Gesuch im militärischen Plangenehmigungsverfahren betreffend Waffenplatz St. Luzisteig; Sanierung der historischen Altbauten im Kasernenareal

Mitwirkung und Anhörung vom 29. Januar 2002

Gesuchsteller:

Bundesamt für Armeematerial und Bauten (BAB)

Gegenstand:

Ordentliches militärisches Plangenehmigungsverfahren nach dem Militärgesetz (MG; SR 510.10) und der Verordnung vom 13. Dezember 1999 über das Plangenehmigungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (MPV; SR 510.51).

Projektdossier:

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Projektbeschrieb Planbeilagen

Mitwirkungs- und An- Nach Artikel 126 und 126d des Militärgesetzes in Verbinhörungsverfahren: dung mit Artikel 62a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG; SR 172.010) sind die betroffenen Fachbehörden des Bundes, die betroffenen Kantone und Gemeinden anzuhören, bevor die militärische Genehmigungsbehörde ihren Entscheid fällt. Während der Dauer der öffentlichen Auflage hat sodann die betroffene Bevölkerung Gelegenheit, bei den Gemeinde Fläsch und Maienfeld schriftliche Anregungen zu machen.

Öffentliche Auflage:

Die Gesuchsunterlagen können bei den Gemeinden Fläsch und Maienfeld vom 29. Januar bis 1. März 2002 eingesehen werden.

Einsprache:

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder des Bundesgesetzes über die Enteignung (EntG; SR 711). Partei ist, kann seine Einsprache schriftlich und begründet innert 30 Tagen nach der Publikation im Bundesblatt, bis spätestens 1. März 2002, bei den Gemeinden 7306 Fläsch und 7304 Maienfeld zuhanden der militärischen Genehmigungsbehörde einreichen.

Die eingegangenen Einsprachen und Stellungnahmen werden über den Kanton an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

29. Januar 2002

2001-2855

Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

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