Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Vernehmlassungsverfahren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Natur- und Landschaftspärke von nationaler Bedeutung.

Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Mit der Einführung von Landschaftspärken sollen ­ nach dem Grundsatz «schützen und nutzen» ­ Naturschutz und Wirtschaftsförderung unter einen Hut gebracht werden. Landschaftspärke erhalten wertvolle Natur- und Kulturlandschaften und ermöglichen gleichzeitig deren touristische und wirtschaftliche Nutzung. Zudem sollen das Nationalparkkonzept angepasst und Naturpärke eingeführt werden. Zu diesem Zweck wird das NHG teilrevidiert.

Vernehmlassungsfrist: 15. Januar 2003 Die Vernehmlassungsunterlagen können bezogen werden bei: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft, Abteilungen Natur und Landschaft, Worblentalstrasse 68, 3003 Bern, Telefon 031 322 93 87, Fax 031 324 75 79, http://www.umwelt-schweiz.ch

24. September 2002

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