Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 4758/01 Widersprechende/r Wolf GmbH Shoe Design, 77, Im Erlenteich, D-66955 Pirmasens, IR-Marke Nr. 579 954 "Barbarella" gegen Widerspruchsgegner/in VBW ­ Kulturmanagement ­ und Veranstaltungsges.m.b.H, 6, Linke Wienzeile, A-1060 Wien, IR-Marke Nr. 740 572 "BARBARELLA" Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 11. März 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 4758 wird gutgeheissen.

3.

Der IR-Marke Nr. 740 572 "BARBARELLA" wird der Markenschutz in Klasse 25 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inkl. Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Diese Verfügung wird der Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung mittels Veröffentlichung im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

11. März 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum Markenabteilung

2206

2002-0495