Bundesbeschluss I über den Nachtrag I zum Voranschlag 2002 vom 17. Juni 2002
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. März 20021 beschliesst:
Art. 1
Kreditübertragung und Nachtragskredite
für das Jahr 2002 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2002 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zahlungskredite bewilligt:
225 708 011 Franken als Kreditübertragung aus dem Vorjahr,
375 281 700 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2
Der Ausgabenbremse unterstellter Zusatzkredit für die projektweise Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der EU
1 Für die projektweise Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der EU gemäss Artikel 1 Absatz 1 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 200020032 und über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Bereich COST vom 23. September 1999 wird ein Zusatzkredit von 45 Millionen Franken zum Gesamtkredit von 459 Millionen Franken bewilligt.
2 Der erhöhte Gesamtkredit wird wie folgt aufgeteilt: a.
Beteiligung der Schweiz am Fünften Rahmenprogramm der Europäischen Union: 486 Millionen Franken;
b.
Begleitmassnahmen (Informationsnetz, Valorisierungen, Expertenaufträge, Projektmanagement und Unterstützung der schweizerischen Beteiligung an europäischen Programmen ausserhalb des Rahmenprogramms): 18 Millionen Franken.
Art. 3
Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Zusatzkredite
Für das Jahr 2002 werden zwei Zusatzkredite im Betrage von 10,4 Millionen gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
1 2
Im BBl nicht veröffentlicht BBl 1999 8846
4476
2002-1386
Nachtrag I zum Voranschlag 2002. BB I
Art. 4
Der Ausgabenbremse unterstellte Aufstockung des Zahlungsrahmens für die Betriebsbeiträge berufliche Ausbildung
Der Zahlungsrahmen gemäss Artikel 2 des Bundesbeschlusses über die Finanzierung der Berufsbildung (Bereich Betriebsbeiträge) in den Jahren 2000 20033 vom 22. September 1999 wird von 1264 Millionen Franken auf 1354 Millionen Franken aufgestockt.
Die Jahresanteile für die Jahre 2002 und 2003 betragen neu: 2002
366 Millionen Franken
2003
356 Millionen Franken.
Art. 5 Dieser Bundesbeschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 11. Juni 2002
Nationalrat, 17. Juni 2002
Der Präsident: Anton Cottier Der Sekretär: Christoph Lanz
Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Protokollführer: Christophe Thomann
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BBl 1999 8844
4477