Vollzug des Bundesgesetzes über die Berufsbildung Der Schweizerische Interverband für Schneesportlehrerausbildung (SIVS) und der Schweizerische Ski- und Snowboardschulverband (SSSV) haben, gestützt auf Artikel 51 des Bundesgesetzes vom 19. April 1978 über die Berufsbildung (SR 412.10) und Artikel 45 Absatz 2 der zugehörigen Verordnung vom 7. November 1979 (SR 412.101), den Entwurf zu einem Reglement über die Berufsprüfung für Schneesportlehrer/Schneesportlehrerin eingereicht.
Interessenten können diesen Entwurf bei der folgenden Amtsstelle beziehen: Bundesamt für Berufsbildung und Technologie, Effingerstrasse 27, 3003 Bern.
Einsprachen sind innert 30 Tagen dieser Amtsstelle zu unterbreiten.
20. August 2002
5584
Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
2002-1690