Verfügung im Widerspruchsverfahren 3968 Widersprechende/r Heinz Konsolke, Zinnaer Strasse 6, D-14943 Felgentreu, Internationale Marke Nr. 475 374 (bekonflex), Vertreter/in Braun & Partner, Reussstrasse 22, 4054 Basel gegen Widerspruchsgegner/in Anton Hummel Verwaltungs GmbH, 2, Mozartstrasse, D-79183 Waldkirch, Internationale Marke Nr. 718 644 (Ecoflex) Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 26. Februar 2002 folgendes verfügt: 1.

Der Widerspruch Nr. 3968 wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.

Die Widerspruchsgebühr von Fr. 800.- verbleibt dem Institut.

3.

Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.

Diese Verfügung wird dem Widersprechenden schriftlich eröffnet. Der Widerspruchsgegnerin wird diese Verfügung durch Publikation im Bundesblatt eröffnet.

Rechtsmittel Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen nach ihrer Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, Beschwerde geführt werden.

26. Februar 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

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2002-0450