Bekanntmachungen der Gerichte

Einstellungsverfügung vom 12. September 2001 Der Auditor Div Ger 5 hat in Anwendung der Art. 116­118 MStP verfügt: 1.

Das militärgerichtliche Verfahren gegen Sdt Ernst Roland, geb. 22. August 1965, in Chur, von Würenlos, des Heinz und der Madeleine, geb. Flück, getrennt von Daniela, geb. Eramo, Strassenbauer, zuletzt wohnhaft in 8952 Schlieren, Giessenstrasse 11, betreffend Nichteinrücken in Nachschiesskurs, wird ­ ohne Straffolgen ­ eingestellt.

2.

Die Kosten des Verfahrens gehen zu Lasten des Bundes.

3.

Dem Beschuldigten wird keine Entschädigung ausgerichtet.

4.

Mitteilung an: ­ den Beschuldigten (durch Publikation im Bundesblatt) ­ den Oberauditor

5.

Gegen diese Einstellungsverfügung können der Beschuldigte und der Oberauditor Rekurs an das Divisionsgericht erheben.

Der Rekurs ist innerhalb von 20 Tagen nach der Mitteilung dieser Verfügung schriftlich mit Antrag und Begründung zuhanden des Divisionsgerichts beim Auditor einzureichen.

Eine mündliche Verhandlung über den Rekurs findet nicht statt. Der Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet.

6.

Wird kein Rekurs erhoben oder der Rekurs abgewiesen, so wird die Einstellung des Verfahrens definitiv.

23. April 2002

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Der Auditor Divisionsgericht 5

2002-0863