Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5417/2001 Widersprechende/r General Mills France SA, 3, avenue Hoche, F-75008 Paris, IR-Marke Nr. 481 999 «COLOMBO», gegen Widerspruchsgegner/in AFIMA S.r.l., Via Grieg, 50/52, I-21047 Saronno (VA), IR-Marke Nr. 763 027 «LE TERRE DI COLOMBO».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 30. Juli 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Das Widerspruchsverfahren Nr. 5417/2001 wird zufolge Rückzugs des Widerspruchs durch die Widersprechende als erledigt abgeschrieben.

3.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

4.

Die Parteikosten werden wettgeschlagen.

5.

Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich eröffnet (der Widerspruchsgegnerin mittels Veröffentlichung im Bundesblatt).

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

30. Juli 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-1950

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