Einleitung des Prüfungsverfahrens im Zusammenschlussvorhaben Emmi Gruppe/Swiss Dairy Foods (SDF) (Art. 32 und 33 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen, KG)

Am 26. Juni 2002 hat die Wettbewerbskommission die vollständige Meldung über das oben genannte Zusammenschlussvorhaben erhalten. Danach beabsichtigt die Emmi Gruppe, mit Sitz in Luzern, das Sortenkäsegeschäft der SDF, mit Sitz in Ostermundigen, zu erwerben.

Die Emmi Gruppe besteht aus Emmi AG (Konzerngesellschaft der Emmi-Gruppe), Emmi Käse AG (Käseproduktion), Emmi International AG (Exportgeschäft) und der Emmi Käse AG Kirchberg (Affinage, Konfektionierung und Käsehandel).

SDF ist die Konzerngesellschaft der Swiss Dairy Food Gruppe, welche sich im wesentlichen aus den Tochtergesellschaften der beiden bis 1999 tätigen Unternehmen Toni und Säntis zusammensetzt. SDF ist wie die Emmi Gruppe schwergewichtig in der Milchverarbeitungsproduktion tätig. Vom Zusammenschlussvorhaben sind namentlich die Top Cheese Switzerland AG, die Gerberkäse AG, die Goldbach + Roth AG, die Fromco SA, die Säntis Fromsuisse AG, die Fromagerie de Saignelégier SA und die Lesa Laitaira Engiadinaisa SA, betroffen.

Gegenstand der vertieften Prüfung sind namentlich die Märkte für Affinage von Hart- und Halbhartkäse in der Schweiz sowie der Vertrieb von Schmelz-, Hart- und Halbhartkäse in der Schweiz und im Ausland. Ferner wird untersucht, ob das geplante Zusammenschlussvorhaben eine marktbeherrschende Stellung der Emmi Gruppe im Vertrieb begründen könnte und diese marktbeherrschende Stellung den wirksamen Wettbewerb beseitigen könnte.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können beim Sekretariat der Wettbewerbskommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Stellungnahmen müssen in schriftlicher Form erfolgen und spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung beim Sekretariat der Wettbewerbskommission eintreffen. Sie können dem Sekretariat per Telefax (031/322 20 53) oder auf dem Postweg, unter Angabe des im Titel genannten Zusammenschlussvorhabens, an folgende Adresse übermittelt werden: Sekretariat der Wettbewerbskommission Effingerstrasse 27 3003 Bern Gemäss Artikel 43 KG haben nur die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen Parteirechte.

3. September 2002

2002-1879

Wettbewerbskommission: Sekretariat

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