Rückzahlung von Kontoguthaben aus der DDR Das Deutsche Auswärtige Amt hat das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten in der folgenden Angelegenheit um Mithilfe ersucht: Das deutsche Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) in Berlin (www.barov.bund.de) ist zuständig für die Auszahlung der ehemals staatlich verwalteten ausländischen Guthaben bei deutschen Bankinstituten auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Das BARoV hat unter anderen auch eine Liste von schweizerischen Kontoinhabern, die 1945 Guthaben bei Banken auf dem Gebiet der späteren DDR besassen, veröffentlicht.

Für eine direkte Auszahlungsregelung zwischen den Kontoinhabern bzw. ihren Erben und dem BARoV sind die Fristen inzwischen abgelaufen, und das entsprechende Aufgebotsverfahren ist abgeschlossen.

Gemäss Regelung des BARoV können Berechtigte jedoch auch nach Ablauf der Aufgebotsfristen mit Hilfe ihres Heimatstaates, d.h. in diesem Falle der Schweiz, bei Vorlegen der entsprechenden Belege die Auszahlung beantragen. Die Auszahlung der hinterlegten Guthaben erfolgt, wenn der Antragsteller seine Berechtigung am Guthaben nachweisen kann. Sofern der/die ursprünglich Berechtigte verstorben ist, sind grundsätzlich deren rechtmässige Erben am Anspruch berechtigt.

Die Listen mit den schweizerischen Berechtigten, die den schweizerischen Behörden vom BARoV zur Verfügung gestellt worden sind, können unter folgender InternetAdresse abgerufen werden www.eda.admin.ch/ddrkonto.

Schweizerbürger, die auf der Liste verzeichnet sind, bzw. Erben von solchen Personen sind, können ein schriftliches Gesuch mit Kopien der entsprechenden Belege bis am 31. Oktober 2002 an folgende Stelle senden: EDA Direktion für Völkerrecht Dienst für Entschädigungsabkommen Bundesgasse 18 3003 Bern

Kontaktperson: Gérald Délèze oder Karin Müller Tel.: 031 322 31 91 oder 031 323 01 95 e-mail: dv-entschaedigung@eda.admin.ch

Die schweizerischen Behörden sind lediglich für die Weiterleitung der Anträge zuständig; die Entscheidung über die geltend gemachten Ansprüche sowie deren Abwicklung liegt bei den deutschen Behörden.

2002-1703

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