Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2002 vom 17. Juni 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20021 beschliesst:

Art. 1

Kreditübertragung und Nachtragskredite

für das Jahr 2002 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2002 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt: ­

225 708 011 Franken als Kreditübertragung aus dem Vorjahr,

­

375 281 700 Franken als Nachtragskredite.

Art. 2

Der Ausgabenbremse unterstellter Zusatzkredit für die projektweise Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der EU

1 Für die projektweise Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der EU gemäss Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2000­20032 und über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Bereich COST vom 23. September 1999 wird ein Zusatzkredit von 45 Millionen Franken zum Gesamtkredit von 459 Millionen Franken bewilligt.

2 Der erhöhte Gesamtkredit wird wie folgt aufgeteilt: a.

Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der Europäischen Union: 486 Millionen Franken;

b.

Begleitmassnahmen (Informationsnetz, Valorisierungen, Expertenaufträge, Projektmanagement und Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an europäischen Programmen ausserhalb des Rahmenprogramms): 18 Millionen Franken.

Art. 3

Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Zusatzkredite

Für das Jahr 2002 werden zwei Zusatzkredite im Betrage von 10,4 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.

1 2

Im BBl nicht veröffentlicht BBl 1999 8846

4476

2002-1386

Nachtrag I zum Voranschlag 2002. BB I

Art. 4

Der Ausgabenbremse unterstellte Aufstockung des Zahlungsrahmens für die Betriebsbeiträge berufliche Ausbildung

Der Zahlungsrahmen gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Berufsbildung (Bereich Betriebsbeiträge) in den Jahren 2000­ 20033 vom 22. September 1999 wird von 1264 Millionen Franken auf 1354 Millionen Franken aufgestockt.

Die Jahresanteile für die Jahre 2002 und 2003 betragen neu: 2002

366 Millionen Franken

2003

356 Millionen Franken.

Art. 5 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 11. Juni 2002

Nationalrat, 17. Juni 2002

Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz

Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Protokollführer: Christophe Thomann

3

BBl 1999 8844

4477