Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4645-46/00 Widersprechende/r Forschungsring für biologisch-dynamische Wirtschaftsweise e.V., Baumschulweg 11, D-64295 Darmstadt, IR-Marken Nr. R 386 694 "demeter Das Warenzeichen für Nahrungsmittel aus Biologisch-Dynamischem Anbau" (fig.)

u. Nr. 549 660 "demeter" (fig.) gegen Widerspruchsgegner/in Laboratoires Saint Benoit Heuprophax, 40, Avenue de Lossburg ZI Nord, F-69480 Anse, IR-Marke Nr.

736 923 "Lotion et Crème DEMETER" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. März 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widersprüche Nr. 4645 und Nr. 4646 werden in einem Verfahren Nr.

4645-46 vereinigt.

2.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

3.

Der Widerspruch Nr. 4645-46 wird gutgeheissen.

4.

Der IR-Marke Nr. 736 923 "Lotion et Crème DEMETER" wird der Markenschutz definitiv verweigert.

5.

Die Widerspruchsgebühr von 1600 Franken verbleibt dem Institut.

6.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 2400 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

7.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

11. März 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2002-0494

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