02.079 Botschaft über einen Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 6. November 2002

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses zu einem Rahmenkredit für die globale Umwelt und über eine Änderung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz, mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

6. November 2002

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Kaspar Villiger Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

2002-0828

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Übersicht Mit der vorliegenden Botschaft beantragt der Bundesrat den eidgenössischen Räten einen Rahmenkredit von 125 Millionen Franken mit einer Laufzeit von mindestens vier Jahren für die Finanzierung von Aktivitäten im Bereich der internationalen Umweltpolitik, sowie die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Unterstützung der internationalen Umweltpolitik durch eine Änderung des Umweltschutzgesetzes (Art. 52a USG). Dieser Rahmenkredit gewährleistet die kontinuierliche Weiterführung des Engagements der Schweiz, wie sie es 1991 mit 145 Millionen Franken aus dem Jubiläumskredit für das 700-jährige Bestehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft (total 700 Mio. Fr.) begonnen und mit einem Rahmenkredit von 88,5 Millionen Franken 1998 weitergeführt hat (BBl 1998 3606). Die Botschaft begründet, weshalb und wie dieses Engagement in den nächsten Jahren fortgesetzt werden soll. Die beantragten Mittel ergänzen die Mittel der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.

Der beantragte Rahmenkredit soll es der Schweiz ermöglichen, sich an den Wiederauffüllungen des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifischen Fonds im Rahmen der Klimakonvention zu beteiligen. Die neuerliche Kapitalisierung dieser Umweltfonds findet vor dem Hintergrund einer sich ständig verschlechternden globalen Umweltsituation statt.

Angesichts des weit verzweigten globalen Umweltsystems mit seinen vielen Konventionen und Protokollen, mit teils völlig unterschiedlichen Führungsstrukturen und Zuständigkeiten ist es bedeutsam, die Glaubwürdigkeit der Politik und der angestrebten Lösungen zu gewährleisten. Dabei spielen auch die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und Protokolle eine zentrale Rolle. Ihre kohärente und effiziente Ausgestaltung ist von grösster Wichtigkeit. Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Kohärenz und Effizienz. Der GEF stellt heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Seit 1991 hat der GEF mit Eigenmitteln von 4 Milliarden US-Dollar über 1000 Projekte in vier Schwerpunktbereichen finanziert: Klima, Biodiversität, internationale Gewässer und ­ beschränkt auf Transitionsländer ­ Schutz der Ozonschicht. Mit diesen Investitionen
wurden zusätzlich rund 11 Milliarden USDollar an Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen mobilisiert. Das Ziel des GEF ist es, über die Finanzierung von innovativen und effizienten Projekten eine katalytische Wirkung zur Mobilisierung von Investitionen und zur Beeinflussung von Rahmenbedingungen zu Gunsten der globalen Umwelt zu erzeugen. Das Montrealer Protokoll über ozonschichtabbauende Substanzen vom September 1987 legt den Fahrplan für den Verzicht auf Substanzen fest, welche die lebenswichtige stratosphärische Ozonschicht zerstören. Dieses Protokoll verpflichtet sowohl Industrieals auch Entwicklungsländer. Um den vollständigen Verzicht der Entwicklungsländer auf ozonschichtabbauende Substanzen zu gewährleisten, muss der Ozonfonds weiterhin mit den nötigen Mitteln versehen werden.

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Der Bundesrat ist auf Grund der in der Botschaft im Detail besprochenen Wirkung des GEF und des Ozonfonds der Überzeugung, dass diese Finanzierungsmechanismen neu kapitalisiert werden müssen. Sie unterstützen Ziele, wie sie der Bundesrat in den folgenden Berichten dargelegt hat: im Bericht vom 1. Oktober 1990 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (BBl 1990 III 847), im Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den 90er Jahren (BBl 1994 I 153), im Aussenpolitischen Bericht 2000 vom 15. November 2000 (BBl 2001 261) und mit Blick auf die Beziehungen zu den Entwicklungsländern im Bericht vom 7. März 1994 über die Nord-Süd-Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd; BB1 1994 II 1214).

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Botschaft 1

Allgemeiner Teil

1.1

Einleitung

Vor 10 Jahren hielt die internationale Gemeinschaft anlässlich des Erdgipfels auf höchster politischer Ebene fest, dass globale Umweltprobleme die Lebensgrundlagen der Menschheit bedrohen und dass diese Probleme nur durch internationale Zusammenarbeit wirksam bekämpft werden können. An der historischen UNOKonferenz über Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro wurden 1992 auch zentrale globale Umweltabkommen unterzeichnet: die Konvention über Klimaänderungen und die Konvention über biologische Vielfalt. Ein Jahr zuvor, 1991, war der Globale Umweltfonds (GEF) als Pilotphase ins Leben gerufen worden, zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei Massnahmen zu Gunsten der globalen Umwelt. Seit den frühen 90er Jahren kann die internationale Gemeinschaft somit bei der Etablierung von Prozessen und Institutionen zur Bekämpfung der globalen Umweltzerstörung weitere wichtige Erfolge aufzeigen, die an frühere Erfolge mit Umweltabkommen wie dem Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht von 1987 anschliessen.

Diese Aktivitäten dürfen aber nicht davon ablenken, dass Auswertungen neuster wissenschaftlicher Daten durch renommierte internationale Institutionen und Gremien eine fortschreitende Verschlechterung wichtiger Umweltbereiche belegen (UNEP 1999, OECD 2001, IPCC 2001, WRI/UNEP 2001). Umweltminister aus der ganzen Welt drückten im Mai 2000 anlässlich der ersten Konferenz des globalen Umweltministerforums im schwedischen Malmö (UNEP, 2000) ihre «tiefe Beunruhigung» über diese Sachlage aus. Die Minister hielten fest, dass sich global gesehen der Umweltzustand weiter verschlechtert habe, die Integration von Umweltanliegen in wirtschafts- und sozialpolitische Entscheidungen ungenügend und die Diskrepanz zwischen Absichtserklärungen und Handeln alarmierend blieben. Die internationale Gemeinschaft ist deshalb dringend gefordert, ihre Anstrengungen zur wirksamen Umsetzung und Weiterentwicklung bestehender Abkommen zu verstärken.

1.2

Umwelttrends

Seit Beginn des Lebens auf unserem Planeten haben sich Tier- und Pflanzenarten entwickelt und sind wieder ausgestorben. Heute steht die Welt jedoch vor einer noch nie dagewesenen, von Menschenhand bewirkten Aussterbewelle. Das Ausmass des Artenverlustes genau abzuschätzen ist schwierig, weil nur ein kleiner Prozentsatz der Arten ­ ausser bei Säugetieren, Vögeln und Fischen ­ überhaupt erfasst ist.

Viele Tier- und Pflanzenarten sind endemisch, d.h. kommen nur an bestimmten Orten vor. Sie haben sich auf sehr spezifische Lebensräume angepasst und sind für ihr Überleben oft von einem intakten Netzwerk anderer Organismen abhängig, die an denselben Lebensraum gebunden sind. Ausgehend von dieser Erkenntnis wird heute angenommen, dass rund 13,5 Millionen verschiedene Tier- und Pflanzenarten existieren. Durch die weiterhin zunehmende Zerstörung von Lebensräumen könnten davon innerhalb von 20 Jahren bis zu 25 % ausgestorben sein.

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Der Verlust der biologischen Vielfalt wirkt sich nur langsam aber vielschichtig auf das menschliche Dasein aus. Heute sind 25 % der Wirkstoffe in Arzneimitteln natürlicher Herkunft. In der Landwirtschaft stellen Gene von wilden Verwandten von Hochertrags-Züchtungen oft deren besten Schutz vor Krankheiten oder Schädlingen dar und haben bereits Schäden in Milliardenhöhe verhindert. Die Produktivität ganzer Ökosysteme ist durch den Verlust einzelner Komponenten gefährdet. Indikativ für eine weltweit abnehmende Umweltqualität ist das seit Anfang der 90er Jahre beobachtbare Verschwinden von Froscharten und anderen Amphibien, die noch vor ein paar Jahren zahlreich vorkamen. Stark verschlechtert hat sich in den letzten 10 Jahren auch die Lage bei den Vogelarten. Meere und Ozeane stehen ebenfalls unter Druck, unter anderem durch Überfischung und Schadstoffeinlass in Küstengewässern.

Biologische Vielfalt ist auf der Welt sehr ungleichmässig verteilt. Die grösste Vielfalt existiert in tropischen Ländern und ist entsprechend geringer in gemässigten Zonen. In vielen Industrienationen ist der Anteil an Primärwäldern drastisch zurückgegangen. In Europa zum Beispiel sind dies nur noch 2 % der Wälder. Der grösste Teil der biologischen Vielfalt dieser Erde befindet sich in den noch verbleibenden Urwäldern einiger Entwicklungsländer. In vielen dieser Länder, wie den Philippinen, Costa Rica und der Elfenbeinküste, bleiben heute jedoch nur noch Fragmente der früheren Bestände.

Grosse Aufmerksamkeit hat in den letzten Jahren der Klimawandel erhalten. Die durchschnittliche Temperatur der Erdoberfläche hat im letzten Jahrhundert um rund 0,6 Grad Celsius zugenommen. Diese Erwärmung wird auf eine Akkumulation von Treibhausgasen in der Erdatmosphäre zurückgeführt, welche durch wachsende Emissionen verursacht wird, die von menschlichen Aktivitäten stammen. Bis zum Jahr 2100 wird sich gemäss dem neusten Stand der Forschung die Erdatmosphäre um durchschnittlich 1,4 bis 5,8 Grad Celsius erwärmen (IPCC, 2001). Diese Prognose liegt deutlich über derjenigen von 1995, welche noch von einer maximalen Erwärmung von 3,5 Grad Celsius bis 2100 ausging. Acht der wärmsten je gemessenen Jahre wurden seit 1990 registriert.

Wissenschaftler sind sich weitgehend einig, dass die Erwärmung der Erdoberfläche zu weitreichenden Klimaveränderungen
führen wird, mit zum Teil dramatischen Auswirkungen auf Ökosysteme und damit auf die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen. Extreme Wetterereignisse waren in den letzten Jahren zunehmend zu beobachten, langfristig droht die Erhöhung des Meeresspiegels und damit zusammenhängend eine starke Beeinträchtigung vieler Küstenzonen. Die südliche Hemisphäre und damit die ärmsten Entwicklungsländer werden gemäss den Prognosen von den Folgen der Klimaänderungen am stärksten betroffen sein.

Andere globale Umweltprobleme nehmen ebenfalls an Bedeutung zu. Eine ausreichende Versorgung der wachsenden Weltbevölkerung mit sauberem Trinkwasser ist immer weniger gewährleistet. Ein wachsendes Problem ist auch die Abnahme der Bodenfruchtbarkeit durch Verschlechterung der Bodenqualität. Sie beeinträchtigt die Nahrungsmittelproduktion nicht nur in den ärmsten Ländern und in ariden Zonen, aber dort oft mit den schlimmsten Folgen für die Bevölkerung. Der Gebrauch von Pflanzenschutz- und Düngemitteln in der Landwirtschaft und von anderen synthetischen Stoffen in der industriellen Produktion hat in Entwicklungsländern zu einer raschen Zunahme der Produktion von toxischen Substanzen und

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zum Teil giftigen Abfällen geführt. Künstliche und zum Teil giftige Stoffe reichern sich weltweit in der Umwelt an und stellen für Menschen und Umwelt eine wachsende Gefahr dar.

Diese anhaltenden negativen Umwelttrends sind vor dem Hintergrund einer weiterhin rasch wachenden Weltbevölkerung und eines nach wie vor grossen Entwicklungsbedarfs zu sehen. Die Weltbevölkerung ist in den letzten 10 Jahren um rund 900 Millionen Menschen auf 6 Milliarden angewachsen und soll nach jüngsten Prognosen bis 2050 8,2 Milliarden Menschen erreichen, was den Druck auf natürliche Ressourcen entsprechend verstärken wird.

1.3

Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Transitionsländern

Von vielen der hier erwähnten Umweltprobleme ist die arme Bevölkerung in Entwicklungsländern besonders stark betroffen, nicht zuletzt wegen deren hohem Grad an Abhängigkeit von natürlichen Ressourcen. Zunehmend gravierende Auswirkungen haben dort vor allem die Luft- und die Wasserverschmutzung, die zu zahlreichen Krankheiten führen, die sich immer mehr ausbreiten. Eine Verschlechterung des Umweltzustandes und die Zunahme an Umweltkatastrophen hat für die Bevölkerung in diesen Ländern auch schlimme wirtschaftliche Folgen, die unter anderem zu verstärkter Migration führen. Gemäss IKRK waren 1998 zum ersten Mal mehr Flüchtlinge vor Umweltkatastrophen zu verzeichnen als Kriegsflüchtlinge (IKRK, 1999). Konflikte um den Zugang zu intakten natürlichen Ressourcen sind ebenfalls klar im Anstieg begriffen und stellen ein zunehmendes Sicherheitsrisiko dar.

Umweltprobleme werden deshalb in vielen Entwicklungsländern heute verstärkt wahrgenommen. Im Vordergrund stehen dabei diejenigen mit dem unmittelbarsten Einfluss auf die Gesundheit und Lebensqualität, wie Luft- und Gewässerverschmutzung, Trinkwasserversorgung, Entsorgung von Abfällen und Abwässern oder Bodenerosion und Versalzung landwirtschaftlich genutzter Böden. Im Gegensatz dazu wird der Klimawandel oder das Verschwinden von Tier- und Pflanzenarten ohne sichtbaren wirtschaftlichen Nutzen von vielen Menschen in Entwicklungsländern noch kaum als reale Bedrohung wahrgenommen. Anstrengungen in diesen Bereichen hängen deshalb stark von der externen Finanzierung ab, vor allem in den ärmsten Ländern.

Einige wenige Entwicklungsländer profitieren zunehmend von direkten Privatinvestitionen aus den Industriestaaten und haben ein relativ starkes wirtschaftliches Wachstum. Die grosse Mehrheit der Entwicklungsländer profitiert jedoch noch kaum von diesen Finanzflüssen und ist zudem mit rückläufigen Mittelflüssen aus der öffentlichen Entwicklungshilfe konfrontiert. Die Entwicklungsbedürfnisse werden in diesen Ländern noch auf Jahrzehnte hinaus sehr gross sein. Entsprechend gross ist die Herausforderung, diese Bedürfnisse möglichst ohne weitere Umweltzerstörung abzudecken.

Dasselbe gilt für die Transitionsländer, bei denen massive Umweltzerstörung und -gefährdung in vielen Fällen zum Erbe des sozialistischen Systems gehören und einen gewaltigen Handlungsbedarf mit
sich bringen. Die Schweiz spielt hier eine besondere Rolle durch die Partnerschaft mit einer Anzahl dieser Länder in den Stimmrechtsgruppen der Schweiz in der Weltbank und im IWF, die durch einen 7916

Beschluss des Bundesrates vom 20. Oktober 1999 auch auf die Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF ausgedehnt wurde. Bereits gibt es starke Synergien zwischen den genannten Foren, da internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank, aber auch das Entwicklungsprogramm der UNO in den letzten Jahren bei der Vergabe von Krediten und anderen Finanzierungen die enge Verknüpfung von Umwelt und Entwicklung und speziell Umwelt und Armut verstärkt berücksichtigt haben und dies auch weiterhin zu tun gedenken. Eine weitere Synergie besteht darin, dass es sich bei den von der Weltbank durchgeführten GEF-Projekten in der Regel um reguläre Weltbankprojekte mit einer Zusatzfinanzierung des GEF handelt, mit welcher ein globaler Umweltnutzen finanziert wird.

Umgekehrt bestehen im Rahmen von globalen Umweltprojekten des GEF beträchtliche Möglichkeiten für eine Verbesserung der Einkommen und Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung sowie für einen Ausbau ihrer politischen Mitspracherechte.

Projekte zum Schutz der Artenvielfalt bieten oft wirtschaftliche Einkommensmöglichkeiten für die lokale Bevölkerung die sich aus der nachhaltigen Nutzung natürlicher Ressourcen ergeben. Projekte mit erneuerbarer Energie zur Elektrifizierung ländlicher Gegenden führen ebenfalls zu konkreten Verbesserungen der Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung und zudem zu einer Abnahme der Emissionen von Treibhausgasen. Andere Projekte im Klimabereich, die vordergründig der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen dienen, tragen gleichzeitig zur Verminderung der Luftverschmutzung in Städten bei und haben damit gesundheitliche Vorteile gerade für die ärmsten Bevölkerungsschichten, die oft in den Gegenden mit der stärksten Luftverschmutzung leben. Die globalen Umweltprojekte des GEF verfolgen Ziele sowohl auf lokaler wie auch auf globaler Ebene.

Der erste Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung von Entwicklungsländern bei der Durchführung von Massnahmen zu Gunsten der globalen Umwelt war 1990 der multilaterale Ozonfonds. Die Einrichtung der GEF-Pilotphase folgte 1991. Die Schaffung der beiden Fonds basiert auf der Anerkennung des Prinzips einer gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortung von Industrie- und Entwicklungsländern, das in den Konventionen über Klimaschutz und biologische Vielfalt sowie im Montrealer Protokoll verankert ist. Vier Überlegungen stehen hinter diesem Prinzip: 1.

Die heute manifesten globalen Umweltprobleme gehen historisch weitgehend auf die Industrienationen zurück.

2.

Entwicklungsländer verfügen im Vergleich zu den Industriestaaten über sehr viel weniger finanzielle Ressourcen und sind oft nicht einmal in der Lage, dringende nationale Entwicklungsziele umzusetzen.

3.

Die Auswirkungen der globalen Umweltzerstörung treffen Entwicklungsländer rascher und direkter als die Industriestaaten, auch weil die Entwicklungsländer weniger Mittel zur Verfügung haben für Anpassungen an veränderte Umweltbedingungen.

4.

Neben möglichen direkten Konsequenzen auf die Lebensumstände der Menschen in Industriestaaten hat eine weltweite Verschlechterung der Lebensgrundlagen in Entwicklungsländern weitreichende wirtschafts- und sicherheitspolitische Implikationen für alle Staaten.

Es wird heute allgemein anerkannt, dass der Erhalt der natürlichen Grundlagen zwingend ist für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung. Die Schweiz hat das Prinzip der Nachhaltigkeit in ihrer neuen Bundesverfassung veran7917

kert. Es gehört auch zu den Aussenpolitischen Prioritäten des Bundesrats und liegt dem geltenden «Leitbild Nord-Süd» zugrunde. Die Mitgliedschaft der Schweiz im GEF und im Ozonfonds und die vorliegende Botschaft für deren Rekapitalisierung sind Instrumente für eine Umsetzung dieser Grundsätze und Politiken der Schweiz.

1.4

Umweltabkommen und Bereiche mit Unterstützung des GEF

Der Globale Umweltfonds wurde von der Staatengemeinschaft als formeller Finanzierungsmechanismus der Klimakonvention, der Konvention über die biologische Vielfalt und neuerdings der Konvention über die persistenten organischen Schadstoffe (POPs) bestimmt. Der GEF folgt bei der Bestimmung seiner Programme und Projekte den Richtlinien der Vertragsparteieinkonferenzen dieser Abkommen. Er unterstützt zudem weitere internationale Umweltabkommen, wie die Konvention über Desertifikation und mehrere regionale Meeresabkommen.

Die Schweiz hat, wie die meisten Industriestaaten und viele Entwicklungsländer, alle hier erwähnten Umweltkonventionen und ihre Zusatzvereinbarungen entweder bereits ratifiziert oder ist wie im Fall der POPs-Konvention und des Kyoto-Protokolls daran, die Ratifikation durch das Parlament vorzubereiten.

1.4.1

Die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll

Das Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) (SR 0.814.01) trat 1994 in Kraft und initiierte die nationale Erfassung von Treibhausgasemissionen und Kohlenstoffsenken und die Berichterstattung über nationale Massnahmen zum Klimaschutz. Im Dezember 1997 konnte im japanischen Kyoto nach schwierigen Verhandlungen ein Zusatzprotokoll angenommen werden, das konkrete Reduktionsziele für die Treibhausgasemissionen der Industrieländer festlegt. Das Kyoto-Protokoll liess aber wichtige Umsetzungsfragen offen, die schliesslich im November 2001 anlässlich der 7. Vertragsparteienkonferenz (COP 7) in Marrakesch soweit geklärt werden konnten, dass heute die Voraussetzungen für die Ratifikation und das Inkrafttreten des Protokolls bestehen. Trotz dem Abseitsstehen der USA vom Kyoto-Protokoll sind die Beschlüsse der COP 7 ein Erfolg im Hinblick auf die langfristige Kontrolle der Treibhausgase. Die COP 7 hat unter anderem wichtige Fragen bereinigen können bezüglich der Anrechnung von Kohlenstoffsenken, der Anwendung von wirtschaftlichen Instrumenten, der Überwachung der Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen sowie der verbindlichen Berichterstattung.

Der GEF ist der offizielle Finanzierungsmechanismus der Klima-Konvention und unterstützt Projekte in Entwicklungs- und Transitionsländern in den folgenden Bereichen: nationale Berichterstattung und Emissionsinventare, Massnahmen zur Anpassung an Klimaänderungen, Förderung erneuerbarer Energieträger, Systeme zur Beobachtung des Klimas, Transfer von Technologien, wissenschaftliche und methodologische Arbeiten, kapazitätsfördernde Massnahmen und Stärkung von Institutionen. Das Kyoto-Protokoll hingegen enthält ausschliesslich Verpflichtungen der Industriestaaten, aus welchen für den GEF keine direkten Aufgaben erwachsen.

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1.4.2

Die Konvention über die biologische Vielfalt und das Cartagena-Protokoll

Die Konvention über die biologische Vielfalt (SR 0.451.43) trat 1993 in Kraft und umfasst heute 184 Mitgliedstaaten. Sie hält einerseits fest, dass die biologische Vielfalt (bestehend aus genetischer Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt von Ökosystemen) von globaler Bedeutung ist und geschützt werden muss. Dies ist vor allem deshalb bedeutsam, weil ein paar «Megadiversitätsländer» global gesehen eine besondere Bedeutung haben. Die Konvention legt den freien Zugang zu genetischen Ressourcen in allen Ländern fest, gemäss nationalen Gesetzen. Die Entwicklungsländer sollen dafür an Gewinnen beteiligt werden, welche Firmen aus anderen Ländern unter Verwendung von genetischen Ressourcen aus ihren Territorien erzielen.

Die Schweiz hat als erstes Land in den Konventionsverhandlungen umfassende Richtlinien zu diesem Thema vorgestellt, die in Zusammenarbeit mit Schweizer Vertretern der Privatwirtschaft erarbeitet wurden.

Zu den aus der Konvention erwachsenden Verpflichtungen für die einzelnen Länder gehören die Inventarisierung der nationalen biologischen Vielfalt und die Ausarbeitung von Aktionsprogrammen zu deren Schutz und nachhaltigen Nutzung.

Diesen Verpflichtungen kommen die Entwicklungs- und Transitionsländer mit Hilfe der GEF-Finanzierung nach.

Im Januar 2000 konnte im Rahmen der Konvention auch das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit (Biosafety-Protocol) unterzeichnet werden, welches den Export und Import von gentechnisch veränderten Organismen und von Produkten regelt, die aus solchen Organismen hergestellt werden. Als Finanzierungsmechanismus der Biodiversitätskonvention wird der GEF auch Massnahmen zur Umsetzung dieses Zusatzprotokolls in Entwicklungs- und Transitionsländern finanzieren.

1.4.3

Das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht

Das Montrealer Protokoll zum Schutz der stratosphärischen Ozonschicht vor künstlichen, ozonschichtabbauenden Substanzen (SR 0.814.021) ­ vor allem durch Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) und Halone ­ trat 1987 in Kraft und gilt als klarer Erfolg der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich. Die Emissionen dieser ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) sind dank einem raschen Verzicht der Industriestaaten, welche für mehr als 90 % der Emissionen verantwortlich waren, von rund 1,5 Millionen Tonnen im Jahr 1986 auf nur noch rund 150 000 Tonnen im Jahr 1999 gesunken. Die differenzierten Reduktionsziele sind in Tabelle 1 im Anhang dargestellt.

Heute erreichen zwar immer noch grosse Mengen der langlebigen OAS die Stratosphäre. Wissenschafter rechnen für die nächsten paar Jahre daher mit weiteren Rekordverdünnungen der Ozonschicht. Danach sollte sich diese jedoch bis in 50 Jahren völlig erholen. Die Voraussetzungen sind allerdings, dass das Protokoll und seine Zusatzvereinbarungen auch in Entwicklungs- und Transitionsländern voll umgesetzt werden können und dass das globale Klima bis dahin keine wesentliche Änderung erfährt.

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Zur Finanzierung von Massnahmen in Entwicklungsländern zum Verzicht auf OAS in den industriellen und gewerblichen Verfahren wurde 1990 im Rahmen des Montrealer Protokolls der multilaterale Ozonfonds geschaffen. Der GEF finanziert als Ergänzung zum Ozonfonds vergleichbare Massnahmen in Transitionsländern in Osteuropa und Zentralasien, da diese durch den Ozonfonds nicht abgedeckt werden.

1.4.4

Die POPs-Konvention

Am 23. Mai 2001 wurde in Stockholm die sogenannte POPs-Konvention unterzeichnet (BBl 2002 7251). POPs (persistent organic pollutants) sind persistente organische Schadstoffe, also nachhaltig giftige Produkte der zivilisatorischen Entwicklung.

Dazu gehören Stoffe wie das Insektizid DDT, die in Transformatoren und Kondensatoren eingesetzten polychlorierten Biphenyle (PCB) sowie chlorierte Dioxine, welche als Nebenprodukte bei Verbrennungsprozessen entstehen. Sie sind praktisch nicht abbaubar, breiten sich über Luft, Wasser und die Nahrungskette weltweit aus und stellen fernab ihrer Emissionsquellen eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

Ziel der Konvention ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor diesen giftigen Stoffen zu schützen.

Im Rahmen der Konvention verpflichteten sich die Vetragsparteien, die Herstellung und Verwendung einer Reihe solcher Stoffe zu verbieten (Aldrin, Chlordan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol, Mirex, Toxaphen und PCB). Die Herstellung und Verwendung von DDT ist nur noch zur Malariabekämpfung zulässig.

Die Industriestaaten haben die geforderten Massnahmen bereits weitgehend getroffen oder eingeleitet. Erhebliche Anstrengungen werden dagegen von den Entwicklungs- und Transitionsländern erwartet.

Die POPs-Konvention sieht den GEF als Finanzierungsmechanismus zur Unterstützung der Entwicklungs- und Transitionsländer vor. Der GEF hat deshalb bereits mit der Finanzierung von nationalen Bestandsaufnahmen und Aktionsplänen begonnen. Die GEF-Vollversammlung vom Oktober 2002 soll für Projekte im Bereich POPs die Schaffung eines neuen Schwerpunktbereichs beschliessen. Es ist unerlässlich, dass der GEF die notwendigen zusätzlichen Mittel erhält, um seine Aufgabe als Finanzierungsmechanismus dieser neuen Konvention erfüllen zu können.

1.4.5

Die Konvention zum Kampf gegen die Wüstenbildung

Die UNO Konvention zum Kampf gegen die Wüstenbildung (UNCCD) wurde 1994 angenommen und ist seit Dezember 1996 in Kraft (BBl 1995 II 833). Sie will auf einer besseren Nutzung bestehender Ressourcen nationaler wie multilateraler Herkunft aufbauen. Besondere Bedeutung haben Präventionsmassnahmen, wie sie über Bevölkerungspolitik, Armutsbekämpfung und die Schaffung von Beschäftigungsmöglichkeiten realisiert werden können, welche nicht zur Bodenerosion und -verarmung beitragen. Die Mobilisierung und der aktive Einbezug der Bevölkerung 7920

zur Bekämpfung der Desertifikation ist ein zentrales Instrument zur Umsetzung der Konvention. Die Erarbeitung von Aktionsprogrammen auf nationaler und regionaler Ebene mit Schwerpunkt in den Trockenzonen Afrikas bildet den Ausgangspunkt für diese Mobilisierung.

Schon vor Inkrafttreten der Konvention zum Kampf gegen die Wüstenbildung hat der GEF im Rahmen der Schwerpunktbereiche Klimawandel und Biodiversität dem Thema Bodenerosion und -verarmung besondere Beachtung geschenkt, zum Beispiel mit Massnahmen gegen die Entwaldung. Nach der Annahme der Konvention 1994 hat das GEF-Sekretariat in Zusammenarbeit mit dem UNCCD-Sekretariat Länder dabei finanziell unterstützt, im Rahmen des GEF-Mandates Themen wie Bodenerosion und Verwüstung anzugehen. Im Mai 2001 entschied der GEF-Rat, die Ziele der Desertifikations-Konvention künftig verstärkt zu unterstützen, und etablierte dafür einen neuen Schwerpunktbereich «Land Degradation». Dabei sollen Massnahmen sowohl gegen Desertifikation als auch gegen die fortschreitende Entwaldung ergriffen werden. Die Annahme einer entsprechenden Zusatzvereinbarung zum GEF-Gründungsdokument soll durch die GEF-Vollversammlung im Oktober 2002 erfolgen.

1.4.6

Regionale Meeresabkommen

Eine Reihe von regionalen Meeresabkommen sind seit den 70er Jahren abgeschlossen worden und werden seither mittels spezifischer Protokolle weiterentwickelt.

Dazu gehören zum Beispiel die 1972 abgeschlossenen Abkommen zum Schutz des Baltischen Meers und der Nordsee, das Barcelona-Abkommen zum Schutz des Mittelmeers (1976), die Jeddah-Konvention zum Schutz des Roten Meers und des Golfs von Aden (1981) und viele weitere internationale Vereinbarungen in Afrika, Asien, Lateinamerika, der Karibik und in Osteuropa.

Diese multilateralen Abkommen versuchen in der Regel die Zusammenarbeit der Anliegerstaaten zur Kontrolle und Reduktion von Verschmutzungsquellen in den Küstenzonen und im Landesinneren zu fördern. Der Erfolg vieler regionaler Meeresabkommen in Entwicklungs- und Transitionsländern war jedoch bisher sehr begrenzt. Vielfach fehlte es nicht nur an den finanziellen Ressourcen, sondern auch am politischen Willen, diese Rahmenabkommen mit konkreten Massnahmen umzusetzen. Der GEF hat mit seinem Schwerpunktprogramm «Internationale Gewässer» einen wesentlichen Beitrag zur Wiederbelebung solcher Regionalabkommen geleistet.

1.4.7

Einfluss auf weitere internationale Umweltabkommen

Die Umsetzung verschiedener anderer Umweltabkommen wird ebenfalls durch GEF-finanzierte Aktivitäten positiv beeinflusst. Die katalytische Wirkung des GEF beruht auf den kapazitätsfördernden Massnahmen zur Schaffung personeller, institutioneller, analytischer und systemischer Kapazitäten im Umweltbereich sowie der Fähigkeit des GEF, mit seinen Eigenmitteln zusätzliche Finanzierungen aus anderen Quellen zu mobilisieren.

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1.5

Einbettung des Rahmenkredits in die schweizerische Aussenpolitik

Der Rahmenkredit bildet ein wichtiges Element der schweizerischen Aussenpolitik im Umweltbereich und wird durch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (UVEK/BUWAL) verwaltet. Die Umweltaussenpolitik gehört zu den prioritären aussenpolitischen Bereichen, wie sie der Bundesrat in seinem aussenpolitischen Bericht 2000 dargelegt hat (BBl 2001 261, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Im Weiteren bestehen direkte Bezüge zu anderen prioritären Politikbereichen.

Dazu gehören die vom Bundesrat in seinem Bericht über die Nord-Süd Beziehungen der Schweiz in den 90er Jahren (Leitbild Nord-Süd; BBl 1994 II 1214) formulierten Zielsetzungen, deren Umsetzung in erster Linie der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (EDA/DEZA) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (EVD/seco) obliegt. Für alle Umweltaspekte ist dabei das BUWAL einzubeziehen.

Das Aufgabengebiet der DEZA umfasst die technische und finanzielle Zusammenarbeit, die humanitäre und die Katastrophenhilfe sowie seit 1995 die technische Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas und der Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS). Ferner ist die DEZA für die allgemeine Koordination der Entwicklungszusammenarbeit und der bilateralen Kooperation mit den osteuropäischen Staaten zuständig.

Das seco unterstützt im Rahmen der wirtschafts- und handelspolitischen Massnahmen einerseits mit den Instrumenten zur Förderung der Investitionen hauptsächlich Entwicklungsländer, die sich zwar teilweise im Weltmarkt zu integrieren vermögen, aber zusätzlicher Investitionsanreize aus der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit bedürfen, um private Investitionen aus den Industrieländern anzuziehen.

Andererseits unterstützt das seco mit seinen Budget-und Zahlungsbilanzhilfen sowie Entscheidungsmassnahmen ärmere Länder bei der Durchführung von wirtschaftlichen Reformprogrammen. Denn eine nachhaltige Entwicklung und der Schutz der natürlichen Ressourcen lässt sich letztlich nur über eine entsprechende Verbesserung der makroökonomischen Rahmenbedingungen erreichen.

Der umweltpoltische Aufgabenbereich des BUWAL mit den in der vorliegenden Botschaft präsentierten multilateralen Finanzierungsmechanismen ergänzt die Umweltprogramme der DEZA und des seco und fördert damit die Kohärenz zwischen den prioritären aussenpoltischen Zielen der Schweiz.

1.5.1

Das internationale Umweltregime

Als Antwort auf die globalen ökologischen Interdependenzen sind auf internationaler Ebene im Umweltbereich in den letzten Jahren wichtige Institutionen, Abkommen und Mechanismen geschaffen worden. Mittlerweile existieren eine ganze Reihe von unabhängigen Umweltabkommen und -institutionen mit eigenen Vertragsparteienkonferenzen, technisch-wissenschaftlichen Panels und Sekretariaten. Das globale Umweltregime zeichnet sich dadurch aus, dass es vergleichsweise jung und in den letzten Jahren sehr dynamisch ist. Allerdings ist es angesichts der grossen Zahl der Institutionen unheinheitlich, fragmentiert und aufgesplittert. Die verschiedenen themen- und problemspezifischen Umweltabkommen basieren oft auf eher vagen Zielsetzungen und beinhalten selten konkrete Verpflichtungen, genaue Umsetzungszeit7922

pläne, effektive Streitbeilegungsmechanismen oder Sanktionsmöglichkeiten bei Vertragsverletzungen. Sie sind zudem unterschiedlich breit ratifiziert und teilweise schlecht implementiert. Das internationale Umweltregime weist in verschiedenen zentralen Gebieten immer noch Lücken auf (z.B. Wasser und Wald) und ist ­ z.B.

verglichen mit der WTO ­ institutionell schwach ausgestaltet. Die finanzielle Unterstützung für die Umsetzung der Abkommen durch die Entwicklungsländer ist uneinheitlich geregelt, und es fehlt ein zentrales Organ, das die internationale Umweltpolitik effektiv koordiniert, Widersprüche korrigiert und Synergien sicherstellt.

1.5.2

Einsatz der Schweiz für die Stärkung des globalen Umweltsystems und der Umweltinstitutionen

Als Teil ihrer Umweltaussenpolitik setzt sich die Schweiz seit langem für eine Stärkung der institutionellen Strukturen im Umweltbereich ein. Um die Mängel des internationalen Umweltsystems ­ namentlich ungenügendes Engagement der internationalen Gemeinschaft und der Staaten für die Umweltabkommen, Fragmentierung des Systems, ungenügende Mittel und ungenügende Autorität des UNOUmweltprogramms UNEP sowie institutionelles und strukturelles Ungleichgewicht zwischen Umwelt- und anderen Regimes ­ zu beheben, stehen dabei die folgenden Ziele im Vordergrund: 1.

Stärkung der Umweltabkommen: Die Schweiz setzt sich ein für die rasche Ratifizierung, Implementierung und Umsetzung der bestehenden Abkommen, die Finalisierung begonnener Arbeiten sowie das Schliessen bestehender Lücken im internationalen Umweltregime.

2.

Verminderung der Fragmentierung und Verbesserung der Kohärenz im Umweltbereich: Die Schweiz engagiert sich für die Identifizierung von Überschneidungen zwischen bestehenden Umweltabkommen, die Eliminierung allfälliger Widersprüche, die Verbesserung und Vereinfachung der Koordination und Kooperation sowie die bessere Nutzung möglicher Synergien durch organisatorische und geografische Gruppierung von ähnlichen und thematisch verwandten Abkommen (clustering). Die Stärkung des GEF als zentrales Finanzierungsinstrument für das globale Umweltregime soll Kohärenz und Synergien in der Finanzierung der Umsetzung von Umweltabkommen in Entwicklungsländern fördern. Ein weiteres Ziel ist schliesslich die Stärkung bestehender Koordinationsmechanismen wie die 1999 von der UNO-Generalversammlung geschaffene Umweltmanagement-Gruppe (Environmental Management Group, EMG), die alle mit Umweltfragen betrauten Institutionen und Konventionen vereint.

3.

Stärkung von UNEP: Die Schweiz setzt sich für eine Stärkung des UNOUmweltprogramms UNEP ein, das im Nachgang zur UNO-Konferenz über die menschliche Umwelt (United Nations Conference on the Human Environment) von 1972 gegründet wurde, um als für den Schutz der Umwelt zuständiges Organ der Vereinten Nationen die internationalen Anstrengungen in diesem Bereich zu koordinieren, zu fördern und zu kontrollieren. Ziel einer Stärkung des UNEP ist es, sicherzustellen, dass dieses als zentrale und wichtigste Institution des internationalen Umweltregimes seine koordinie7923

rende und leitende Funktion auch effektiv wahrnehmen kann. Voraussetzung dafür ist die Sicherstellung einer angemessenen und langfristig stabilen finanziellen Basis für das UNEP.

4.

1.5.3

Das Ungleichgewicht zwischen dem internationalen Umweltregime und anderen, vor allem wirtschaftlichen Bereichen bedarf grösserer Aufmerksamkeit. Die Schweiz setzt sich daher ein für eine Klärung des Verhältnisses zwischen Handels- und Umweltabkommen. Längerfristig strebt sie die Schaffung eines wirksamen globalen Streitschlichtungsmechanismus für den Umweltbereich an. Zudem sind Aufgaben und Kompetenz der UNKommission für nachhaltige Entwicklung CSD zu präzisieren, welche 1992 im Nachgang zur Rio-Konferenz ins Leben gerufen wurde, um die Fortschritte bei der Umsetzung der Beschlüsse von Rio zu überwachen.

Der GEF als zentraler Finanzierungsmechanismus für die Umsetzung von multilateralen Umweltabkommen

Angesichts des weit verzweigten Umweltsystems mit seinen vielen Konventionen und Protokollen, mit teils völlig unterschiedlichen Führungsstrukturen und Zuständigkeiten ist es bedeutsam, die Glaubwürdigkeit der Politik und der angestrebten Lösungen zu gewährleisten. Dabei spielen auch die Umsetzungs- und Finanzierungsmechanismen der Umweltkonventionen und Protokolle eine zentrale Rolle.

Ihre kohärente und effiziente Ausgestaltung ist deshalb von grösster Wichtigkeit.

Die Konzentration auf wenige gut funktionierende Finanzierungsinstrumente fördert die Gewährleistung von Kohärenz und Effizienz zusätzlich. Der GEF stellt dabei heute das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar. Die klare, übersichtliche Finanzstruktur, welche bürokratischen Wildwuchs und hohe Transaktionskosten verhindert, ermöglicht es, die Mittel mit höchstmöglicher Effizienz zu verwenden.

Auf Grund der Ergebnisse verschiedener unabhängiger Evaluationen kommt der Bundesrat zum Schluss, dass der GEF mit begrenzten Mitteln eine beachtliche Wirkung entfaltet hat und die Strukturen besitzt, um Verbesserungen bei der Projektimplementierung und der Programmierung von GEF-Ressourcen zu Gunsten der globalen Umwelt voranzutreiben. Seit der Pilotphase hat die Schweiz sehr aktiv bei der Entwicklung der strategischen und programmatischen Vorgaben des GEF mitgearbeitet. Die Schweiz verfolgte daher im Rahmen des GEF-Rates und der Exekutivorgane der implementierenden Organisationen die Stärkung des GEF als zentraler Stützpfeiler wichtiger multilateraler Umweltabkommen und damit als zentrales Instrument im Kampf gegen die fortschreitende globale Umweltzerstörung. In diesem Sinne gilt es auch in Zukunft die Politik weiterzuverfolgen, den GEF zum zentralen Finanzierungsinstrument des multilateralen Umweltregimes weiterzuentwickeln.

Damit soll nicht ausgeschlossen werden, dass dieser zentrale Finanzierungsmechanismus bei Bedarf durch spezifische, auf die konkreten Herausforderungen und Probleme ausgerichtete zusätzliche Mechanismen ergänzt werden kann.

7924

1.6

Ziele, Struktur und Funktionsweise des GEF und des Ozonfonds

Der Globale Umweltfonds (Global Environment Facility ­ GEF) ist ein multilateraler Finanzierungsmechanismus, der international vereinbarte Massnahmen in Entwicklungsländern und Transitionsländern in Osteuropa und Zentralasien zum Schutze der globalen Umwelt finanziert. Die Geberländer erfüllen durch die GEFBeiträge Verpflichtungen hinsichtlich der finanziellen Unterstützung dieser Länder, die sie im Rahmen der in Ziffer 1.4 beschriebenen Konventionen eingegangenen sind. Der Ozonfonds hingegen dient ausschliesslich zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umsetzung des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht. Der GEF ergänzt den Ozonfonds, indem er dessen Zielvorgaben in den Transitionsländern umsetzt. Mit den Geldern des Ozonfonds und des GEF werden im allgemeinen Zusatzkosten (Inkrementalkosten) finanziert, mit deren Hilfe mittels regulärer Entwicklungsprojekte zusätzlich bestimmte globale Umweltnutzen erzielt werden können. Das Niveau der durch den GEF und den Ozonfonds mobilisierten Kofinanzierungen aus verschiedenen Quellen gilt deshalb als wichtiger Indikator für deren Mobilisierungseffekt (siehe Ziff.. 1.7).

1.6.1

Struktur des GEF

Die GEF-Pilotphase wurde 1991 mit freiwilligen Beiträgen in der Höhe von insgesamt 800 Millionen US-Dollar lanciert. Die Gründung des GEF stand im Zeichen laufender Verhandlungen über die Rahmenkonvention über Klimaänderung und die Konvention über die biologische Vielfalt. Im März 1994 wurden Restrukturierungsund Wiederauffüllungsverhandlungen abgeschlossen und neue Gelder in der Höhe von rund 2 Milliarden US-Dollar gesprochen. Die zweite Wiederauffüllung des GEF (GEF-2, 1998­2001) wurde 1998 ausgehandelt und betrug ebenfalls 2 Milliarden US-Dollar.

Aufsichtsgremium des GEF ist der GEF-Rat, der sich zweimal pro Jahr zur Bestimmung strategischer und programmatischer Richtlinien und zur Annahme der GEFProgrammtranchen trifft. Die Sitzverteilung im GEF-Rat sichert eine ausgewogene Repräsentation von Industrie- und Entwicklungsländern durch insgesamt 32 Stimmrechtsgruppen (14 OECD, 16 Entwicklungsländer und 2 Transitionsländer). Die Schweiz vertritt eine Stimmrechtsgruppe mit Aserbeidschan, Tadschikistan, Kirgistan, Usbekistan und Turkmenistan. Die 171 Mitgliedstaaten des GEF treffen sich alle 3 Jahre zu einer Vollversammlung für eine Bestandsaufnahme und zur Verabschiedung von grundsätzlichen und richtungsweisenden Entscheidungen.

Dem GEF-Rat direkt unterstellt ist das GEF-Sekretariat, welches als Verbindungsglied zwischen dem GEF-Rat und den implementierenden Organisationen funktioniert. Das GEF-Sekretariat arbeitet eng mit den Konventionssekretariaten zusammen und erstattet den Vertragsparteien der Konventionen regelmässig Bericht über die Arbeit des GEF in den relevanten Schwerpunktbereichen.

Die Projektarbeit des GEF beruht auf der Zusammenarbeit von drei internationalen Organisationen, welche als implementierende Organisationen für die Projektidentifikation, Projektentwicklung und Projektdurchführung verantwortlich sind. Es sind dies die Weltbank (57 % der GEF-Gelder), das Entwicklungsprogramm der Verein7925

ten Nationen UNDP (31 %) sowie das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP (6 %). Weitere 6 % sind in Projekte investiert, die von diesen Organisationen gemeinsam umgesetzt werden. Die Weltbank agiert zudem als Verwalterin des GEF Trust Funds.

GEF-Projekte können von verschiedenen ausgewiesenen Organisationen inklusive Nichtregierungsorganisationen ausgeführt werden, wobei jeweils eine der genannten implementierenden Organisationen die Gesamtverantwortung übernimmt. Seit 1999 haben weitere Organisationen erleichterten Zugang zu GEF-Ressourcen: vier regionale Entwicklungsbanken, die FAO (UNO-Landwirtschaftsorganisation), die UNIDO (UNO-Organisation für industrielle Entwicklung) und der IFAD (internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung). Diese Öffnung soll die operationelle Basis des GEF erweitern und das Angebot an qualitativ hochwertigen Projektvorschlägen erhöhen.

1.6.2

Struktur des Ozonfonds

Der Ozonfonds wurde 1990 anlässlich der Vertragsparteienkonferenz in London im Rahmen des Montrealer Protokolls geschaffen. Er unterstützt die Entwicklungsländer bei Massnahmen zum Ersatz von ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) in den industriellen und gewerblichen Verfahren und in diesem Zusammenhang neben Investitionsprojekten die Entwicklung von Länderprogrammen, die Erstellung regionaler Studien sowie relevante technische Unterstützungsmassnahmen, Informationsarbeit und Ausbildungsaktivitäten.

Der Fonds wird durch ein Exekutivkomitee aus Vertretern von sieben Entwicklungsund sieben Industrieländern verwaltet, das die operationelle Politik und die Projektkriterien bestimmt, die Arbeitsprogramme der implementierenden Organisationen annimmt und Investitionsprojekte bewilligt. Vier internationale Organisationen amten als implementierende Organisationen: das Entwicklungsprogramm der UNO (UNDP), das Umweltprogramm der UNO (UNEP), die Organisation für industrielle Entwicklung der UNO (UNIDO) und die Weltbank. Diese implementierenden Organisationen unterstützen die Klientenländer bei der Erstellung von Länderprogrammen, Durchführbarkeitsstudien, und Projektvorschlägen. Sie bieten technische Unterstützung bei der Erarbeitung der Projektvorschläge und der Projektdurchführung.

1.7

Wirkung der Projekte und Programme des GEF und des Ozonfonds

1.7.1

GEF

Von 1991 bis Ende 2001 hat der GEF mehr als 4 Milliarden US-Dollar eigene Mittel in rund 1000 Projekte in 160 Ländern investiert. Mit diesen Mitteln hat der GEF rund 11 Milliarden US-Dollar an Kofinanzierungen mobilisiert, auch aus dem Privatsektor, was die Schrittmacherfunktion und den Mobilisierungseffekt dieses Finanzierungsmechanismus deutlich macht. Tabelle 2 im Anhang zeigt die Investitionen von Eigenmitteln des GEF nach Schwerpunktbereichen und Projektkategorien.

7926

Die strategische Grundlage für den GEF bildet die im Oktober 1995 durch den Rat verabschiedete operationelle Strategie. Diese definiert eine Reihe von Kriterien für operationelle Programme. GEF-Aktivitäten müssen mit nationalen Prioritäten und Politiken übereinstimmen, eine langfristige Wirkung des erzielten globalen Umweltnutzen sicherstellen, Hebelwirkung entfalten, andere nationale und internationale Akteure einbeziehen und sozial und finanziell nachhaltig sein. Bis heute wurden 13 operationelle Programme entwickelt, die in Tabelle 3 im Anhang aufgeführt sind.

Für die Projektarbeit besitzt der GEF verschiedene Finanzierungsfenster zur optimalen Nutzung seiner Ressourcen. Diese sind in Tabelle 4 im Anhang dargestellt.

Dank einem separaten Projektvorbereitungsfonds können wichtige Hindernisse bei der Projektidentifikation und -entwicklung überwunden werden. In reguläre Projekte investiert der GEF im Durchschnitt 8,5 Millionen US-Dollar.

Bei der Beurteilung der Wirkung von GEF-Aktivitäten stützt sich der GEF-Rat und die GEF-Vollversammlung auf eine Reihe von Evaluationsprodukten. Bisher wurden zwei umfassende, unabhängige Tätigkeitsbeurteilungen (Overall Performance Studies) des GEF durchgeführt. Die im Februar 2002 veröffentlichte zweite Gesamtstudie des GEF kommt zum Schluss, dass der GEF einen «signifikanten Beitrag zur Bekämpfung der globalen Umweltprobleme» leistet. Diese Schlussfolgerung wird vor dem Hintergrund zweier Tatsachen gezogen: 1) die Zielsetzung des GEF, weltweit eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, ist äusserst anspruchsvoll, und 2) die ihm zur Verfügung gestellten Mittel sind gemessen an der Grösse und Komplexität der Herausforderung sehr bescheiden. Eine umfassende katalytische Wirkung des GEF ergibt sich aus positiven Resultaten auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Bereichen: ­

Der GEF ist die treibende Kraft bei der Erarbeitung von nationalen Berichten und Massnahmenplänen im Klima- und Biodiversitätsbereich in Entwicklungsländern und damit ein zentraler Stützpfeiler der globalen Umweltkonventionen.

­

Die operationellen Programme des GEF in den Schwerpunktbereichen zeigen heute in wichtigen Aspekten Resultate dank der Demonstrationswirkung innovativer Technologien und Ansätze, der Schaffung personeller und institutioneller Kapazitäten im Umweltbereich und in einigen Fällen mittels Beeinflussung politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.

­

In einigen Fällen lassen sich quantifizierbare Verbesserungen der Umweltsituation direkt auf GEF-Aktivitäten zurückführen, vor allem in den Bereichen Biodiversität und internationale Gewässer. Im Ozonbereich geht ein grosser Teil der Reduktion der Emissionen von OAS in Transitionsländern auf GEF-finanzierte Aktivitäten zurück. Im Klimabereich hat der GEF wesentlich zur Förderung von energiesparenden Technologien und von Quellen erneuerbarer Energien beigetragen.

­

Der GEF hat in vielen Staaten eine ungewöhnliche und viel versprechende Partnerschaft zwischen verschiedenen Regierungsstellen, lokalen Bevölkerungsgruppen, dem Privatsektor, nicht-staatlichen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen und internationalen Institutionen gefördert.

7927

­

Im internationalen Rahmen gilt der GEF als Vorbild für Transparenz und Partizipation bei der Entwicklung und Durchführung von Projekten. Er hat in dieser Hinsicht die reguläre Politik der implementierenden Organisationen beeinflusst.

­

Die implementierenden Organisationen des GEF haben in den letzten Jahren konkrete Fortschritte bei der Integration globaler Umweltanliegen in ihre regulären Arbeitsprogramme, Sektor- und Länderstrategien gemacht.

­

Der GEF baut auf der Zusammenarbeit von drei sehr unterschiedlichen internationalen Organisationen auf und weist daher eine recht komplexe Struktur auf. Die anfänglichen Probleme mit schwerfälligen und zeitraubenden Prozeduren bestehen zum Teil weiterhin. Als Institution ist der GEF trotzdem in den letzten Jahren um einiges effizienter geworden. Die Kooperationsprozeduren zwischen den verschiedenen Partnern und der Projektzyklus (Identifikation, Entwicklung, Bewilligung und Durchführung der Projekte) sind vereinfacht worden. Zudem wurde ein wirksamer Mechanismus zur Finanzierung von Projektentwicklungskosten geschaffen.

1.7.2

Ozonfonds

Die Entwicklungsländer haben sich verpflichtet, bis 2010 völlig auf die Produktion von FCKW und Halonen zu verzichten (siehe Tabelle 1). Bis heute hat der multilaterale Ozonfonds über 1,2 Milliarden US-Dollar für mehr als 3800 Projekte in 124 Entwicklungsländern bewilligt. Die Projekte zur Reduktion des Konsums und der Produktion von Ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) basieren auf 108 Länderprogrammen, wobei der Ozonfonds die Kosten übernimmt für eine Konversion der Produktion auf alternative Substanzen, die die Ozonschicht nicht schädigen. Daneben finanziert der Ozonfonds auch die Betriebskosten von nationalen «Ozonbüros», welche für die Implementierung des Montrealer Protokolls in Entwicklungsländern verantwortlich sind.

Die vollständige Umsetzung der bisher durch den Ozonfonds bewilligten Projekte soll den Konsum von 193 000 Tonnen OAS und die Produktion von 39 000 Tonnen verhindern. Bis zum letzten Jahr konnten bereits Reduktionen von insgesamt rund 142 000 Tonnen realisiert werden. Der Konsum von Halonen erreichte 1995 einen Höchstwert mit 41 000 Tonnen und hat sich vorerst auf diesem Niveau stabilisiert.

Neuste Daten für einzelne Substanzen deuten darauf hin, dass Entwicklungsländer seit 1997 rascher als geplant auf alternative Substanzen oder Techniken umsteigen, so etwa beim Methylbromid.

­

7928

Der Ozonfonds setzt gemäss den Überprüfungen des Exekutivkomitees seine Ressourcen wirksam ein und spielt eine zentrale Rolle bei den Bemühungen der Entwicklungsländer, auf OAS zu verzichten. Trotz des bisher Erreichten besteht jedoch eine gewisse Gefahr, dass viele Entwicklungsländer ihre Verzichtsverpflichtungen nicht termingerecht werden erreichen können (vgl.

2.3). Bei einigen Ländern gibt es Verzögerungen bei der Erstellung und Umsetzung der Länderprogramme und bei der Definition der Ausgangsdaten, welche als Basis für konkrete Investitionsprojekte dienen. Gesamtwirtschaftliche Probleme eines Landes können die Finanzierung von Investitionsprojekten durch den Ozonfonds zusätzlich erschweren. Der internationale

illegale Handel mit FCKW bleibt ebenfalls ein Problem von beträchtlichem Ausmass. All diesen Problemen gilt es in der nächsten Finanzierungsphase besondere Aufmerksamkeit zu schenken.

1.8

Neue Verpflichtungen im Klimabereich

Anlässlich der Wiederaufnahme der 6. Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention im Juli 2001 in Bonn (COP 6bis) wurde ein politischer Durchbruch erreicht, der die Ratifikation des Protokolls von Kyoto auch ohne Beteiligung der USA ermöglichen sollte. Ein Teil der getroffenen Vereinbarungen haben finanzielle Auswirkungen, auf die im entsprechenden Bundesratsantrag hingewiesen wurde (Bundesratsentscheid vom 27. Juni 2001).

Die COP 7 vom November 2001 in Marrakesch konnte die Ergebnisse von Bonn konsolidieren und verbindliche Entscheide verabschieden. An den Vereinbarungen im finanziellen Bereich änderte sich substanziell nichts mehr. Es sollen im Rahmen der Klimakonvention und des Kyoto-Protokolls drei neue spezialisierte Fonds geschaffen und vom GEF verwaltet werden: ­

Adaptation Fund: Dieser im Kyoto-Protokoll verankerte Fonds soll Entwicklungs- und Transitionsländern finanzielle Unterstützung gewähren für konkrete Massnahmen gegen die schädlichen Auswirkungen des Klimawandels. Der Fonds soll durch eine Steuer von 2 % auf den aus Projekten des «Clean Development Mechanism» resultierenden Handelszertifikaten gespeist werden, sowie durch Zusatzbeiträge der Geberländer.

­

Special Climate Fund: Dieser Fonds soll zusätzliche Mittel für die in der Konvention vorgesehenen Klimaschutzmassnahmen in Entwicklungs- und Transitionsländern zur Verfügung stellen.

­

Least Developed Countries Fund: Dieser Fonds soll sich der speziellen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder annehmen. Dabei handelt es sich vor allem um die ärmsten afrikanischen Länder und um die Inselstaaten, für die der Klimawandel eine besonders drastische Herausforderung darstellt.

Für die Kapitalisierung dieser neuen Fonds schlug der Präsident der Klimaverhandlungen im April 2001 ein neuartiges Finanzierungskonzept vor, das auf dem Verursacherprinzip beruht und diesem zu einer Anwendung auf internationaler Ebene verhilft. Der Verteilschlüssel für die neuen Zahlungsverpflichtungen der Geberländer beruht demnach auf dem relativen CO2-Ausstoss der Industrieländer im Jahr 1990, dem Basisjahr des Kyoto-Protokolls. Für die Schweiz ergibt dies einen Anteil von 0,3 %. Anlässlich von COP 6bis einigten sich die Geberländer auf eine gemeinsame politische Erklärung über diese neuen Zahlungsverpflichtungen. Die Schweiz schloss sich dieser Erklärung an, die neben den 15 EU-Staaten auch von Kanada, Neuseeland, Norwegen und Island unterzeichnet wurde. Darin wird der gesamthaft zu entrichtende Betrag auf 410 Millionen US-Dollar pro Jahr festgesetzt.

Die relevanten Kriterien für die Berechnung der daraus resultierenden Zahlungsverpflichtung der Schweiz werden in der Ziffer 2.4 detailliert erläutert.

7929

2

Besonderer Teil

2.1

Betrag und Verwendung des Rahmenkredits

In Anlehnung an den 1998 vom Parlament gesprochenen Rahmenkredit in dieser Sache wird ein neuerlicher Rahmenkredit von gesamthaft 125 Millionen Franken beantragt, zur Abdeckung maximaler Verpflichtungen der Schweiz an den GEF-3 (2002­2006) von 99,07 Millionen Franken, an den multilateralen Ozonfonds des Montrealer Protokolls von 17,43 Millionen Franken und für die neuen Verpflichtungen im Klimabereich von rund 5 Millionen Franken. Als Durchführungskredit werden wiederum 3,5 Millionen Franken beantragt. Die einzelnen Komponenten und Geldbeträge des Rahmenkredits werden in dieser Ziffer detailliert erläutert. Der Rahmenkredit hat eine Mindestdauer von 4 Jahren und die ersten Auszahlungen sollen ab 2003 erfolgen. Die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlage wird in der Ziffer 6 beschrieben und im Beschlussprotokoll dieser Botschaft beantragt.

Mit Bundesratsbeschluss vom 14. November 2001 wurde von einem Aussprachepapier des UVEK in dieser Sache Kenntnis genommen. Der darin genannte Betrag für den neuen Rahmenkredit von 130 Millionen Franken (davon 110 Mio. Fr. für den GEF) bildete die Ausgangslage für die entsprechenden internationalen Verhandlungen. Nach Abschluss der GEF-Verhandlungen kann dieser Betrag nun auf 125 Millionen Franken reduziert werden (davon 99,07 Mio. Fr. für den GEF).

Der Bundesrat betrachtet den Finanzbedarf des beantragten Rahmenkredits als ausgewiesen und ist von der Fähigkeit der erwähnten Institutionen überzeugt, weiterhin wirksame Projekte zum Schutz der globalen Umwelt durchzuführen. Diese Auffassung wird in der vorliegenden Botschaft begründet. Der vorliegende Antrag schliesst an zwei vorangehende Rahmenkredite in dieser Sache an, die das Parlament 1991 und 1998 gesprochen hat. Im Zusammenhang mit der 700-Jahr-Feier der Schweizerischen Eidgenossenschaft wurde 1991 ein Rahmenkredit von 300 Millionen Franken gesprochen, für Umweltprogramme und Umweltprojekte von globaler Bedeutung in Entwicklungsländern. Davon wurden 145 Millionen Franken für Beiträge an multilaterale Fonds verwendet und 155 Millionen für die Durchführung von bi- und multilateralen Massnahmen in Entwicklungsländern. Diese Gelder hat die Schweiz unter anderem für die GEF-Pilotphase und für den GEF-1 sowie für die entsprechenden Phasen des Ozonfonds eingesetzt. Der Rahmenkredit zur Finanzierung von
Programmen und Projekten in Entwicklungsländern zur Bekämpfung globaler Umweltprobleme von 1998 stellte weitere 88,5 Millionen Franken bereit (BBl 1998 3606), die zur Finanzierung des GEF-2 (1998­2001) und der neuen Phase des Ozonfonds verwendet wurden.

7930

2.2

Der neue Beitrag der Schweiz an den GEF

2.2.1

Ressourcenbedarf für den GEF-3

Multilaterale Fonds wie der GEF werden grundsätzlich auf der Basis einer nach wirtschaftlichen Kriterien ausgewogenen Lastenverteilung unter den Geberländern finanziert. Bei der ersten regulären GEF-Phase von 1994­1997 (GEF-1) erlaubte die Zahlungsbereitschaft der USA eine Finanzierung des GEF-1 in der Höhe von 2 Milliarden US-Dollar. Die von europäischen Staaten angestrebten 3 Milliarden USDollar konnten damit nicht erreicht werden.

Die Wiederauffüllung für die Periode 1998­2001 (GEF-2) gestaltete sich ebenfalls schwierig und erreichte schliesslich wiederum 2 Milliarden US-Dollar an Neuverpflichtungen.

Die entsprechenden bisherigen Beiträge der Schweiz an den GEF Trust Fund sind in Tabelle 5 im Anhang aufgeführt.

Ein vom GEF-Sekretariat vorgeschlagenes Budget für den GEF-3 bildete die Grundlage für die internationalen Verhandlungen zur Wiederauffüllung. Es setzt sich aus Projektionen über die Entwicklung des Ressourcenbedarfs in den traditionellen GEF-Schwerpunktbereichen, sowie den neu zugewiesenen Aufgabenbereichen zusammen. Berücksichtigt wird zudem die Kapazität der Empfängerländer, entsprechende Ressourcen zu absorbieren und produktiv einzusetzen, sowie diejenige der implementierenden Organisationen, qualitativ hochwertige Projekte umzusetzen.

Die verschiedenen Evaluationsprodukte des GEF belegen, dass das Angebot an qualitativ hochstehenden und den GEF-Kriterien entsprechenden Projekten zugenommen hat. Auch die Kapazität zur Projektumsetzung der implementierenden Organisationen hat sich verbessert. Eine erhöhte Absorptionskapazität für GEF-Ressourcen in den Empfängerländern ist ebenfalls gegeben, wie dies verschiedene Studien belegen.

Die von der Staatengemeinschaft beschlossenen Erweiterungen des Mandats von GEF (POPs Konvention, Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit, neuer Schwerpunktbereich Desertifikation und Entwaldung) bedingen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel entsprechend höher sind als diejenigen des GEF-2.

2.2.2

Das GEF-3-Verhandlungsergebnis

Die internationalen Verhandlungen zur dritten Wiederauffüllung des GEF begannen im Mai 2001 und wurden im August 2002 abgeschlossen. Insgesamt werden für den GEF-3 Mittel im Umfang von mehr als 2,9 Milliarden US-Dollar zur Verfügung stehen (siehe Tabelle 6). Dieses Verhandlungsergebnis wird der zweiten GEF-Vollversammlung vom 16.­18. Oktober 2002 in Peking zur Verabschiedung unterbreitet. Im Weiteren bedarf der GEF-3 auch der Zustimmung der Exekutivdirektoren der Weltbank, die den Globalen Umweltfonds weiterhin verwalten soll.

Gemäss der «Trust Fund Resolution» für den GEF-3 müssen die Geberländer ihre Anteile durch Auflegung einer entsprechenden Schuldverschreibung bis spätestens 30. Juni 2003 bezahlen. Der Anteil der Schweiz beträgt 99,07 Millionen Franken (siehe Tabelle 6).

7931

Die Basis für die Lastenverteilung zwischen den Geberländern für Finanzbeiträge an den GEF bildet der Verteilschlüssel der Internationalen Enwicklungsvereinigung (International Development Association ­ IDA). Die IDA ist eine Weltbanktochter und vergibt Kredite zu besonders günstigen Bedingungen an die ärmsten Entwicklungsländer. Der geltende IDA-Verteilschlüssel beträgt für die Schweiz 2,43 % und bildet die Grundlage («basic share») für die Bestimmung des Anteils der Schweiz am GEF-3 (siehe Tabelle 6).

Anders als beim GEF-2 einigten sich die Geberländer diesmal nicht auf einen vorbestimmten Zielbetrag. Stattdessen wurde der maximale Betrag, den die USA zu leisten bereit war, als Ausgangslage genommen. Die USA erhöhten im letzten Stadium der Verhandlungen ihren maximalen Betrag ­ als Reaktion auf massiven Druck der anderen Geberländer ­ auf 500 Millionen US-Dollar. Dieser Betrag repräsentiert den «basic share» der USA von 20,86 %. Weiter wurde beschlossen, die Wiederauffüllung nicht in US-Dollar zu nominieren, sondern in Sonderziehungsrechten (SZR). Die relevanten Wechselkurse wurden wie üblich bereits vor Beginn der Verhandlungen fixiert (siehe Tabelle 9). Entsprechend dieser Ausgangslage ergab der «basic share» der Schweiz von 2,43 % einen Betrag von 45,94 Millionen SZR oder 99,07 Millionen Franken.

Wie im IDA Trust Fund der Weltbank summieren sich aus historischen Gründen die «basic shares» aller Geberländer auch im GEF nicht auf 100 %, sondern nur auf 88,99 % (Tabelle 6). Diese strukturelle Lücke ist im GEF grösser als im IDA, weil nicht alle IDA-Geberländer auch GEF-Geberländer sind. Die strukturelle Lücke wird durch freiwillige Zusatzbeiträge der Geberländer verkleinert und soll möglichst geschlossen werden. Dieses Ziel könnte annähernd erreicht werden, da verschiedene Geberländer während dem UNO-Gipfeltreffen über nachhaltige Entwicklung Ende August 2002 zum Teil massive freiwillige Zusatzbeiträge für den GEF-3 anzukündigen gedenken. Angesichts der angespannten Finanzlage des Bundes wird die Schweiz keinen zusätzlichen freiwilligen Betrag leisten, so dass unser Gesamtbeitrag an den GEF-3 von 99,07 Millionen Franken eine feste Grösse darstellt.

Eine Wechselkurs-Reserve für die GEF-3-Zahlungen der Schweiz ist ebenfalls nicht nötig. Dank ihrer tiefen Inflationsrate kann die Schweiz ihre
Verpflichtung in Schweizer Franken eingehen, was die Budgetplanung erheblich erleichtert.

Wie jede Wiederauffüllung des GEF wird auch diese von einem Reformpaket begleitet, das von den Geberländern ausgehandelt wurde und von der GEF-Vollversammlung verabschiedet werden muss. Darin sind Massnahmen zur Förderung der Effizienz, Wirkung und Nachhaltigkeit von GEF-Aktivitäten enthalten. Im weiteren wurden erstmals quantitative Zielvorgaben für die einzelnen Schwerpunktthemen beschlossen. Das Reformpaket stützt sich auf die Schlussfolgerungen und Empfehlungen der zweiten Gesamtevaluation des GEF vom Februar 2002.

7932

2.2.3

Modus der Auszahlungen für GEF-3

Zu unterscheiden ist zwischen der offiziellen Geltungsdauer des GEF-3 (Juli 2002­ Juni 2006, gemäss Geschäftsjahr von Weltbank und GEF) und dem effektiven Abruf der verpflichteten Mittel, der für den GEF-3 wegen des verzögerten Abschlusses der internationalen Verhandlungen zur Wiederauffüllung nicht vor 2003 beginnen wird.

Die Weltbank als Verwalterin des GEF Trust Funds ruft die Beiträge gemäss einem vorbestimmten Fahrplan (Tabelle 7) über eine Periode von 10 Jahren hinweg ab.

Die Geberländer hinterlegen vorerst bei der Fondsmanagerin (Weltbank) ein «Instrument of Commitment», das die Gesamtsumme ihres GEF-Beitrages nennt.

Anschliessend werden durch das Ressort Multilaterale Finanzierungsinstitutionen des SECO bei der Nationalbank vier gleich grosse, nicht verhandelbare und zinslose Schuldverschreibungen (Promissory Notes) aufgelegt. Termin dafür ist der 30. Juni 2003. Die Schuldverschreibung gibt dem Fondsmanager das Recht, den Schweizer GEF-Beitrag bei der Nationalbank regelmässig einzufordern, was normalerweise vierteljährlich erfolgt.

Die zu erwartenden effektiven Auszahlungen pro Jahr sind in Tabelle 11 im Anhang dargestellt.

2.3

Der neue Beitrag der Schweiz an den Ozonfonds

Die bisherigen Zahlungen der Schweiz an den Ozonfonds sind in Tabelle 8 im Anhang aufgeführt. Die Verhandlungen zur Wiederauffüllung für die nächste offizielle Phase (2003­2005) sollen noch vor Ende 2002 abgeschlossen werden. Der für diesen Rahmenkredit benötigte Betrag für den Ozonfonds kann auf 17,43 Millionen Franken veranschlagt werden.

Dieser Betrag beruht auf der offiziellen Schätzung des Gesamtbetrags der Wiederauffüllung von 550­600 Millionen US-Dollar (UNEP/TEAP, 2002). Der Anteil der Schweiz beträgt 1,27 %, gemäss dem geltenden UNO-Verteilschlüssel. Da verbindliche Wechselkurse noch ausgehandelt werden müssen, wird derselbe Wechselkurs angewendet wie für den GEF-3 (Tabelle 9). Ein zusätzlicher Betrag von 4,35 Millionen ist nötig wegen der Diskrepanz zwischen der Laufzeit des beantragten Rahmenkredits und der Dauer der nächsten Phase des Ozonfonds. Nur so können die fortlaufenden Zahlungen des Beitrags der Schweiz an den Ozonfonds während der gesamten Laufzeit dieses Rahmenkredits gewährleistet werden Der für diesen Rahmenkredit relevante Gesamtbetrag für den Ozonfonds beträgt demnach 17,43 Millionen Franken. Die zu erwartenden jährlichen Zahlungen sind in Tabelle 11 im Anhang aufgeführt.

Neben der Weiterführung der Finanzierung von Investitionsprojekten muss der Ozonfonds in der nächsten Phase mehr in die Verbesserung und Anpassung der Länderprogramme investieren sowie in die Stärkung der nationalen Ozoneinheiten.

In einigen Ländern bestehen Probleme mit dem zum Teil weit verbreiteten illegalen Handel mit FCKW und dessen Gebrauch sogar in Anlagen, welche bereits für Alternativen umgerüstet wurden. Die Verfolgung solcher Verstösse bedarf adäquater

7933

Ressourcen für unangekündigte Kontrollbesuche in industriellen Betrieben und für eine Verstärkung der Grenzkontrollen zur Unterbindung des illegalen Handels mit FCKW.

2.4

Umfang der neuen Verpflichtung im Klimabereich

Ziffer 1.9 beschreibt die Entstehung und die Komponenten der neuen finanziellen Verpflichtungen der Schweiz im Klimabereich. Mit diesen Mitteln sollen Aktivitäten im Zusammenhang mit den drei neu geschaffenen und von GEF verwalteten Klima-Fonds finanziert werden. Der von den Geberländern vereinbarte Gesamtbetrag beträgt 410 Millionen US-Dollar pro Jahr und soll so bald als möglich, aber spätestens ab 2005 erbracht werden. Als Verteilschlüssel wurde der relative CO2-Ausstoss der industrialisierten Staaten im Basisjahr 1990 vereinbart, was einer Internationalisierung des Verursacherprinzips gleichkommt. Demnach beträgt der Anteil der Schweiz 0,3 %.

Dies ergibt für die Schweiz einen Basisbetrag von 1,23 Millionen US-Dollar pro Jahr. Da kein verbindlicher Wechselkurs vereinbart wurde, soll jeweils der Kurs am Tag der Auszahlung verwendet werden. Zwecks Bestimmung eines Betrags für diesen Rahmenkredit ist daher von einem Wechselkurs von 1.50 auszugehen, was einen Basisbetrag von rund 2 Millionen Franken pro Jahr ergibt.

Gemäss den geltenden Bedingungen soll die Schweiz diesen Betrag «so schnell als möglich, aber spätestens ab 2005» erbringen. Es wird deshalb eine «phase-in»Strategie verfolgt, wonach 2003 mit bescheidenen Zahlungen begonnen wird. Der volle jährliche Betrag von 1,23 Millionen US-Dollar soll erst ab 2005 entrichtet werden.

Die für den Rahmenkredit relevante Gesamtsumme beträgt demnach 5 Millionen Franken. Damit werden die Vorgaben des Bundesrats in dieser Sache eingehalten (Bundesratsentscheid vom 27.6.2001). Die zu erwartenden jährlichen Zahlungen sind in Tabelle 11 aufgeführt.

2.5

Durchführungskredit

Zusätzlich zu den Rubriken GEF, Ozon und Klima wird ein Durchführungskredit in derselben Höhe beantragt, wie ihn die eidgenössischen Räte beim Rahmenkredit von 1998 bewilligt haben: 3,5 Millionen Franken. Zum einen dient dieser Betrag zur Fortführung der 200 Stellenprozente, die dem BUWAL bereits 1991 in dieser Sache zugesprochen wurden und die mittels des Rahmenkredits von 1998 weitergeführt wurden. Die neuerliche Weiterführung dieser Stellen ist unabdingbar für die verwaltungsinterne Betreuung der Dossiers GEF und Ozon und für die adäquate Vertretung der Schweiz in den relevanten internationalen Foren. Zusätzlich sollen mit diesen Mitteln wiederum begleitende Aktivitäten finanziert werden.

Eine wichtige neue Aktivität ist die Führungsrolle der Schweiz in der neuen Stimmrechtsgruppe im GEF, die in den kommenden Jahren einen beträchtlichen Arbeitsaufwand mit sich bringen wird. Die Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF wurde auf Initiative des Eidgenössischen Finanzdepartements per Bundesratsbeschluss

7934

vom 20. Oktober 1999 gegründet. Ein Antrag von Kasachstan um Aufnahme in diese Stimmrechtsgruppe soll noch dieses Jahr entschieden werden.

Zur Qualitätskontrolle und zur Wahrnehmung der umfassenden Pflichten des Vertreters der Schweiz im GEF-Rat soll zudem das seit 1996 bestehende Réseau d'Appui GEF (RdA-GEF) weiterfinanziert werden. Dieses befasst sich in erster Linie mit der Beurteilung der Projektvorschläge, die den Ratsmitgliedern regelmässig zur Begutachtung zugestellt werden. Das RdA-GEF beruht auf einer engen Zusammenarbeit zwischen BUWAL und DEZA, unter Einbezug externer Experten.

Angesichts des grossen Volumens an GEF-Projekten beansprucht die Wahrnehmung dieser Schlüsselaufgabe des Ratsmitglieds beträchtliche Ressourcen. Durch die Arbeit des RdA-GEF hat die Schweiz im GEF-Rat bei der kritischen Beurteilung von GEF-Arbeitsprogrammen eine führende Rolle übernehmen können. Diese Arbeit resultiert oft in konkreten Empfehlungen für eine strategische und programmatische Neuausrichtung des GEF in den verschiedenen Schwerpunktbereichen. Zur Zeit befasst sich das RdA-GEF mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für eine engere Definition der strategischen Prioritäten und Zielvorgaben des GEF in den verschiedenen Arbeitsbereichen.

Ein weiteres Beispiel der Verwendung von Mitteln aus dem Durchführungskredit der GEF-2-Periode ist die Publikation eines von Schweizer Unternehmen angeregten «Beschaffungsleitfadens» für den GEF, der diesen den Zugang zu GEFAufträgen erleichtern soll. Gemäss dem neusten «GEF Procurement Report» haben Schweizer Unternehmen bisher ein Volumen von insgesamt 20,5 Millionen Franken an GEF-Aufträgen sichern können (Stand Dezember 2000).

Ein vom BUWAL finanzierter globaler Workshop zur Förderung der Marktentwicklung für Solartechnologie in Entwicklungsländern (September 2000) bot den Vertretern schweizerischer KMUs ein willkommenes globales Forum und trug zudem entscheidend zur Neuorientierung dieser Aktivitäten im GEF bei. In Zusammenarbeit mit der Weltbank, dem GEF-Sekretariat und dem in der Schweiz ansässigen World Business Council for Sustainable Development ist für 2003 eine vom BUWAL mitfinanzierte Veranstaltung geplant, die den vermehrten Einbezug der Privatwirtschaft in die Arbeit des GEF thematisieren wird.

Schliesslich ist auch auf die Anstrengungen der Schweiz zur
Förderung der Kohärenz im zunehmend fragmentierten globalen Umweltregime hinzuweisen. Auf Initiative der Schweiz sind im Bereich der GEF-relevanten globalen Umweltkonventionen wichtige Arbeiten zur Förderung der Kohärenz im Gange. Dadurch sollen beispielsweise bestehende Divergenzen zwischen Klimakonvention und MontrealProtokoll und zwischen Klimakonvention und Biodiversitätskonvention analysiert und bereinigt werden. In beiden Fällen haben die betroffenen Konventionen auf Anregung der Schweiz Arbeitsgruppen geschaffen, die sich mit dieser Thematik befassen.

Für eine Fortsetzung der vorausschauenden Politiken und strategischen Arbeiten der Schweiz im Bereich der globalen Umwelt und für eine wirkungsvolle Leitung der Stimmrechtsgruppe der Schweiz im GEF ist der beantragte Durchführungskredit unerlässlich.

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3

Auswirkungen

3.1

Finanzielle Auswirkungen

Der neue Rahmenkredit für die globale Umwelt Rubrik

GEF Ozonfonds Klima Durchführung Total

Betrag (SFR Millionen)

99,07 17,43 5,00 3,50 125,00

Der vom Bundesrat beantragte Rahmenkredit beläuft sich auf 125 Millionen Franken. Dabei fallen die Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der dritten Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds GEF mit 99,07 Millionen Franken am stärksten ins Gewicht.

Die auf Grund des beantragten Rahmenkredites einzugehenden Verpflichtungen lösen jährliche Zahlungen in den Jahren 2003 bis 2012 aus. Die hierfür benötigten Mittel sind im Voranschlag 2003 und im Finanzplan 2004­2006 in der Rubrik 810.3600.505 «Multilaterale Umweltfonds» des BUWAL eingestellt.

Mit Ausnahme des Durchführungskredits beruhen die beantragten Geldbeträge auf internationalen Verhandlungen unter Beteiligung aller Geberstaaten und den daraus resultierenden aussenpolitischen Verpflichtungen. Der vereinbarte Gesamtbetrag einer Wiederauffüllung wird jeweils von den Geberländern im Konsens bestimmt.

Obwohl ein Geberland auch durch Anwendung internationalen Rechts nicht gezwungen werden kann, seiner Zahlungsverpflichtung nachzukommen, ist der zu erwartende politische Schaden bei Nichteinhaltung oder massiv verspäteter Bezahlung gross. Beim GEF ergaben sich bisher nur mit den USA und Italien gewisse Probleme. Beide haben inzwischen verbindliche Pläne zur vollständigen Begleichung ihrer Zahlungsrückstände vorgelegt. Im gleichen Sinne sind die den internationalen Verhandlungen zugrunde liegenden Verteilschlüssel ebenfalls verbindlich.

Beim GEF beruht die Anwendung des IDA-Verteilschlüssels auf einem Konsens der Geberländer im Vorfeld zu den Verhandlungen für GEF-1 (1993). Analog dazu gilt beim Ozonfonds die Abmachung unter den Geberländern, dass der reguläre UNOVerteilschlüssel zur Anwendung kommt.

Unter Berücksichtigung der geschilderten Umstände müssen die Komponenten dieses Rahmenkredits, wenn nicht de jure, so doch de facto, als Pflichtbeiträge betrachtet werden. Die zu erwartenden jährlichen Zahlungen sind in Tabelle 11 im Anhang aufgeführt.

Die für die Zahlungen aus dem beantragten Rahmenkredit massgeblichen Wechselkurse beruhen bei GEF und Ozonfonds auf verbindlichen Abmachungen zwischen den Geberstaaten. Die verbindlichen Wechselkurse für GEF-3 sind in Tabelle 9 aufgeführt. Beim Ozonfonds wird die Definition einer ähnlichen Wechselkursbestimmung noch Gegenstand der Verhandlungen sein. Für den beantragten Rahmenkredit werden deshalb dieselben Wechselkurse verwendet wie für den GEF-3. Bei den 7936

Beiträgen für die neuen Klimafonds fehlt eine Wechselkurs-Vereinbarung unter den Geberländern. Deshalb gelangen hier die Wechselkurs-Annahmen des Bundesrates zum Voranschlag 2003 und zum Finanzplan 2004­2006 zur Anwendung.

3.2

Ausgabenbremse

Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b der Bundesverfassung sieht zum Zweck der Ausgabenbegrenzung vor, dass Subventionsbestimmungen und Verpflichtungskredite sowie Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, in jedem der beiden Räte der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder bedürfen. Die vorliegende Änderung des Umweltschutzgesetzes sowie der Rahmenkredit unterstehen deshalb der Ausgabenbremse.

3.3

Personelle Auswirkungen

Für die Betreuung der mit dieser Vorlage verbundenen Aufgaben wird die Finanzierung von zwei Stellen des BUWAL aus dem Rahmenkredit beantragt. Diese bereits aus den Rahmenkrediten von 1991 und 1998 finanzierten Stellen sind für die weitere Betreuung der Dossiers in diesem Bereich unabdingbar.

3.4

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Der beantragte Rahmenkredit hat keine direkten volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Nennenswert ist die Tatsache, dass gemäss offiziellen Angaben der Weltbank der schweizerischen Privatwirtschaft durch den GEF bisher Aufträge im Gesamtwert von rund 20,5 Millionen Franken erwachsen sind (Stand Dezember 2000).

3.5

Zuständigkeiten

Für den Vollzug der Massnahmen bei der Verwendung dieses Rahmenkredites zeichnet das BUWAL verantwortlich, das auch die Federführung hat für die internationalen Verhandlungen im Rahmen der UNO-Konventionen über Klimaänderungen, biologische Vielfalt und persistente organische Schadstoffe, sowie im Rahmen des Montrealer Protokolls zur Kontrolle der ozonschichtabbauenden Substanzen.

Die Federführung für die UNO-Konvention zum Kampf gegen die Wüstenbildung liegt bei der DEZA. Auf der Ebene der Bundesverwaltung arbeitet das BUWAL bei der Betreuung der GEF- und Ozondossiers eng mit der DEZA zusammen. Das BUWAL stellt das GEF Ratsmitglied und die DEZA dessen Stellvertreter. Bei der Verwaltung des Rahmenkredites kann das BUWAL auf die bisherige Mitwirkung der DEZA, der PD/EDA, des SECO und der Finanzverwaltung und auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Ämtern im gesamten Bereich der internationalen Umweltpolitik aufbauen. Die verwaltungsinterne Koordination erfolgt nach Arti7937

kel 14 RVOV (SR 172.010.1) und gemäss der Verordnung über die Durchführung von Umweltprogrammen und ­projekten von globaler Bedeutung in Entwikclungsländern (SR 172.018).

4

Legislaturplanung

Die Vorlage ist unter Ziel 3 «Einsatz zu Gunsten einer offenen und nachhaltigen Weltwirtschaftsordnung» des Berichtes über die Legislaturplanung 1999­2003 vom 1. März 2000 (BBl 2000 2276 ) einzuordnen und entspricht der Richtlinie 7 «Weiterentwicklung einer nachhaltigen Aussenwirtschaftspolitik und der internationalen Umweltpolitik». Der finanziellen Beteiligung am GEF, dem Ozonfonds und den neuen Klimafonds kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu, da diese Fonds als Finanzierungsmechanismen der UNO-Konventionen über Klima, Biodiversität, persistente organische Schadstoffe (POPs) und Ozon dienen.

5

Verhältnis zum Europäischen Recht

Die in dieser Botschaft vorgeschlagene Änderung des Umweltschutzgesetzes steht im Einklang mit dem europäischen Recht.

6

Rechtliche Grundlagen

Mit Bundesratsbeschluss vom 5. Juni 2000 wurde die Praxis für Finanzbeiträge im Bereiche der auswärtigen Angelegenheiten angepasst. So bedürfen diese neu grundsätzlich einer formell-gesetzlichen Grundlage. Dies gilt insbesondere für Bereiche, die von erheblicher Bedeutung für die schweizerische Aussenpolitik sind, wie z.B.

die humanitäre Politik, die Sitzstaatpolitik, friedenserhaltende Massnahmen und die internationale Umweltpolitik. Die neue Praxis trägt damit auch den Anforderungen von Artikel 164 Absatz 1 BV Rechnung, wonach wichtige rechtsetzende Bestimmungen in Form eines Bundesgesetzes zu erlassen sind.

Der Bundesrat schlägt deshalb dem Parlament mit der vorliegenden Botschaft über einen Rahmenkredit für die Globale Umwelt gleichzeitig auch eine Ergänzung des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 (USG, SR 814.01) vor. Mit der neuen Gesetzesbestimmung (Art. 52a USG) soll die geforderte formellgesetzliche Grundlage für den hier vorgeschlagenen Rahmenkredit (Absatz 1 Buchstabe d) geschaffen werden. Die Bestimmung soll gleichzeitig als Rechtsgrundlage für Beiträge an internationale Organisationen oder Programme im Bereiche des internationalen Umweltschutzes (Absatz 1 Buchstabe a) dienen, wie beispielsweise an das Umweltschutzprogramm der Vereinten Nationen (UNEP). Sie soll weiter die Grundlage für Beiträge zur Umsetzung von internationalen Umweltschutzabkommen bilden (Absatz 1 Buchstabe b). Die Schweiz entrichtet an die Umweltabkommen, denen sie beigetreten ist, die jährlichen obligatorischen Mitgliederbeiträge. Schliesslich soll die neue Gesetzesbestimmung als Grundlage zur Finanzierung von Sekretariaten internationaler Umweltabkommen dienen, die ihren definitiven Sitz in der Schweiz haben (Absatz 1 Buchstabe c). So gewährt die Schweiz an die Finanzierung

7938

des Sekretariates des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (SR 0814.05) in Genf freiwillig angemessen erhöhte Beiträge Die neue Gesetzesbestimmung sieht vor, dass Beitrage an Fonds zur Unterstützung von Entwicklungs- und Transitionsländer bei der Umsetzung von internationalen Umweltabkommen immer in Form von Rahmenkrediten für jeweils mehrere Jahre beschlossen werden müssen (Absatz 2). Beiträge an internationale Organisationen oder Programme im Bereich des internationalen Umweltschutzes und Beiträge zur Umsetzung von internationalen Umweltabkommen sowie Beiträge zur Finanzierung von Sekretariaten internationaler Umweltabkommen, die ihren definitiven Sitz in der Schweiz haben, sind hingegen grundsätzlich im Rahmen des jährlichen Voranschlags zu gewähren. Sie können aber auch gestützt auf die Bestimmungen des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (FHG, SR 611.0) in der Form von Rahmenkrediten beschlossen werden.

Gestützt auf Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung über das Vernehmlassungsverfahren vom 17. Juni 1991 (SR 172.062) muss die Bundesverwaltung ein Vernehmlassungsverfahren durchführen zu Erlassen und völkerrechtlichen Verträgen, die von erheblicher politischer, wirtschaftlicher, finanzieller oder kultureller Tragweite sind oder in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden.

Die neue Förderungsbestimmung für die internationale Umweltpolitik wird vorwiegend innerhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden und die Kantone sind davon nicht betroffen. Hinzu kommt, dass die finanzielle Tragweite der neuen Bestimmung beschränkt ist, weil die Bundesversammlung über die zu gewährenden Beiträge jeweils zusätzlich gesondert befinden muss. Unter diesen Gegebenheiten hat der Bundesrat entschieden, auf die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahrens zu verzichten.

Der neue Artikel 52a USG stützt sich auf Artikel 74 der Bundesverfassung, welcher dem Bund eine umfassende Zuständigkeit zum Erlass von Vorschriften im Bereich des Umweltschutzes gibt.

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für die Bewilligung des beantragten Rahmenkredits ergibt sich aus Artikel 167 BV. Der anbegehrte Rahmenkredit ist gemäss Artikel 140 und 141 der Bundesverfassung nicht dem Referendum unterstellt und somit
auf Grund von Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu erlassen. Die materiellrechtliche Basis für den Rahmenkredit findet sich im vorgeschlagenen Artikel 52a USG.

Beilagen Anhang 1: Projektbeispiele Anhang 2: Tabellen 1­11 Anhang 3: Literatur- und Quellenverzeichnis

7939

Anhang 1

Projektbeispiele Projektbeispiel 1: GEF im Klimabereich Energiesparlampen brauchen weniger als ¼ der Elektrizität herkömmlicher Glühbirnen und haben eine viel grössere Lebensdauer als diese. Sie sind aber auch wesentlich teurer, was sich in vielen Ländern als grosses Hindernis für ihre Marktdurchsetzung erwiesen hat. Ein GEF-Projekt zur Marktdurchsetzung von fluoreszierenden Sparlampen in Polen gilt als besonders erfolgreich. Etwa 20 % der polnischen Haushalte benützen inzwischen solche Lampen. Äusserst kostengünstige CO2Reduktionsmassnahmen mit Langzeitwirkung konnten so realisiert werden, ebenso beträchtliche Einsparungen von Investitionen in die Elektrizitätserzeugung. Ähnliche Projekte werden heute durch den GEF in vielen Ländern unterstützt, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor. Die Tatsache, dass es dem GEF gelungen ist, in diesem Bereich die Transformation mehrerer nationaler Märkte zu erwirken, macht die Schrittmacherfunktion und den Mobilisierungseffekt des GEF deutlich.

Auf die stark wachsende Nachfrage nach Elektrizität hat die thailändische Regierung 1991 mit einem umfassenden nachfrageseitigen Managementprogramm reagiert. Das fünfjährige Programm mit einem Finanzvolumen von 189 Millionen US-Dollar wurde durch den GEF mit 9,5 Millionen US-Dollar unterstützt. Zentrale Elemente sind eine Öffentlichkeitskampagne zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der Industrie für Energiesparmassnahmen sowie die gezielte Unterstützung für den Einsatz energieeffizienter Technologien und Massnahmen. Das Projekt hat energiesparende Klimaanlagen, Kühlschränke, Lampen und Motoren popularisiert und seit Projektbeginn zu Einsparungen von 1564 Gigawattstunden Elektrizität geführt.

Damit konnten jährlich 1 Million Tonnen CO2 vermieden, Investitionseinsparungen von 295 Millionen US-Dollar und Reduktionen in den Elektrizitätsrechnungen der Konsumenten von jährlich 100 Millionen US-Dollar realisiert werden.

Der GEF finanziert auch Programme, die umweltfreundlichen Energietechnologien wie der Photovoltaik und der Windenergie zum Marktdurchbruch verhelfen. Die neusten Solar- und Windenergieprojekte des GEF bauen auf einer engen Zusammenarbeit mit dem Privatsektor auf. Es gibt konkrete Anzeichen dafür, dass der GEF die Technologieentwicklung und Preisgestaltung in diesen Bereichen auf globaler Ebene
bereits positiv beeinflusst hat. Seit seiner Gründung hat der GEF 570 Millionen US-Dollar in erneuerbare Energieprojekte in insgesamt 47 Ländern investiert und dabei Kofinanzierungen von 2,5 Milliarden US-Dollar ausgelöst (GEF 2002).

7940

Projektbeispiel 2: GEF und Biodiversität Das GEF-Projekt zum Schutz von fünf bedrohten Küstenfeuchtgebieten in Ghana hat zu konkreten Verbesserungen des Umweltzustands in diesen Ökosystemen geführt, die für Zugvögel eine vitale Bedeutung haben. Projektkomponenten betrafen die Erfassung des Umweltzustandes, die Entwicklung von Schutzprogrammen, und die Ausbildung von Aufsehern und Parkpersonal. Das Projekt beinhaltete ebenfalls die Umleitung von Abwässern einer geplanten Kläranlage, die sonst in die ökologisch wertvolle Sakumo-Lagune geleitet worden wären. Bei diesem bereits abgeschlossenen GEF-Projekt konnte eine signifikante Zunahme der Population von Zugvögeln an drei Standorten, eine Reduktion der Zerstörung der Mangrovenwälder für die Beschaffung von Brennholz sowie eine allgemeine Abnahme der ökologisch schädlichen Auswirkungen menschlicher Aktivitäten in diesen Gebieten nachgewiesen werden.

In Uganda wurde ein Treuhandfonds eingerichtet zum Schutz der Biodiversität im 331 Quadratkilometer grossen Nationalpark von Bwindi und im 48 Quadratkilometer grossen Mgahinga-Gorilla-Nationalpark. Die Biodiversität in diesen beiden Parks gehört zu den reichsten in Afrika. Aus dem Ertrag des Treuhandfonds können die wiederkehrenden Kosten für den Parkunterhalt finanziert werden. Mit einem weiteren Teil des Einkommens wird der lokalen Bevölkerung bei der Entwicklung von alternativen Einkommensmöglichkeiten geholfen, die nicht auf einer traditionellen Nutzung der Waldressourcen basieren, z.B. Baumzucht, Bienenhaltung und Aquakultur. Der Fonds hat auch Beiträge zum Bau von Schulen und Kliniken geleistet.

Mit dem GEF-Projekt konnte die rasante Zerstörung der Ökosysteme in den zwei Parks aufgehalten und eine allmähliche Zunahme der Populationen bei grossen Wildtieren und den Berggorillas erreicht werden.

Der GEF finanziert Projekte, die den aktiven Einbezug der Bevölkerung anstreben, die in unmittelbarer Nähe bedeutender Naturschutzgebiete lebt. Durch partizipative Methoden kann so der Schutz vitaler Ökosysteme verbunden werden mit einer Förderung der wirtschaftlichen Aktivitäten durch die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und damit mit einer Verbesserung des Lebensstandards der lokalen Bevölkerung. In Partnerschaft mit Regierungen, Institutionen, NGOs und der lokalen Bevölkerung hat der GEF bisher
etwa 1,2 Milliarden US-Dollar für den Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt in über 120 Ländern investiert und dabei Kofinanzierungen im Umfang von etwa 2 Milliarden US-Dollar ausgelöst (GEF 2002).

Projektbeispiel 3: ein GEF-Projekt ­ drei Schwerpunktbereiche In Senegal unterstützt der GEF mit 20 Millionen US-Dollar ein Projekt, mit welchem ein Beitrag zu drei Schwerpunktbereichen geleistet wird: zur nachhaltigen Energienutzung und damit zum Klimaschutz, zum Schutz der biologischen Vielfalt sowie zum Kampf gegen die Bodenerosion und -verarmung. Die Projektaktivitäten konzentrieren sich auf die Wälder in der Gegend von Tambacounda und Kolda, in der sich rund 25 % der verbleibenden Wälder im Süden Senegals befinden. Diese Wälder dienten bisher als Lieferanten von Holzkohle für die 700 km entfernt liegende Hauptstadt Dakar. Die Holzkohlegewinnung in den letzten 15 Jahren war nicht nachhaltig und die Lokalbevölkerung profitierte zudem kaum davon. Der GEF 7941

finanziert nun Massnahmen, welche lokalen Dörfern Eigentumsrechte für die Wälder verleihen, und unterstützt nachhaltige Landwirtschaft zum Schutz bestimmter Waldabschnitte und als Pufferzonen zum Niokolo-Koba, einem Naturschutzgebiet von globaler Bedeutung. Die wirtschaftlichen Aktivitäten betreffen das Sammeln von Holz und die Erzeugung von hochwertiger Holzkohle mit verbesserten Meilern.

15 % des Einkommens aus der Köhlerei wird von den Dörfern für Waldunterhaltsarbeiten eingesetzt. Dazu gehört die Aufforstung mit lokalen Baumarten, der Unterhalt von Waldschneisen zur Vermeidung und Kontrolle von Waldbränden sowie kontrollierte Brände zur Verminderung des Potenzials für Waldbrände. Mit flankierenden Massnahmen werden die Dorfbewohner auch beim Unterhalt von Gemüsegärten, bei der Waldhonigproduktion und bei der Viehhaltung unterstützt. Dieses Projekt ist deshalb ein Musterbeispiel für die «multiple benefits» vieler GEF-Projekte.

Projektbeispiel 4: GEF und internationale Gewässer Die operationelle Strategie des GEF sieht die Durchführung von grenzüberschreitenden, diagnostischen Analysen (GDA) vor, welche die Grundlage für die Entwicklung strategischer Aktionsprogramme (SAP) bilden, im Rahmen welcher spezifische Massnahmen finanziert werden können. Über die GDA können Art und Ausmass der Umweltprobleme und deren sozio-ökonomische Ursachen identifiziert werden. Der GDA/SAP-Prozess hat in vielen Fällen die regionale Zusammenarbeit zwischen Staaten zum Schutz gemeinsamer Gewässer signifikant gestärkt und in einigen Fällen frühe Gespräche über politisch heikle Punkte gefördert, so etwa im Fall des Schwarzen Meeres und der südchinesischen See. Als konkretes Resultat dieses Prozesses läuft bereits ein GEF-Projekt zur Reduktion der Verschmutzung des Schwarzen Meeres mit Beteiligung aller 17 Staaten des Einzugsgebiets der Donau.

Der GEF finanziert ebenfalls Demonstrationsprojekte, so etwa in Ägypten. Ein grosser Teil der ungeklärten Abwässer aus Kairo fliessen in den Manzala-See und von dort in den Nil. Sie gefährden in der Folge die Gesundheit der Flussanwohner und tragen zur Verschlechterung der Umweltsituation im Mittelmeer bei. Die Hauptzielsetzung des 4,5-Millionen-$-Projekts ist die Entfernung organischer Stoffe aus den Abwässern mit Hilfe eines bepflanzten Bodenfilters (constructed wetland). Für die Replikation dieser bewährten und kostengünstigen Methode der Abwasseraufbereitung besteht bei erfolgreicher Demonstration in Ägypten ein grosses Potenzial. Ein wichtiges Ziel des Projekts ist daher das Sammeln von Erfahrungen bezüglich der Art lokaler wissenschaftlich-technischer Kapazitäten, welche für den erfolgreichen Aufbau und den Unterhalt dieser Technologie zur Abwasserbehandlung notwendig sind.

7942

Anhang 2

Tabellen Fahrplan für den Verzicht auf die wichtigsten ozonschichtabbauenden Substanzen (OAS) Tabelle 1 Substanz

Zeitplan

Halone

Industrieländer: Verbot von Produktion und Konsum bis 1994.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums bis Juli 1999 auf durchschnittlichem Konsum von 1995­1997, Reduktion um 50 % bis 2005, 85 % bis 2007, und völlige Eliminierung bis 2010.

FCKW, Tetrachlorkohlenwasserstoff

Industriestaaten: Verbot von Produktion und Konsum bis 1996.

Methylbromid

Industriestaaten: Reduktion um 25 % bis 1999, 50 % bis 2001, 70 % bis 2003, und Eliminierung bis 2005.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums bis Juli 1999 auf durchschnittlichem Konsum von 1995­1997, Reduktion um 50 % bis 2005, 85 % bis 2007, und völlige Eliminierung bis 2010.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums bis 2002 auf durchschnittlichem Konsum von 1995­1998, Reduktion um 20 % bis 2005, und völlige Eliminierung bis 2015.

Teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffen (HFCKW)

Industriestaaten: Reduktion um 35 % bis 2004, 65 % bis 2010, 90 % bis 2015 und 99,5 % bis 2020.

0,5 % für Unterhaltszwecke bleibt erlaubt bis 2030.

Entwicklungsländer: Einfrieren des Konsums bis 2016 auf Stufe des Konsums von 2015 und völlige Eliminierung bis 2040.

Bromchlormethan Industrie- und Entwicklungsländer: Sofortiges Verbot.

Als Ersatzstoff gedacht und 1998 eingeführt.

Stand August 2001

7943

Verpflichtete Gelder für GEF Projekte, 1991 bis 2001 (in Millionen US Dollar) Tabelle 2 Biodiversität Klima Internationale Gewässer Ozon Sektorübergreifende Projekte Befähigende Aktivitäten Mittlere Projekte bis $ 1 Million Projektentwicklungsbeiträge

1347 1277 528 168 213 68 95 51

Total

3747

Die operationellen Programme der GEF Tabelle 3 Biodiversität:

OP1: aride und semi-aride Ökosysteme; OP2: Küstengebiete, Meere und Süsswasser; OP3: Wald; OP4: Berggebiete; OP13: Schutz und nachhaltige Nutzung von Biodiversität von Bedeutung für die Landwirschaft.

Klimaschutz:

OP5: Förderung von Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Energiekonservierung; OP6: Förderung von erneuerbaren Energiequellen und Energietechnologien; OP7: Reduktion der Kosten von umweltfreundlichen Technologien im Energiebereich; OP11: Förderung umweltgerechter Transportmittel.

Internationale Gewässer:

OP8: Gewässerschutz; OP9: integrierte Land-, Wassermassnahmen; OP10: schadstoffbasierendes Programm.

Bereichsübergreifend:

OP12: integriertes Management von Ökosystemen

In Vorbereitung:

persistente organische Schadstoffe (POPs), Land Degradation

Für den Ozonbereich besteht kein separates operationelles Programm, da die GEF sich an den Vorgaben des Ozonfonds orientiert.

7944

GEF-Projekttypen Tabelle 4 Reguläre Projekte

ab $ 1 Million

Bewilligung durch den GEF-Rat als Teil der Programmtranchen

Mittelgrosse Projekte

$ 50 000­$ 1 Million

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Befähigende Aktivitäten (Erfüllung der Berichterstattungspflicht gemäss Konventionen)

$ 200 000­300 000

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Fonds für Projektvorbereitungen

Typ A: $ 25 000 Typ B: $ 350 000 Typ C: bis $ 1 Million

Beschleunigtes Bewilligungsverfahren

Small Grants Program: kleine Beiträge für lokale Aktionen zugunsten der globalen Umwelt

bis $ 50 000

Durch das UNDP und nationale Komitees verwaltet und als reguläres Grossprojekt vom GEF-Rat periodisch bewilligt. Bisher wurden über 2000 Aktionen in 54 Ländern bewilligt.

GEF Trust Fund und die bisherigen Beiträge der Schweiz Tabelle 5 GEF-Periode

Pilotphase (1991­1993)

Gesamtbetrag US$ Millionen

Anteil CH SFR Millionen

800

57

GEF-1 (1994­1997)

2000

65

GEF-2 (1998­2001)

2000

65

Total 1991­2001

4800

187

7945

GEF-3 Verhandlungsresultat und Beitrag der Schweiz Tabelle 6 Attachment 1

GLOBAL ENVIRONMENT FACILITY TRUST FUND THIRD REPLENISHMENT OF RESOURCES CONTRIBUTIONS (in millions) Calculated Basic Contributions Contributing Participants

1.

2.

3.

4.

Australia Austria Belgium Canada China Cote d'Ivoire Czech Republic Denmark Finland France Germany Greece India Ireland Italy Japan Korea Luxembourg Mexico Netherlands New Zealand Nigeria Norway Pakistan Portugal Slovenia Spain Sweden Switzerland Turkey United Kingdom United States New Funding from Donors Credit from Accelerated Encashments Investment Income e/ Carryover of GEF Resources j/

5. Total Resources to Cover GEF-3 Work Program ( 1 + 2 + 3 + 4 )

(%) 1.46% 0.90% 1.55% 4.28% 1.30% 1.00% 6.81% 11.00% 0.05% 0.11% 4.39% 17.63% 0.23% 0.05% 3.30% 0.12% 1.06% 0.12% 0.80% 2.62% 2.43% 6.92% 20.86% 88.99% **

Supplemental Contributions

SDR 27.60 17.01 29.30 80.91 4.00 4.00 4.00 24.58 18.91 128.84 207.96 0.95 4.00 2.08 82.99 333.41 4.35 0.95 4.00 62.39 2.27 4.00 19.96 4.00 2.27 1.00 15.12 49.53 45.94 4.00 130.82 394.36 1'715.50

GEF-3 Total Contributions

SDR

3.67 b/ b/ b/

h/ a/

4.44 a/ d/ 0.50

a/

a/

b/

3.56 a/ c/ 3.99 a/ d/ 2.42 a/ c/ h/

a/ 3.05

c/

b/

b/

1.73 0.50

c/ a/ h/

1.73 0.13

c/ a/

25.72 10.13

a/

b/

b/ a/

(%)

SDR

1.46% 0.90% 1.74% 4.28% 0.45% 0.21% 0.24% 1.30% 1.00% 6.81% 11.00% 0.24% 0.42% 0.24% 4.39% 17.63% 0.23% 0.21% 0.21% 3.30% 0.21% 0.24% 1.06% 0.21% 0.21% 0.06% 0.80% 2.62% 2.43% 0.21% 6.92% 20.86% 92.10% 0.54%

27.60 17.01 32.97 80.91 8.44 4.00 4.50 24.58 18.91 128.84 207.96 4.50 7.99 4.50 82.99 333.41 4.35 4.00 4.00 62.39 4.00 4.50 19.96 4.00 4.00 1.13 15.12 49.53 45.94 4.00 130.82 394.36 1'741.22 10.13 105.00 450.00

National Currency 68.16 24.38 41.98 158.94 78.71 3'758.86 194.36 262.18 27.08 164.00 297.92 5.73 426.39 5.73 118.90 48'754.33 7'142.95 5.73 4.00 89.38 12.13 4.00 228.32 320.63 5.73 313.94 21.67 664.67 99.07 4.00 102.83 500.00

g/

a/

a/ a/

f/

2'306.35

** GEF basic shares, which are originally derived from the GEF-1 and were largely maintained in the GEF-2, do not add up to 100%.

a/ Contributing Participants have the option of taking a discount or credit for acceleration of encashment and; (i) including such credit as part of their basic share; (ii) counting such credit as a supplemental contribution; or (iii) taking such discount against the national currency contribution. France, Japan, and the United Kingdom have opted to include the credit for accelerated encashment in their basic share. Belgium, China, Czech Republic, Greece, India, Ireland, Nigeria, and Slovenia have opted to include the credit for accelerated encashment as a supplemental contribution. Finland, Korea, and Mexico have opted to take a discount against their national currency contribution. Canada chose to accelerate encashment of its contribution but not to take either a discount or a credit.

b/ Represents the agreed minimum contribution level to the GEF-3.

c/ These Contributing Participants have agreed to adjust their contributions upward to the agreed minimum contribution level of SDR 4 million.

d/ China and India have indicated that they would contribute more than the agreed minimum contribution level of SDR 4 million.

e/ Represents projected investment income expected to be earned on resources projected to be held in the GEF Trust Fund over the GEF-3 commitment period (FY03 through FY06).

f/ In addition to four annual installments of USD 107.5 million, the United States will provide USD 70 million in the final year of the replenishment upon achievement of the performance measures outlined in Schedule 1 to this Table. The achievement of such measures will be determined by the Council on the basis of verification by the Independent Monitoring and Evaluation Unit, and taking into account any unforeseen events or circumstances that may prevent their achievement.

g/ Calculated by converting the SDR amount to the national currency using an average daily exchange rate over the period from May 15, 2001 to Nov 15, 2001, as agreed by the Contributing Participants at the May 7, 2001, GEF-3 replenishment meeting.

h/ For these Contributing Participants acceleration of encashments is under consideration.

j/ Represents the amount carried over to the GEF-3 pursuant to paragraph 9 of Resolution No. ____, valued on the basis of June 30, 2002 exchange rates.

7946

Fahrplan für die Auszahlungen an GEF-3 Tabelle 7 SWITZERLAND GEF-3 Encashment Schedule In CHF Total Contribution:

CHF

99,070,000

As of % of Total Contribution Fiscal Year

Encashment Schedule

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012

6.23 8.21 11.75 10.60 19.08 19.08 12.00 10.00 2.00 1.05

Total

100.00

Amount of Encashment 6,177,000 8,135,800 11,640,800 10,500,000 18,900,000 18,900,000 11,890,000 9,910,000 1,980,000 1,036,400

99,070,000

World Bank as the Trustee of the GEF Trust Fund August 19, 2002

Der Ozonfonds und die bisherigen Beiträge der Schweiz Tabelle 8 Periode

1991­1993 1994­1996 1997­1999 2000­2002 Total 1991­2002

Insgesamt US$ Millionen

Anteil CH SFR Millionen

240 455 466 440

4,57 7,61 10,20 9,16

1601

31,54 7947

Verbindliche Wechselkurse für GEF-3 (zugleich Grundlage für Berechnung der Beiträge an den Ozonfonds) Tabelle 9 Effective Exchange Rates For Use In The GEF-3 Replenishment Average rates for the period May 15, 2001 to November 15, 2001 a/ Currency ARS AUD BRL CAD CHF CNY CZK DKK EGP EUR GBP INR JPY KRW MXN NGN NOK NZD PKR RUB SEK SIT TRL USD XOF

Currency Name Argentine Peso Australian Dollars Brazilian Real Canadian Dollars Swiss Francs Chinese Yuan Czech Koruna Danish Kroner Egyptian Pounds Euro Pounds Sterling Indian Rupees Japanese Yen Korean Won Mexican Peso Nigerian Naira Norwegian Kroner New Zealand Dollars Pakistan Rupees Russian Ruble Swedish Kronor Slovenian Tolars Turkish Liras United States Dollars C.F.A. Francs BCEAO

LC to USD 0.99953 1.94756 2.52859 1.54907 1.70161 8.27693 38.33749 8.41684 4.0942 1.13031 0.69768 47.37295 121.71903 1,295.68 9.21415 112.89094 9.0232 2.39302 63.22391 29.35297 10.58526 247.69064 1,389,311.38 1 741.43453

LC to SDR 1.26727 2.4694 3.20765 1.96426 2.15644 10.49404 48.59002 10.66767 5.19326 1.43259 0.88439 60.06699 154.29855 1,642.74 11.68388 143.12797 11.43685 3.03374 80.1587 37.21767 13.41918 313.94309 1,763,311.53 1.26787 939.71454

a/ At the May 7, 2001 replenishment meeting, donors agreed to use this six-month averaging period for setting the reference exchange rates.

World Bank as the Trustee for the GEF Trust Fund August 15, 2002

7948

Der neue Rahmenkredit für die Globale Umwelt Tabelle 10 Rubrik

GEF Ozonfonds Klima Durchführung Total

Betrag SFR Millionen

99,07 17,43 5,00 3,50 125,00

7949

7950

Total

GEF 3 Ozonfonds Klima-Fonds Durchführungskosten

11 595 000

6 177 000 4 360 000 400 000 685 000

Zahlungen in SFR 2003

13 763 800

8 135 800 4 360 000 600 000 668 000

2004

18 668 800

11 640 800 4 360 000 2 000 000 668 000

2005

Rahmenkredit für die Globale Umwelt

17 535 000

10 500 000 4 350 000 2 100 000 685 000

2006

2008

2009

2010

136 000

19 585 000 19 036 000 11 890 000 9 910 000

685 000

18 900 000 18 900 000 11 890 000 9 910 000

2007

1 980 000

1 980 000

2011

Jährliche Zahlungen aus dem neuen Rahmenkredit zu Lasten Rubrik 810.3600.505 Multilaterale Umweltfonds

1 036 400

1 036 400

2012

125 000 000

99 070 000 17 430 000 5 000 000 3 500 000

Total

Tabelle 11

Anhang 3

Literatur- und Quellenverzeichnis ­

Alle GEF-Dokumente, inklusive die im Botschaftstext zitierten Evaluationsstudien und Implementierungsberichte können per Internet bezogen werden: http://www.gefweb.org/

­

Ozonfonds Informationen: http://www.unmfs.org und http://www.teap.org/

Weitere Referenzen: ­

Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC). 2001. Working Group I: The Scientific Basis; Working Group II: Impacts, Adaptation, Vulnerability; Working Group III: Mitigation. Zusammenfassungen können vom Internet heruntergeladen werden http://www.ipcc.ch/.

­

World Resources Institute, UNEP, UNDP, World Bank. 2001. People and Ecosystems. The Fraying Web of Life. Washington D.C.: WRI.

­

UNEP, Montreal Protocol on Substances that Deplete the Ozone Layer, Technology und Economic Assessment Panel. Report. April 2001.

­

UNEP. Mai 2000. Malmö Ministerial Declaration.

http://www.unep.org/malmo.

­

UNEP, Montreal Protocol on Substances that Deplete the Ozone Layer, Technology und Economic Assessment Panel. April 1999. Assessment of the Funding Requirement for the Replenishement of the Multilateral Fund for the Period 2000­2002.

­

UNEP. 1999. Global Environmental Outlook, GEO-2000. New York: UNEP. Siehe Internet:http://www.unep.org/Geo2000/

­

OECD. 2001. OECD Environmental Outlook. Paris. OECD. Siehe Internet: http://www.oecd.org/

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