Militärische Plangenehmigung betreffend Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge, Waffenplatz Brugg, Gemeinde Böttstein (AG) vom 31. März 2000

Gestützt auf das Gesuch des Bundesamtes für Armeematerial und Bauten (BAB), 3003 Bern, und des Bundesamtes für Betriebe des Heeres (BABHE), 3003 Bern, vom 11. März 1998 hat das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) den Bau einer Ausbildungsanlage für Wasserfahrzeuge in der Gemeinde Böttstein unter Auflagen genehmigt.

Eröffnung Die Verfügung wird den Verfahrensbeteiligten direkt zugestellt. Sie liegt ausserdem während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Böttstein, 5314 Kleindöttingen, während den Bürozeiten zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht, 1000 Lausanne 14, eingereicht werden (Art. 130 Abs. 1 MG).

4. April 2000

2000-0697

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

1847