Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4962 Widersprechende/r Pomdor AG, 8549 Gachnang, CH-Marke Nr. 371 302 «MORO» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Scottish & Newcastle PLC, UK-Edinburgh EH4 1RR, CH-Marke Nr. 480 577 «MORRO» Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 16. Januar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4962 wird abgewiesen.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

5.

Dieser Entscheid wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

16. Januar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-0140