Zusicherung von Bundesbeiträgen an forstliche Projekte Verfügung der Eidgenössischen Forstdirektion
Gemeinde Radelfingen BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutsch Jucher Hüli, Detligen Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0031
Gemeinde Brienz BE, Schutzbauten und -anlagen, Rutschverbau Margel Projekt-Nr. 431.1-BE-0000/0033
Gemeinde Sachseln OW, Schutzbauten und -anlagen, Vorder Biel Projekt-Nr. 431.1-OW-0000/0015
Gemeinde Unterschächen UR, Schutzbauten und -anlagen, Lawinenkeil Stein Projekt-Nr. 431.1-UR-0000/0024
Gemeinde Schattdorf UR, Schutzbauten und -anlagen, Sperren Lehntal und Teiftalbäche Projekt-Nr. 431.1-UR-0016/0001
Integralprojekte:
Gemeinde Staldenried VS, Staldenried Phase 2 Projekt-Nr. 401-VS-9025/0002 mit folgenden Komponenten: Waldbau, Befristete minimale Pflege, Waldbau bei besonderer Schutzfunktion
Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung im Bundesblatt beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, 3003 Bern, Beschwerde erhoben werden (Art. 46 Abs. 1 und 3 WaG; Art. 14 FWG). Die Eingabe ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel und die Unterschrift des Beschwerdeführers oder seines Vertreters zuenthalten.
Wer zur Beschwerde berechtigt ist, kann innerhalb der Beschwerdefrist bei der Eidgenössischen Forstdirektion, Papiermühlestrasse 172, 3003 Bern, nach telefonischer Voranmeldung (Telefon 031/324 78 53/324 77 78) Einsicht in die Verfügung und die Projektunterlagen nehmen.
26. März 2002
2634
Eidgenössische Forstdirektion
2002-0421