektvorbereitung anbieten. Um die Finanzierung
von Projekten zu ermöglichen, werden Risikokapitalfonds oder allenfalls die Einrichtung von speziellen Kreditlinien bei bestehenden Finanzintermediären eingerichtet. Aus diesem Angebot entstehen wirkungsvolle Synergien.

1847

Die Beteiligung an spezialisierten Risikokapitalfonds hat sich als ein wesentliches Instrument zur Förderung des Privatsektors erwiesen. Auf Grund des desolaten Zustandes des Finanzsektors in vielen Ländern stellen sie oftmals die einzige Finanzierungsquelle für neue, vor allem auch kleine und mittlere Unternehmen dar. Um dem benötigten Finanzbedarf Rechnung tragen und allenfalls in Risikokapitalfonds auch eine namhafte (Minderheiten-)Beteiligung übernehmen zu können, soll der Maximalbetrag für ein einzelnes Vorhaben von 5 auf 10 Millionen Franken erhöht werden. Es sind jedoch lediglich Minderheitsbeteiligungen zugelassen. Der Einsatz dieses Instruments wird zudem sorgfältig geprüft, wobei den spezifischen Risiken in den verschiedenen Ländern Rechnung zu tragen ist. Die Schweiz arbeitet hier eng mit anderen auf solche Massnahmen spezialisierten bilateralen und multilateralen Gebern (insbesondere der EBRD und der International Finance Corporation [IFC]) zusammen.

Kreditgarantien Wie in der letzten Botschaft angekündigt, wurde die Anwendung des Instruments der Kreditgarantien inzwischen überdacht. Dabei wurden die Anwendungsmodalitäten in den Transitions- und den Entwicklungsländern harmonisiert. Der Bundesrat hat Anfang 2001 einer neuen Politik und den entsprechenden Verpflichtungskrediten für die Vergabe von Kreditgarantien zugestimmt. Im Rahmen dieser Politik wurden die Ziele und Grundsätze klargestellt, eine Kriterienliste für die Länderauswahl festgelegt, die Modalitäten (Abdeckung von Risiken, abdeckbare Lieferungen und Plafonds) für die Anwendung dieses Instruments neu bestimmt und das Prozedere für seine Benützung vereinfacht. Dabei wurde zudem insbesondere auch festgelegt, dass man sich, wo immer möglich, auf private, lokale Finanzintermediäre als Gegengaranten abstützen will. Die Kreditgarantien können überall dort zum Einsatz kommen, wo die Export-Risiko-Garantie (ERG) auf Grund des zu hohen Risikos noch geschlossen ist. Sie sollen den Transitionsländern den Zugang zu den für den wirtschaftlichen Aufbau wichtigen Investitionsgütern und Dienstleistungen und den schweizerischen Unternehmen die Abdeckung der Exportrisiken solcher Lieferungen in diese als risikoreich eingestuften Länder ermöglichen.

Zahlungsbilanzhilfen und Entschuldungsmassnahmen Die Gewährung von Zahlungsbilanz- und
Budgethilfen ist in den letzten Jahren in Osteuropa vor allem als Massnahme in einer Notsituation (emergency) in der Folge der russischen Finanzkrise und der Kosovo-Krise zur Anwendung gekommen. Dies soll sich in Zukunft ändern. Die notwendigen Strukturanpassungen im Rahmen des Transitionsprozesses setzen die Zahlungsbilanz und das Budget stark unter Druck.

Diese Probleme können die Umsetzung von Reformen behindern und verzögern.

Die Länder sind deshalb auf die Unterstützung ausländischer Finanzinstitutionen und bilateraler Geber angewiesen. Mit der Zahlungsbilanz- und Budgethilfe, aber auch mit Entschuldungsmassnahmen kann dabei die Umsetzung von bestimmten Reformen erleichtert werden. Die Gewährung dieser Unterstützung ist dabei an einen engen Politikdialog mit diesen Ländern gebunden und wird begleitet durch gezielte technische Unterstützung (insbesondere in den Bereichen Budgetmanagement, Steuerpolitik, Schuldenmanagement und Finanzsektor). Sie erfolgte zudem in enger Abstimmung mit den internationalen Finanzinstitutionen.

1848

Finanzierungszuschüsse Die Finanzierungszuschüsse sind betragsmässig das wichtigste Instrument der Ostzusammenarbeit. Mit Finanzierungszuschüssen werden konkrete Infrastrukturvorhaben unterstützt, welche eine Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung bilden. Im Vordergrund werden weiterhin die Sektoren Energie, Wasserversorgung (Gemeindewesen), Transport, Kommunikation und der Katasterbereich stehen. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass das Instrument in Zukunft in zwei Punkten flexibler gehandhabt werden muss: Auf Grund der Globalisierung und des damit einhergehenden Strukturwandels in der Schweiz hat die Vorschrift der Bindung der Finanzhilfe an schweizerische Lieferungen die Projektmöglichkeiten zusehends verringert. Die Anforderung der mehrheitlich schweizerischen Wertschöpfung ist vielfach nur noch schwer einzuhalten und die Zahl der Anbieter (und damit der Wettbewerb) reduziert sich. Davon sind insbesondere solche zentrale Bereiche der Finanzhilfe betroffen wie Elektrizität/Energie und Transport, welche für die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern von grosser Bedeutung sind. Aus diesem Grunde soll die Bindung der Finanzhilfe, mithin die Anforderung einer mehrheitlich schweizerischen Wertschöpfung, in Zukunft flexibler interpretiert werden. Die schweizerische Projektleitung und allgemein der schweizerische Charakter der Projekte soll dabei jedoch gewahrt bleiben.

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass das Erfordernis der Übernahme der lokalen Kosten vor allem in ärmeren Ländern an Grenzen stösst. Gerade in den Ländern Zentralasiens, aber auch in den ärmeren Ländern Südosteuropas kann diese Bedingung die Durchführung von Projekten verzögern oder gar verhindern. In Zukunft sollen deshalb im Rahmen der Durchführung von Finanzhilfeprojekten auch lokale Kosten übernommen werden können. Es bleibt jedoch wichtig, dass das Partnerland durch die Bereitstellung eigener Mittel die Übernahme der Verantwortung und die Aneignung des Projekts («Ownership») unter Beweis stellt.

3.1.3

Multilaterale Hilfe und internationale Zusammenarbeit

Die wichtigsten Akteure im multilateralen Bereich, welche die Transformation unterstützen, sind der IWF, die Weltbankgruppe und die EBRD. In Zentralasien spielt auch die Asiatische Entwicklungsbank eine zunehmend wichtige Rolle in der Projektfinanzierung. Diese multilateralen Finanzinstitutionen mobilisieren einen bedeutenden Teil der Kapitalflüsse in die Transitionsländer. Sie spielen auch eine wichtige Rolle für den Politikdialog und die Konzeption der Reformprogramme sowie der Strategien zur Armutsbekämpfung. In dieser Rolle sind sie wesentlich für die Koordination der Ostzusammenarbeit verantwortlich.

Die Schweiz ist Mitglied dieser multilateralen Finanzinstitutionen und bestimmt dabei ihre Politik und Ausrichtung mit. Sie leistet wichtige Beiträge zu deren konzessionellen Fenstern und zu den von diesen Institutionen geschaffenen Fonds zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Mit der Äufnung spezieller Treuhandkonti bei diesen Institutionen unterstützt sie zudem diese Institutionen bei der Programmdefinition und Projektidentifikation. Sie koordiniert ihre eigenen Unterstützungsprogramme mit den Programmen dieser Institutionen und wickelt zum Teil ihre Projekte auch als Ko-Finanzierungen direkt mit den Entwicklungsbanken ab.

1849

3.2

Geografische Orientierung

Nachhaltige Entwicklung setzt ein langfristig ausgerichtetes Engagement voraus, das kohärent eingesetzt und mit den Massnahmen der anderen Entwicklungsakteure abgestimmt werden muss. Angesichts der geografischen Ausdehnung des Wirtschaftsraumes Osteuropas und der GUS ist die Schweiz bemüht, durch Konzentration ihres Engagements auf ausgewählte Regionen, Länder und Sektoren eine möglichst signifikante Wirkung zu erzielen. Die ausgewählten Regionen, welche durch die zusätzlichen Mittel stärker unterstützt werden sollen, sind Südosteuropa und die zentralasiatischen Länder der Stimmrechtsgruppen. Hinzu kommen der Aufbau eines Regionalprogramms im Südkaukasus (mit besonderer Unterstützung von Aserbaidschan als Mitglied der Schweizer Stimmrechtsgruppe) und die Weiterführung der Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine.

3.2.1

Schwerpunkt Südosteuropa

Die Länder Südosteuropas bilden auch in Zukunft den grössten Schwerpunkt der Ostzusammenarbeit. Mit der Verstärkung ihres Engagements will die Schweiz entsprechend ihrer eingangs erwähnten aussenpolitischen und aussenwirtschaftspolitischen Zielsetzung zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung dieser Länder und deren Integration in die europäischen Strukturen beitragen.

Der Stabilitätspakt für Südosteuropa verwirklicht einen neuen Ansatz in der Zusammenarbeit aller Geberländer mit dieser Region. Die Hilfe wird stärker koordiniert, und die Partnerländer verpflichten sich zu griffigen Reformen. Ziel ist eine nachhaltige, friedenssichernde Entwicklung. Die Schweiz ist Mitglied des Stabilitätspaktes und will einen namhaften Beitrag an den Umbauprozess in ihrer südosteuropäischen Nachbarregion leisten.

Die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) wird zum neuen Schwerpunktland der schweizerischen Ostzusammenarbeit. Dieses Engagement erfordert zusätzliche Mittel, die im Rahmenkredit III nicht zur Verfügung stehen. Die DEZA unterstützt den Aufbau der öffentlichen Verwaltung auf zentraler und kommunaler Ebene, die Schaffung von Arbeitsplätzen durch Klein- und Mittelbetriebe und die Verbesserung des Ausbildungsniveaus. Die Integration und der Schutz von Minderheiten, Flüchtlingen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft sind eine weitere Priorität. Das seco legt die Schwerpunkte der Zusammenarbeit auf den Wiederaufbau und die Modernisierung der Infrastruktur im Elektrizitätsbereich sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen über die direkte Unterstützung kleiner und mittlerer Betriebe, die Erschliessung von Handelspotenzial und die Förderung von Investitionen. Mit diesem starken Engagement für das Land nimmt die Schweiz auch ihre Verantwortung als Leiterin der Stimmrechtsgruppen beim IWF, bei der Weltbank und bei der EBRD gegenüber dem Neumitglied BRJ wahr.

Beim Wiederaufbau des Kosovo steht die Unterstützung der Verwaltung und der Zivilgesellschaft, die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur vor allem im Elektrizitätsbereich und der Wasserversorgung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen in arbeitsintensiven Branchen im Vordergrund. Auch der Verarbeitung und Bewältigung von Kriegstraumata muss genügend Raum gegeben werden.

1850

In Albanien haben sich die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit verbessert.

Die Schweiz trägt dieser Verbesserung Rechnung und wird ihr Zusammenarbeitsprogramm ausbauen. Die inhaltlichen Schwerpunkte der DEZA liegen im Gesundheitswesen, in der Berufsbildung, der landwirtschaftlichen Produktion, der Stärkung der Lokalverwaltung und der Professionalisierung von Medienschaffenden. Die Schwerpunkte des seco sind die Verbesserung der Elektrizitäts- und Wasserversorgung der Bevölkerung sowie die Förderung der Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen.

In Bosnien und Herzegowina basiert die Zusammenarbeit der Schweiz auf einem mittelfristigen Landesprogramm mit den Schwerpunkten Integration der Rückkehrfamilien und Unterstützung des Landes beim Wiederaufbau. Eine funktionierende Wirtschaft ist für die nachhaltige Integration Voraussetzung. Die Schweiz fördert den Aufbau von KMU einschliesslich des verbesserten Zuganges zu Krediten, sie unterstützt den Aufbau von technisch, wirtschaftlich und organisatorisch starken Wasserversorgungsbetrieben auf kommunaler und regionaler Ebene und leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Energieversorgung. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Förderung der Rechtsstaatlichkeit.

In Mazedonien setzt die Schweiz folgende Schwerpunkte: Beiträge zur Verbesserung des sozialen Zusammenhaltes in der Gesellschaft durch Programme zur Verbesserung der interethnischen Beziehungen, der Stärkung unabhängiger Medien und des Dialoges zwischen den Sozialpartnern. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen werden durch die Förderung der Privatsektorentwicklung, durch Handels- und Investitionsförderung sowie durch die Unterstützung beim Ausbau der Infrastruktur vor allem im Bereich der Wasserentsorgung gefördert. Die Zusammenarbeit mit Mazedonien, die in den kommenden Jahren ausgebaut werden soll, hängt von der politischen Entwicklung im Land ab.

Bulgarien und Rumänien bleiben Schwerpunktländer, obwohl sie Kandidaten für einen EU-Beitritt sind. Beide Länder werden noch grosse Anstrengungen unternehmen müssen, um «europatauglich» zu werden. In Bulgarien sind die sektoriellen Schwerpunkte des Landesprogrammes die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen (Biodiversität, Schutz der Wasserressourcen, Verringerung des Schadstoffausstosses),
die Unterstützung der Gesundheitsreformen, die Integration von marginalisierten Jugendlichen in die Gesellschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen vor allem im ländlichen Bereich. Die wirtschaftliche Unterstützung zielt auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen Integration, die Förderung des Exportpotenzials und mithin die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen ab. Darüber hinaus soll ein Beitrag zur Verbesserung der Wasserversorgung und zur Verringerung der Umweltbelastung durch öffentlich-rechtliche Betriebe geleistet werden.

Mit der Zusammenarbeit in Rumänien will die Schweiz ebenfalls einen Beitrag zum Aufbau eines prosperierenden Privatsektors leisten und insbesondere die Exportfähigkeit von KMU steigern. Einen Schwerpunkt bildet auch die Verbesserung der Gesundheitsversorgung (Notfallmedizin, Neonatologie, Aufbau von Spitexdiensten).

Es gibt einen hohen Investitionsbedarf für die Erneuerung der veralteten Basisinfrastruktur. Die Schweiz trägt mit Finanzierungszuschüssen ihren Teil bei zur Modernisierung des öffentlichen Transportes, der Elektrizitätsversorgung und der Fernwärmeversorgung. Finanziert werden auch so genannte «Activities Implemented Jointly», mit welchen die flexiblen Mechanismen zur CO2-Reduktion im Kyoto-

1851

Protokoll getestet werden sollen. Die Projekte im Bereich Justiz- und Polizeireform sollen die Rahmenbedingungen stärken.

Noch ist der Frieden in Südosteuropa nicht gesichert. Der ungelöste Status von Kosovo, die Autonomiebestrebungen in Montenegro, die Stellung der albanischen Minderheit in Mazedonien und ein nach wie vor faktisch geteiltes Bosnien und Herzegowina sind nur ein paar Stichworte, welche die Fragilität der Lage in der Region illustrieren. Die Verstärkung der Unterstützung dieser Region soll zu einer Stabilisierung beitragen; die Risiken sind und bleiben jedoch vorerst hoch.

3.2.2

Ausweitung der Zusammenarbeit in Zentralasien

Diese Region umfasst die Länder Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan, Usbekistan und Kasachstan. Ausser Letzterem sind alle diese Länder Mitglieder in der von der Schweiz geleiteten Stimmrechtsgruppe. Die Schweiz hat ein strategisches, vor allem (sicherheits-)politisches Interesse an einer positiven Entwicklung dieser Länder. Zudem trägt sie als Leiterin der Stimmrechtsgruppen eine besondere Verantwortung. Auf Grund seines Öl- und Mineralienreichtums und seines wirtschaftlichen Potenzials ist auch Kasachstan von Interesse für die Schweizer Privatwirtschaft.

Zentralasien ist vom Zusammenbruch der Sowjetunion am stärksten betroffen. Deshalb besteht in vielen Bereichen Handlungsbedarf. Die Schweiz wird sich auf diejenige Unterstützung konzentrieren, bei der sie im Vergleich mit andern Ländern Vorteile aufweist. Sie verfolgt in Zentralasien einen regionalen Ansatz, wobei jedoch gleichwohl den jeweils sehr unterschiedlichen und zum Teil schwierigen länderspezifischen Voraussetzungen Rechnung getragen wird. Das regionale Mittelfristprogramm für Zentralasien setzt folgende Schwerpunkte: makroökonomische Stabilisierung, Privatsektorentwicklung, natürliche Ressourcen und Infrastruktur, gute Regierungsführung und Frieden sowie Gesundheit.

Kirgisistan ist traditionell ein Schwerpunktland der schweizerischen Unterstützung.

Die politischen und wirtschaftlichen Reformen erlauben es ­ trotz einer gewissen Verlangsamung ­, ein umfassendes Programm in praktisch allen Bereichen des politischen und wirtschaftlichen Lebens zu realisieren. Auch in Tadschikistan hat sich die Situation seit der Unterzeichnung des Friedensabkommens zusehends stabilisiert, wenn auch mit Rückschlägen zu rechnen ist. Es ist offensichtlich, dass hier die Aktivitätsbereiche äusserst sorgfältig ausgewählt werden müssen. Das Gleiche gilt auch für Usbekistan, das insbesondere im wirtschaftlichen Bereich nach wie vor auf seine eigenen Rezepte schwört. In Turkmenistan schliesslich sind kaum Fortschritte zu erkennen, so dass sich Unterstützungsmassnahmen ­ wenn überhaupt ­ vorläufig auf wenige, sorgfältig ausgewählte Sektoren und Bereiche beschränken.

Auf Grund der schwierigen Lage in diesen Ländern soll hier auch besonders eng mit den internationalen Entwicklungsbanken (Weltbank, EBRD und Asiatische Entwicklungsbank) zusammengearbeitet werden.
Funktionierende Institutionen sind die Grundvoraussetzung einer nachhaltigen Entwicklung. Sie sind in diesen Ländern nur mit einer längerfristigen, fachlichen Begleitung zu erreichen. Dieser Prozess erfordert ebenfalls einen langfristigen Politikdialog zur Förderung einer guten Regierungsführung. Weitere wichtige Bereiche der Zusammenarbeit sind die Dezentralisierung und die Konfliktbearbeitung und Friedenssicherung.

1852

3.2.3

Regionalprogramm im Südkaukasus

Auch im Südkaukasus verfolgt die Schweiz einen regionalen Ansatz. Stabilisierung und Friedenssicherung stehen im Vordergrund. Armutsbekämpfung und soziale Entwicklung sind angesichts der zunehmenden Verschlechterung der Lebensqualität einer breiten Bevölkerungsschicht und vieler vor gewaltsamen Konflikten oder aus wirtschaftlichen Gründen flüchtenden Menschen die prioritären Ansätze der schweizerischen Zusammenarbeit. Die Förderung des regionalen Dialogs soll die Länder darin stärken, gemeinsame Interessen zu verfolgen und diese bei internationalen Verhandlungen besser einzubringen. Im wirtschaftlichen Bereich behindert die weit verbreitete Korruption eine nachhaltige Entwicklung und schreckt ausländische Investoren ab. Dringend ist eine nachhaltige produktive Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen aus wirtschaftlichen Gründen und zum Schutz der Biodiversität.

Die Schweiz arbeitet seit Ende der Neunzigerjahre im Südkaukasus mit den Ländern Armenien, Georgien und Aserbaidschan zusammen. Der Entwurf des Regionalprogramms für den Kaukasus 2002­2006 verfolgt folgende Schwerpunkte: Gute Regierungsführung, produktive und nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, Katastrophenvorbeugung und -management. Die regionale Zusammenarbeit wird vom schweizerischen Koordinationsbüro in Tbilisi aus geleitet, wo im Frühjahr 2001 auch eine Schweizer Botschaft eröffnet wurde. Damit wurde die Präsenz und das verstärkte Engagement der Schweiz im Südkaukasus aus strategischen Gründen (Sicherheitsinteressen, Migrationsdruck), aus politischen Gründen (Aserbaidschan ist Mitglied der von der Schweiz angeführten Stimmrechtsgruppen) und aus ökonomischen Interessen (grosse Rohstoffvorkommen, Handel) unterstrichen.

3.2.4

Zusammenarbeit mit Russland und der Ukraine

Wie in der Botschaft zum Rahmenkredit III von 1998 ausführlich dargelegt, ist die Unterstützung des Reformprozesses in den sicherheitspolitisch zentralen Ländern Russland und Ukraine von vorrangiger Bedeutung, und es liegt auch im politischen und wirtschaftlichen Interesse der Schweiz, die Beziehungen mit diesen Ländern zu intensivieren. Zudem bleiben die Bedürfnisse und der Nachholbedarf gross, und die Solidarität der Schweiz mit den von der Transformation negativ betroffenen Menschen, die durch den Zusammenbruch nicht nur Arbeit und Einkommen, sondern die soziale Sicherheit schlechthin verloren haben, ist eine moralische Verpflichtung.

Die Schweiz konzentriert sich in Russland auf die gute Regierungsführung und zivile Rechte (Zusammenwirken von Zivilgesellschaft und Staat), soziale Entwicklung, die Privatsektorförderung und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen. Ein von der DEZA und dem seco gemeinsam entworfenes mittelfristiges Zusammenarbeitsprogramm ist verabschiedet. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit der Ukraine sind gute Regierungsführung, nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und die Modernisierung der sozialen Infrastruktur. In der Ukraine kommt zudem die Verbesserung der Gesundheitsversorgung, in Russland die Förderung der Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen dazu.

1853

3.3

Politische Konditionalität

Das Prinzip der politischen Konditionalität, wie es zuletzt im Aussenpolitischen Bericht5 definiert wurde, gilt auch für die Ostzusammenarbeit. Es besagt, dass die aussenpolitische Zusammenarbeit «bei schwer wiegenden Verstössen gegen Frieden und Sicherheit oder bei Verletzungen grundlegender Prinzipien» vom Bundesrat überprüft wird und gegebenenfalls eingeschränkt oder gar abgebrochen werden kann.

Für dessen Anwendung gibt es allerdings keinen Automatismus. Vielmehr ist die Konditionalität vor dem Hintergrund einer konkreten Situation und im Lichte des Kooperationsprogrammes und dessen Finalität zu analysieren. Von der Beachtung der Konditionalitätskriterien kann in Fällen abgesehen werden, wo aussenpolitische, aussenwirtschaftliche oder sicherheitspolitische Gründe zu Gunsten der Unterstützung eines bestimmten Landes oder einer Ländergruppe gegenüber der Konditionalitätsanforderung überwiegen.

4

Entwicklungen in der Verwaltung

4.1

Beratende Kommission

Die beratende Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit wurde um die «Subkommission Ostzusammenarbeit» erweitert. Diese ist aus Vertretern des Parlamentes, der Wissenschaft, der Wirtschaft und den entwicklungspolitisch orientierten NGO zusammengesetzt.

4.2

Verwaltungsreform

Im Zuge der Verwaltungsreform sind wichtige inhaltliche und organisatorische Reformen in der DEZA und im seco vollzogen worden, und die Zusammenarbeit zwischen den beiden für die Umsetzung des Rahmenkredits zuständigen Bundesstellen ist geklärt und verstärkt worden. Damit ist eine solide Basis gelegt für den Ausbau des schweizerischen Engagements im Rahmen der Ostzusammenarbeit.

Strategische Ebene Ein Strategiekomitee DEZA/seco legt gemeinsam die strategische Ausrichtung der Ostzusammenarbeit fest und pflegt den regelmässigen Informationsaustausch über die Planung und die Durchführung der Programme. Es ist zusammengesetzt aus den beiden Direktoren der DEZA und des seco.

Im Komitee für Einsatzpolitik Ostzusammenarbeit wird auf Stufe der Abteilungsleitung von DEZA und seco gemeinsam der Einsatz der Mittel koordiniert und die Errichtung oder Schliessung von Koordinationsbüros beschlossen.

5

BBl 2001 261, S. 298 f.

1854

Die Aufteilung der Arbeit zwischen der DEZA und dem seco wurde im Zuge der Verwaltungsreform auf der Basis der Erkenntnisse aus einer gemeinsamen Evaluation neu geregelt. Dies führte zu einer besseren Klärung der Rollen und Verantwortlichkeiten.

Operationelle Ebene Seit 1999 werden die Landesprogramme und die Regionalprogramme von DEZA und seco gemeinsam ausgearbeitet. Bereits sind folgende gemeinsamen Landesprogramme in Kraft: Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Bulgarien, Rumänien, Russland, Ukraine und Kirgisistan.

DEZA und seco verfügen in folgenden Ländern und Gebieten über ein gemeinsames Koordinationsbüro, welches für die operationelle Durchführung der Programme vor Ort zuständig ist: ­

Südosteuropa: Albanien (Tirana), Bosnien und Herzegowina (Sarajewo), Bulgarien (Sofia), Mazedonien (Skopje), Rumänien (Bukarest), Bundesrepublik Jugoslawien (Belgrad), Kosovo (Pristina).

­

GUS: Russland (Moskau), Ukraine (Kiew), Südkaukasus (Tbilisi), Tadschikistan (Duschanbe), Kirgisistan (Bishkek) und ein Subbüro in Usbekistan (Taschkent).

In Moldawien und in Belarus führt die Abteilung Humanitäre Hilfe ein Koordinationsbüro.

4.3

Neuerungen in der DEZA

Die DEZA ist gemäss Artikel 2 der Verordnung vom 6. Mai 1992 über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas (SR 974.11) zuständig für die Gesamtkoordination der Ostzusammenarbeit und muss gemeinsam mit dem seco die Kohärenz der Massnahmen des Bundes in Osteuropa und der GUS sicherstellen. Sie hat in den letzten zwei Jahren einige wichtige inhaltliche Diskussionen zu Ende geführt und folgende Referenzdokumente für die Zusammenarbeit verabschiedet: Richtungsweisend für die strategische Ausrichtung ist die 2000 verabschiedete Strategie 2010 der DEZA. Danach soll die Zusammenarbeit partnerschaftlich, die Eigenverantwortung fördernd und auf die Bedürfnisse der Partner zugeschnitten erfolgen. Das Ziel ist die ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltige Entwicklung. Als transversale Themen sind die Chancengleichheit zwischen Frau und Mann sowie die nachhaltige Ressourcennutzung enthalten. Prioritärer Auftrag der Zusammenarbeit ist die Armutsbekämpfung und die Unterstützung der am meisten benachteiligten Bevölkerung und Regionen.

Mit dem Konzept 2000­2005 der Abteilung für Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS (AZO) wird die Strategie 2010 der DEZA auf die Ebene der AZO angewandt. Das Konzept nimmt die prioritären Themen der DEZA auf, nimmt die geografische Orientierung vor und setzt die inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS für die Periode 2000­2005. Die prioritären Themen der Ostzusammenarbeit sind demnach die Krisenprävention und bewältigung, gute Regierungsführung, Einkommensförderung und Beschäftigung, die soziale Abfederung und Entwicklung der Transformation und die nachhaltige 1855

Ressourcennutzung. Wichtige Kriterien der Zusammenarbeit sind die Subsidiarität, der ganzheitliche systemische Ansatz, die Schwerpunktsetzung nach Themen und Ländern/Regionen, die Ausbildung und der institutionelle Aufbau von Partnerorganisationen.

4.4

Neuerungen im seco

Im Zuge der Verwaltungsreform wurden das ehemalige Bundesamt für Aussenwirtschaft (BAWI) und das Bundesamt für Wirtschaft und Arbeit (BWA) in das neue Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) überführt. Die Neuerung trat am 1. Juli 1999 in Kraft. Bereits davor waren im BAWI die Abteilung für Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS und der Entwicklungsdienst fusioniert worden, wodurch wichtige Synergien zwischen der Zusammenarbeit mit Transitionsländern und der Entwicklungszusammenarbeit entstanden.

Innerhalb des seco ist der Leistungsbereich Entwicklung und Transition für die Konzeption und Umsetzung der wirtschaftlichen und finanziellen Massnahmen der Ostzusammenarbeit verantwortlich. Er hat den Auftrag, in den Partnerländern ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zu fördern und die Länder bei ihrer Integration in die Weltwirtschaft zu unterstützen. Damit leistet er einen Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und damit zur Armutsbekämpfung. Der Leistungsbereich Entwicklung und Transition koordiniert zudem auch die schweizerische Politik gegenüber den internationalen Entwicklungsbanken.

Als Richtlinie für die Tätigkeit des seco dient die im Oktober 2001 verabschiedete Strategie 2002­2006. Diese sieht für die Interventionen des seco vier Hauptachsen vor: ­

Verbesserung der makroökonomischen Rahmenbedingungen;

­

Unterstützung für die Bereitstellung von Infrastruktur;

­

Förderung privater Investitionen;

­

Förderung des Handels.

Die Strategie sieht zudem eine verstärkte Fokussierung der Tätigkeit des seco auf eine kleinere Gruppe von Schwerpunktländern vor. In diesen Ländern soll eine kontinuierliche Unterstützung gewährt werden, wobei auch darauf geachtet wird, noch vermehrt von Synergien zwischen den eingesetzten Instrumenten profitieren zu können.

Der Leistungsbereich Entwicklung und Transition hat Anfang 1999 mit dem Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems begonnen. Im Sommer 2000 ist dieses System entsprechend der Norm ISO DIS 9001:2000 zertifiziert worden. Im Zuge dieser Arbeiten wurde zudem 1999 ein neues Evaluationskonzept entwickelt.

1856

5

Auswirkungen

5.1

Finanzielle Auswirkungen

Der Bundesrat beantragt dem Parlament auf Grund der in dieser Zusatzbotschaft dargelegten Gründe eine Erhöhung des Rahmenkredites III von 900 Millionen Franken um weitere 500 Millionen Franken und eine Verlängerung des Rahmenkredits III bis mindestens Ende 2004.

Gemäss Artikel 159 Absatz 3 Ziffer b der Bundesverfassung unterliegt der Bundesbeschluss der Ausgabenbremse und muss somit von der Mehrheit der Mitglieder beider Räte angenommen werden.

5.2

Personelle Auswirkungen

Die Ostzusammenarbeit hat an Komplexität und Umfang zugenommen und stellt laufend neuartige und höhere Anforderungen an Abwicklung, Koordination, Information der Öffentlichkeit und Evaluation. Das erhöhte Volumen und die geplante Zunahme der Aktivitäten sowohl in Südosteuropa als auch in den GUS-Staaten lässt sich lediglich dann in qualitativ zufrieden stellender Weise bewältigen, wenn die zuständigen Amtsstellen ausreichend mit Personal dotiert sind. Der in der Botschaft beschriebene weitere Ausbau des Programms wird deshalb zu einer beschränkten Erhöhung des Personalbestandes führen. Die entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen werden wie bisher dem Rahmenkredit belastet.

5.3

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Der Vollzug des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses obliegt ausschliesslich dem Bund und belastet die Kantone und Gemeinden nicht.

5.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Zusammenarbeit mit Osteuropa sind erheblich, aber nur schwer zu quantifizieren. Es lassen sich zwei Wirkungen unterscheiden: einerseits die direkten Wirkungen der bilateralen Zusammenarbeit, wobei zur bilateralen Unterstützung die durch sie mobilisierten zusätzlichen (Ko-)Finanzierungen durch Kantone und Gemeinden, NGOs und den Privatsektor hinzuzuzählen sind, und andererseits die Wirkungen, die sich aus der Mitgliedschaft der Schweiz bei den internationalen Entwicklungsbanken, mithin aus dem Zugang von schweizerischen Anbietern zu deren Ausschreibungen ergeben. Über diese direkten Wirkungen hinaus wären zudem auch die indirekten Auswirkungen auf die Investitionen und den Handel einzubeziehen, die sich aus der wirtschaftlichen Integration dieser Länder ergibt. In einer kürzlich erschienenen Studie6 der Universitäten Genf und Neuenburg über diese «Retombées» wurde für das Jahr 1998 berechnet, dass jeder in 6

Les effets de l'aide publique au développement sur l'économie suisse. DDC ­ Document de travail 4/2000.

1857

der Entwicklungszusammenarbeit ausgegebene Franken zu einer Erhöhung des Bruttoinlandprodukts um zwischen 1.40 und 1.60 Franken führt. In der Ostzusammenarbeit dürften die Resultate ähnlich sein.

6

Legislaturplanung

Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 1999­2003 nicht angekündigt. Durch das gewählte Vorgehen (Aufstockung und Verlängerung des Rahmenkredits III) wird sich der in der Legislaturplanung 1999­2003 BBl 2000 2276, Anh. 2, Ziff. 1.1, Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen angekündigte «IV. Rahmenkredit über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und der GUS 2003­2007» um ca. 2 Jahre verschieben.

7

Verhältnis zum europäischen Recht

Da keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, behalten die Ausführungen in der Botschaft vom 19. August 19987 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS ihre Gültigkeit.

8

Rechtliche Grundlagen

Da keine wesentlichen Änderungen eingetreten sind, behalten die Ausführungen in der Botschaft vom 19. August 19988 über die Weiterführung der verstärkten Zusammenarbeit mit Osteuropa und den Staaten der GUS ihre Gültigkeit.

7 8

BBl 1998 5039 f.

BBl 1998 5040

1858

Anhang 1

Statistiken über die Verwendung des Rahmenkredites III (Ende September 2001) 1. Verpflichtungen und Auszahlungen per Ende September 2001 nach Instrumenten (Rahmenkredit III) Verpflichtungen

Auszahlungen

(per Ende September 2001) Mio. Fr.

Mio. Fr.

Instrumente Technische Zusammenarbeit Finanzielle Zusammenarbeit1 Finanzierungszuschüsse Kreditgarantien2 Zahlungsbilanzhilfen/Entschuldungsmassnahmen Handels- und Investitionsförderung

314

185

163 102 10 72

82 0 10 38

Total

661

315

1 2

Ohne Durchführungs- und Verwaltungskosten Kreditgarantien werden nur im Schadenfall ausgabenwirksam

2. Sektorielle Aufteilung der Verpflichtungen per Ende September 2001 Mio. Fr.

Technische Zusammenarbeit Politik und Staatsaufbau Wirtschaft/Bildung Gesundheit/Soziales Landwirtschaft Energie/Umwelt Wissenschaft/Kultur

%

87 35 43 20 46 83

28 11 14 6 15 26

314

100

Wirtschaftliche und finanzielle Zusammenarbeit1 Infrastruktur Projektfinanzierungen 128 davon Energie 46 Wasser 48 Umwelt 18 Übrige Infrastruktur (Kataster, Meteorologie usw.)

16 Unterstützung im Handels- und Investitionsbereich 80 Makroökonomische Unterstützung 38

52 19 20 7 7 33 16

Total

Total 1

245

100

Ohne Durchführungs- und Verwaltungskosten

1859

3. Verpflichtungen per Ende September 2001 nach Ländern Technische Zusammenarbeit Mio. Fr.

Mitteleuropa Estland Lettland Litauen Polen Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn Regional

%

Mio. Fr.

3 0 0 0 0 0 0 0 0 1

Kreditgarantien %

Mio. Fr.

21,1

8,7

3,0

1,3

0,1

0,1

0,3

0,1

17,7

7,2

Südosteuropa 174,6 Albanien 20,2 Bosnien-Herzegowina 36,4 Bulgarien 34,7 Kroatien 6,7 BR Jugoslawien 12,9 Mazedonien 26,9 Rumänien 27,5 Regional 9,3

55,6 168,9 6,4 13,5 11,6 26,8 11,1 2,4 2,1 4,1 75,7 8,6 16,8 8,7 9,3 33,7

68,8 5,5 10,9 1,0

GUS Georgien Kirgisistan Moldau Russland Ukraine Usbekistan Kasachstan Aserbaidschan Tadschikistan Weissrussland Regional

130,8 6,6 39,2 1,1 27,5 16,8 5,6 1,1 1,7 17,9 3,4 9,9

41,6 55,3 2,1 12,5 2,7 0,4 0,1 8,7 4,9 5,5 7,0 1,8 0,4 0,5 9,9 5,7 5,0 1,1 3,14 25,7

Total

314,0

1

8,6 0,7 0,6 0,1 0,6 0,6 0,6 0,6 0,6 4,5

Finanzielle Zusammenarbeit1

100

245,3

30,9 6,8 13,7 22,5 1,1 0,1 1,9 2,9

2,0

11,8

15,0

88,2

4,0 2,0 10,5 100

Ohne Kreditgarantien und Durchführungs- und Verwaltungskosten

1860

%

17,0

100

4. Kreditgarantien: Sektorielle Aufteilung der Verpflichtungen per Ende September 2001 Mio Fr.

Für Kreditgarantien in der Botschaft reservierter Rahmen: 200,0 Globalverpflichtung für Kreditgarantien Januar 2001: 100,0 Bewilligte Gesuche bis 30.9.20011 Maschinenindustrie Energie 15,0 Textilindustrie Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte Telekommunikation Diverse Bereiche 2,0 Total 1

17,0

%

88,2

11,8 100

Bis zur Gutheissung der neuen Kreditgarantiepolitik im Januar 2001 wurden im Rahmen der Osthilfe gewährte Kreditgarantien noch unter dem alten Rahmenkredit (RK II) verpflichtet. Bei den ausgewiesenen 17 Mio. Franken handelt es sich deshalb nur um den Umfang der seit Februar 2001 gewährten Kreditgarantien.

5. Beschreibung der Instrumente 1. Technische Zusammenarbeit Technische Zusammenarbeit soll Eigeninitiative und Fähigkeiten in den Reformländern mobilisieren. Im Rahmen von inhaltlich, zeitlich und finanziell genau definierten Projekten werden dem Empfängerland qualifizierte Experten zur Verfügung gestellt, die wirtschaftliches, organisatorisches, wissenschaftliches, technisches oder kulturelles Fachwissen vermitteln und bei der Planung und Durchführung bestimmter Arbeiten mitwirken. Technische Zusammenarbeit umfasst demnach Beratung, Ausbildung und damit zusammenhängende Sachleistungen und andere Projektkosten. Die nicht rückzahlbaren Projekte werden im Sinne einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit gemeinsam mit dem begünstigten Land realisiert.

2. Finanzielle Zusammenarbeit ­

Finanzierungszuschüsse Mit Finanzierungszuschüssen werden vordringliche Projekte unterstützt, die kommerziell nicht finanzierbar sind und für die in der Schweiz ein technisch und preislich günstiges Angebot besteht. Finanzierungszuschüsse müssen nicht zurückbezahlt werden. Die bisher unter dem RK III finanzierten Projekte konzentrieren sich auf die Bereiche Wasser, Energie und Umwelt. Die Unterstützung erfolgt mittels bilateraler Projekte oder durch Kofinanzierungen mit internationalen Institutionen wie der Weltbank oder der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD).

1861

­

Kreditgarantien Kreditgarantien aus den Osteuropa-Rahmenkrediten kommen in jenen Ländern zum Tragen, in denen die schweizerische Exportrisikogarantie nicht oder nur teilweise verfügbar ist. Die Kreditgarantien ermöglichen es diesen Ländern, Investitionsgüter zu importieren, die für ihre wirtschaftliche Entwicklung zentral sind.

­

Zahlungsbilanzhilfen/Entschuldungsmassnahmen Die Schweiz beteiligte sich seit 1990 mehrmals an international abgestimmten Zahlungsbilanz- und Budgethilfen und Entschuldungsaktionen (z.B. in Form von Debt for Nature Swaps) für mittel- und osteuropäische Länder. In fast allen Ländern haben die Kosten des Systemwechsels zu Devisen- und Budgetengpässen geführt, welche den wirtschaftlichen Transformationsprozess hemmen oder gefährden.

­

Handels- und Investitionsförderung Die Handelsförderung verfolgt das Ziel, die Exportwirtschaft der osteuropäischen Staaten zu stärken und ihnen dadurch eine bessere Beteiligung am Welthandel zu ermöglichen. Spezialisierte Institutionen wie die schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) oder das Internationale Handelszentrum (ITC) in Genf führen konkrete Aktionen durch, z.B. zur Verbesserung der Produktequalität oder des Exportmarketings.

Den Privatinvestitionen kommt im wirtschaftlichen Reformprozess eine zentrale Bedeutung zu. Die Schweiz fördert über verschiedene nationale und internationale Institutionen gezielt die privaten Direktinvestitionen (z.B.

durch Kontaktvermittlung und Vorinvestitionsstudien).

1862

Anhang 2

Wirtschaftsindikatoren in Osteuropa und der GUS BIP Brutto-Inland-Produkt 2000

(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)

Mitteleuropa Estland Lettland Litauen Polen Slowakei Slowenien Tschechische Republik Ungarn

Teuerung Kum. Auslands(Schätzung Investitionen 2000) 1989­2000

(Index: (Veränderung 1989 = 100) gegenüber dem Vorjahr in %)

Arbeitslosenquote 1999

(in Mio. USD)

(in %)

6,4 6,6 2,9 4,1 2,2 4,7

82,0 64,0 64,0 127,0 103,0 114,0

4,0 2,8 1,0 10,1 12,0 8,9

1 926 2 430 2 367 29 052 3 611 1 534

12,3 14,4 14,1 13,0 19,2 7,4

3,1 5,2

98,0 105,0

3,9 9,8

21 673 19 420

9,4 7,0

Südosteuropa Albanien Bosnien-Herzegowina BR Jugoslawien Bulgarien Kroatien Mazedonien Rumänien

0,0

102,0

0,4

546

18,0

10,0 10,7 5,0 3,6 5,1 1,6

n.a.

48,0 70,0 80,0 77,0 77,0

n.a.

60,4 9,9 6,2 9,2 45,7

307 118 3 307 4 085 437 6 768

40,0 n.a.

16,0 13,6 32,4 11,5

GUS Armenien Aserbaidschan Belarus Georgien Kasachstan Kirgisistan Moldau Russland Tadschikistan Turkmenistan Ukraine Usbekistan

6,0 10,5 5,8 2,0 9,6 5,1 0,0 7,7 8,3 17,6 6,0 1,5

63,0 52,0 85,0 34,0 68,0 66,0 32,0 62,0 47,0 75,0 39,0 96,0

­0,8 1,6 168,9 4,1 13,2 18,7 31,3 20,8 27,6 8,3 28,2 50,0

605 4 092 776 687 8 499 458 438 12 344 144 882 3 345 697

11,6 13,9 2,1 14,9 14,1 n.a.

2,0 11,7 1,8 n.a.

4,3 0,6

Quelle: EBRD, Transition report update 2001

1863

1864

GUS: ­ Armenien ­ Aserbaidschan ­ Belarus ­ Georgien ­ Kasachstan ­ Kirgisistan ­ Moldau

Albanien Bulgarien (Summe Ex-Jugoslawien)1 Jugoslawien (bis Teilung 1992) Bosnien-Herzegowina Kroatien Mazedonien BR Jugoslawien Slowenien Polen Rumänien (Summe Tschechoslowakei)1 Tschechoslowakei Tschechische Republik Slowakei Ungarn (Summe Sowjetunion)1 Sowjetunion Estland Lettland Litauen

3,5 24,0 (176,5) 176,5

118,3 40,8 (203,3) 203,3

248,4 (400,8) 400,8

334,1 31,7 (355,5) 355,5

385,4 (954,1) 954,1

Importe

6,6 249,4 (580,6) 580,6

Exporte

1989

137,0 (553,3) 553,3

215,8 ­9,1 (152,2) 152,2

3,1 225,4 (404,1) 404,1

Saldo

373,8 0,3 0,2 0,7 0,0 7,6 8,2 0,1

1,0 1,8 0,9

2,9 2,5 7,9 384,2 0,9 5,2 12,5 0,3 4,1 0,1 2,4

214,1 (377,5)

1,7 18,5 (166,2) 37,5 5,5 33,9 4,5 5,7 79,1 99,3 17,5 (187,4) 187,4

Importe

373,7 (397,5)

6,1 98,4 (289,5) 77,4 3,8 46,3 37,7 16,3 108,0 416,2 84,7 (457,2) 457,2

Exporte

1992

10,4 0,6 5,0 11,8 0,3 ­3,5 ­8,1 2,3

1,9 0,7 7,0

159,6 (20,0)

4,4 79,9 (123,3) 39,9 ­1,7 12,4 33,2 10,6 28,9 316,9 67,2 (269,8) 269,8

Saldo

332,7 126,0 334,8 (1162,5)

616,1 212,6 453,7 (914,8)

812,9 1,3 1,8 27,2 6,5 26,5 1,7 17,1

1 138,9 4,2 0,7 20,5 1,5 4,7 0,2 0,7

13,3 3,4 6,9

1,0 32,9 4,4 18,0 103,4 185,8 48,7 (458,7)

20,5 175,5 95,6 110,7 209,8 837,7 164,1 (828,7)

21,2 25,3 55,4

0,9 21,3 (159,7)

Importe

4,5 95,2 (612,1)

Exporte

1997

­326,0 ­2,9 1,1 6,7 5,0 21,8 1,5 16,4

7,9 21,9 48,5

283,4 86,6 118,9 (­247,7)

19,5 142,6 91,2 92,7 106,4 651,9 115,4 (370,0)

3,6 73,9 (452,4)

Saldo

Der schweizerische Aussenhandel mit den Oststaaten 1989­2000 (ohne Edelmetalle) in Millionen Franken

790,2 4,6 42,1 24,0 5,5 24,4 0,7 6,7

23,3 65,2 62,5

757,3 216,1 655,9 (941,1)

32,2 169,6 38,9 109,4 259,4 1 131,6 252,3 (973,4)

9,1 142,4 (609,5)

Exporte

219,9 0,4 1,9 2,7 0,1 15,8 0,1 7,5

22,5 11,6 14,7

597,5 331,0 625,1 (268,7)

2,9 36,0 12,9 11,1 163,1 370,1 88,3 (928,5)

0,5 46,4 (226,0)

Importe

2000

570,3 4,1 40,2 21,3 5,4 8,6 0,6 ­0,8

0,8 53,6 47,8

159,8 ­114,9 30,8 (672,4)

29,3 133,6 26,0 98,3 96,3 761,5 164,1 (44,9)

8,6 96,0 (383,5)

Saldo

Anhang 3

Exporte

Importe

Saldo

267,1 0,1 0,0 86,3 5,4

Exporte

337,0 0,6 0,3 10,5 8,3

Importe

1992

1865

1 Zu Vergleichszwecken wurden für diese heutigen Ländergruppen Zwischensummen gebildet.

­ Russland ­ Tadschikistan ­ Turkmenistan ­ Ukraine ­ Usbekistan

1989 Saldo

­69,9 ­0,5 ­0,3 75,8 ­2,9

592,8 1,0 4,2 109,4 23,4

Exporte

1 066,6 1,0 0,4 32,7 5,7

Importe

1997 Saldo

­473,8 0,0 3,8 76,7 17,7

539,7 0,9 9,0 110,6 22,1

Exporte

173,2 0,7 3,3 10,8 3,5

Importe

2000 Saldo

366,6 0,2 5,7 99,9 18,6

1866

18%

16%

7%

9%

14%

36%

Verpflichtungen Rahmenkredit III AZO, aufgeteilt nach Schwerpunktthemen (Stand September 2001)

nicht zuteilbar

Umwelt/Natürliche Ress.

Soziale Gerechtigkeit

Konfliktprävention

Gute Regierungsführung

Einkommensförderung

Anhang 4

1867

Handelsförderung 9%

Investitionsförderung 16%

Finanzzuschüsse 64%

Durchführungs- und Zahlungsbilanzhilfe Verwaltungskosten 4% 7%

Verpflichtungen R ahmenkredit III seco, aufgeteilt nach Instrumenten (S tand S eptember 2001)

Anhang 5