Entscheid im Widerspruchsverfahren Nr. 5015 Widersprechende Datastorm Technologies Inc., US-65202 Columbia (MO), CHMarke Nr. 375 182 «PROCOMM», gegen Widerspruchsgegnerin Siemens Aktiengesellschaft, D-80333 München, IR-Marke Nr. 746 311 «Pro-COM».

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum hat am 1. Mai 2002 folgendes verfügt: 1.

Die Widerspruchsgegnerin wird vom Verfahren ausgeschlossen.

2.

Der Widerspruch Nr. 5015 wird gutgeheissen.

3.

Der internationale Marke Nr. 746 311 «Pro-COM» wird der Markenschutz in der Schweiz für die Klassen 9 und 38 definitiv verweigert.

4.

Die Widerspruchsgebühr von 800 Franken verbleibt dem Institut.

5.

Die Widerspruchsgegnerin hat der Widersprechenden eine Parteientschädigung von 1800 Franken (inklusive Ersatz der Widerspruchsgebühr) zu bezahlen.

6.

Dieser Entscheid wird den Parteien schriftlich eröffnet. Gegenüber der Widerspruchsgegnerin erfolgt die Eröffnung durch Publikation im Bundesblatt.

Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung bei der Rekurskommission für geistiges Eigentum, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern, schriftlich Beschwerde geführt werden. Die Beschwerde ist in dreifacher Ausfertigung mit Kopie des vorliegenden Entscheids einzureichen.

1. Mai 2002

Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum: Markenabteilung

2002-0998

3697