Bekanntmachungen der Departemente und der Ämter

Referendum gegen das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2001 über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen Verfehlen der Hälfte des verfassungsmässigen Quorums

Gestützt auf Artikel 66 des Bundesgesetzes vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte (BPR; SR 161.1; AS 1997 753) teilt die Bundeskanzlei mit, dass für das Referendum gegen das Bundesgesetz vom 14. Dezember 2001 über die Förderung der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Schulen (BBl 2001 6534) innert der gesetzlichen Referendumsfrist (7. April 2002) bei der Bundeskanzlei weniger als die Hälfte der verfassungsmässig vorgeschriebenen Anzahl gültiger Unterschriften eingereicht worden sind. Die Sammelfrist nach Artikel 59 und Artikel 59a BPR ist somit unbenützt abgelaufen.

30. April 2002

2002-0879

Bundeskanzlei

3423