Militärische Plangenehmigung im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren betreffend Militärflugplatz Dübendorf, Pachtgut Oeniken, Sanierung Wohnhaus, Gemeinde Wangen-Brüttisellen vom 16. August 2002

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB) vom 18. Januar 2002 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) die Sanierung des Wohnhauses des Pachtgutes Oeniken auf dem Militärflugplatz Dübendorf, Gemeinde Wangen-Brüttisellen (ZH) unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt während der Beschwerdefrist bei der Gemeindewaltung Wangen-Brüttisellen, 8306 Brüttisellen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG1).

27. August 2002

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Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Militärgesetz vom 3. Februar 1995 (SR 510.10)

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2002-1852