Tierschutzgesetz
Entwurf
(TSchG) Änderung vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. Mai 20021, beschliesst: I Das Tierschutzgesetz vom 9. März 19782 wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf die Artikel 25bis, 27sexies und 64bis der Bundesverfassung3, ...
Art. 9 Abs. 1 zweiter und dritter Satz (neu) 1 ... Vorbehalten bleibt die Einfuhr von Koscher- und von Halalfleisch, um eine ausreichende Versorgung der jüdischen und der islamischen Gemeinschaft mit solchem Fleisch sicherzustellen. Die Einfuhr- und Bezugsberechtigung sind Angehörigen dieser Gemeinschaften und ihnen zugehörigen juristischen Personen und Personengesellschaften vorbehalten.
II 1
Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2
Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
1 2 3
BBl 2002 4721 SR 455 Den genannten Bestimmungen entsprechen die Artikel 64, 80 und 123 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).
4984
2002-0717