Bundesbeschluss III über die Rechnung 2001 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich) vom 11. Juni 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 35 des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober 19911, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20022 beschliesst:

Art. 1 Die Rechnung des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen für das Jahr 2001 wird mit den nachstehenden Beträgen genehmigt: a.

die Erfolgsrechnung mit einem Ertrag von 2124,6 Millionen Franken und einem Aufwand von 1819,0 Franken; somit ergibt sich ein Ertragsüberschuss von 305,6 Millionen Franken;

b.

die Investitionsrechnung mit Zahlungen von brutto 385,4 Millionen Franken;

c.

die Mittelflussrechnung mit dem Finanzierungsbeitrag des Bundes von 1728,3 Millionen Franken;

d.

die Bilanz per 31. Dezember 2001 mit einer Bilanzsumme von 913,3 Millionen Franken;

Art. 2 In Übereinstimmung mit Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung ETH-Bereich vom 6. Dezember 19933 wird eine bilanzielle Reserve im Umfang von 9,1 Millionen Franken gebildet.

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SR 414.110 Im BBl nicht veröffentlicht SR 414.110.3

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2002-1385

Rechnung 2001 des Bereiches der Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH-Bereich). BB III

Art. 3 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 3. Juni 2002

Ständerat, 11. Juni 2002

Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Protokollführer: Christophe Thomann

Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz

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