Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4948/2001 Widersprechende/r Zino Davidoff SA, 5, rue Faucigny, 1700 Fribourg, CH-Marke Nr. 391 508 «RELAX» gegen Widerspruchsgegner/in P.M. International A.G., 17, rue Gaulois, L-1618 Luxembourg, IR-Marke Nr. 745 250 «Skin relax» (fig.)

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 27. Juni 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4948 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 745 250 «Skin relax» (fig.) wird der Markenschutz definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteikostenentschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

27. Juni 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

4490

2002-1430