Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5041 Widersprechende/r Mannheimer Versicherung Aktiengesellschaft, D-68165 Mannheim, IR-Marke Nr. 715 227 «AIMAX» (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Bankhaus Ellwanger & Geiger, D-70173 Stuttgart, IR-Marke Nr. 748 833 «DIMAX».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 6. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5041 wird abgewiesen.

3.

Die provisorische Schutzverweigerung gegen die internationale Marke Nr. 748 833 «DIMAX» wird zurückgezogen.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Es werden keine Parteikosten zugesprochen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich, der Widerspruchsgegnerin durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

19. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-0266